Die Immobilienfirma Aengevelt kritisiert die Berichterstattung über einen Policy Brief der Hans-Böckler-Stiftung. Laut Aengevelt basiert die mediale Darstellung der angeblichen mietdämpfenden Effekte einer Vergesellschaftung auf einer verkürzten Wahrnehmung des Papiers. Demnach liefere das Positionspapier keine wissenschaftliche Begründung für eine Verlangsamung des Mietanstiegs durch Vergesellschaftung.
Aengevelt präzisiert die Debatte
Dr. Wulff Aengevelt, geschäftsführender Gesellschafter von Aengevelt Immobilien, stellt klar, dass die breite Medienberichterstattung den Inhalt des Policy Briefs verkürzt und fehlerhaft interpretiert. Das von den Medien teilweise als „Studie“ bezeichnete Papier sei lediglich ein politisches Positionspapier.
Aengevelt betont, dass dem Policy Brief eine wissenschaftliche Analyse fehle, die belege, wie Vergesellschaftung das Angebot an bezahlbarem Wohnraum erhöhe. Die Hans-Böckler-Stiftung selbst hält im Policy Brief fest: „Die Sozialisierung großer Wohnungsbestände privater Wohnungsunternehmen ist keine Lösung für den Wohnungsmangel in angespannten Städten.“ Klara Geywitz, die ehemalige Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (SPD), kommentiert dies: „Mit einer Enteignung entsteht keine einzige neue Wohnung, es ändert sich nur die Eigentümerstruktur.“
Kritik an Wohnungspolitik und Markteingriffen
Aengevelt bezeichnet mietenregulierende Maßnahmen als Ausdruck wohnungspolitischer Verzweiflung. Bund, Länder und Kommunen mangelt es seiner Ansicht nach am Willen, die Rahmenbedingungen für den Neubau von Wohnungen nachhaltig zu verbessern. Restriktive Eingriffe in Marktprozesse und das Eigentumsrecht schrecken Investoren ab und behindern somit Investitionen in den Wohnungsbau.
Alle mietenregulierenden Maßnahmen, wie die Mietpreisbremse, die Verschärfung des Vergleichsmietensystems, die Senkung der Kappungsgrenzen oder die vermehrte Einführung von Milieuschutzsatzungen, verschärfen die Situation lediglich. Sie verhindern die soziale und ökologische Weiterentwicklung des Wohnungsbestands, indem sie Investoren davon abhalten, Kapital in den Wohnungsbau zu investieren.
Die Stadt Düsseldorf erließ im November 2024 ihre erste soziale Erhaltungssatzung. Aengevelt kritisiert zudem, dass zugrunde liegende Gutachten historisch methodische Mängel aufwiesen.
Die Angebotsmieten in Berlin stiegen zwischen 2010 und 2024 um über 130 Prozent auf 15,74 Euro pro Quadratmeter. Bundesweit erhöhten sie sich im gleichen Zeitraum um rund 80 Prozent. Bestandsmieten großer privater Wohnungsunternehmen in Berlin liegen über denen landeseigener Gesellschaften, aber deutlich unter den Angebotsmieten bei Neuvermietungen.
Landeseigene Gesellschaften weisen im Durchschnitt 6,82 Euro pro Quadratmeter aus.
Berliner Volksentscheid und wirtschaftliche Bedenken
Die Debatte um die Vergesellschaftung prägt den Wahlkampf zum Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 2026. Im September 2025 stimmten die Berliner Wahlberechtigten mehrheitlich für die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohneinheiten. Am 26.
September 2025 legte die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ einen Gesetzentwurf vor. Dieser sieht die Überführung von etwa 220.000 Wohnungen in eine Anstalt öffentlichen Rechts vor.
Der Entwurf kalkuliert mit einer Entschädigung von 40 bis 60 Prozent des Verkehrswertes. Diese soll nicht als Geldzahlung erfolgen, sondern über 100-jährige Schuldverschreibungen mit 3,5 Prozent Jahreszins. Die Initiative rechnet mit einer Gesamtsumme von 14,5 bis 17,0 Milliarden Euro, die sich ihren Angaben zufolge aus laufenden Mieteinnahmen refinanzieren lasse.
Carsten Jung, Vorstandsvorsitzender der Berliner Volksbank, warnt vor den Folgen. Die Vergesellschaftung wäre ein gefährlicher Präzedenzfall und würde ökonomische Verwerfungen nach sich ziehen, die weit über den Berliner Immobilienmarkt hinausgingen und das Investitionsklima in ganz Deutschland schädigten. Eine Vergesellschaftung schaffe zudem keinen neuen Wohnraum.
PwC und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) legen dar, dass eine Entschädigung unter Verkehrswert erhebliche wirtschaftliche Verwerfungen für Wohnungsunternehmen und Finanzinstitute zur Folge haben kann. Dies könnte das Vertrauen in den Standort Deutschland schwächen.
Ausblick: Offene Fragen und Marktreaktionen
Die Debatte um die Vergesellschaftung in Berlin bleibt ein zentrales und vielschichtiges Thema. Ihr Ausgang kann das Investitionsklima im deutschen Immobilienmarkt maßgeblich beeinflussen. Während Befürworter Mietpreisentlastung und eine Entkopplung vom freien Markt als Ziele nennen, warnen Branchenvertreter und Ökonomen vor negativen Auswirkungen.
Diese betreffen Finanzmärkte, das Vertrauen von Investoren und die Fähigkeit zur Bekämpfung des Wohnungsmangels. Die rechtlichen und finanziellen Details der Umsetzung, insbesondere die Höhe und Form der Entschädigung, bleiben kritische Punkte.
Die kommenden Monate werden zeigen, wie die politischen Akteure in Berlin diese Fragen angehen und welche Signale das an den nationalen und internationalen Immobilienmarkt sendet. Analysten beobachten mit Spannung, ob Berlin einen neuen Kurs einschlägt oder bestehende Marktmechanismen bestätigt.







