Die Bundesregierung führt zum 1. Januar 2027 das Altersvorsorgedepot (AVD) als Nachfolger der Riester-Rente ein. Das kapitalmarktorientierte Instrument soll die Altersvorsorge renditestärker, kostengünstiger und unbürokratischer gestalten. Insbesondere einkommensstarke Haushalte und Selbstständige profitieren von den neuen Rahmenbedingungen.
Eine neue Ära der Altersvorsorge
Das Altersvorsorgedepot ermöglicht die Anlage in Fonds und ETFs mit einer Aktienquote von bis zu 100 Prozent, beispielsweise in breit diversifizierte Indexfonds wie den MSCI World oder FTSE All‑World. Die Pflicht zur 100-Prozent-Beitragsgarantie entfällt weitgehend. Ab 2027 profitieren nicht nur Angestellte, sondern auch Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer und Versicherte in berufsständischen Versorgungswerken von der staatlichen Förderung.
Dies erweitert den Adressatenkreis gegenüber der bisherigen Riester-Regelung. Die Riester-Rente endet zum 31. Dezember des laufenden Jahres für Neuabschlüsse.
Für Gutverdiener ist das AVD vorteilhaft, da die Steuerersparnis mit dem persönlichen Grenzsteuersatz steigt. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent, der ab einem Jahreseinkommen von rund 70.000 Euro greift, ergibt sich eine jährliche Steuererstattung von 443 Euro bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 50 Prozent steigt diese Erstattung auf 630 Euro.
Ein höherer Grenzsteuersatz in der Ansparphase erhöht damit den unmittelbaren Steuervorteil der Förderung.
Förderstruktur und Kostendeckelung
Die Grundförderung des AVD gliedert sich in zwei Stufen: Für einen jährlichen Eigenbeitrag von bis zu 360 Euro gibt es 50 Cent Förderung pro eingezahltem Euro. Beiträge von 361 Euro bis 1.800 Euro erhalten eine Förderung von 25 Cent pro Euro. Die maximale Grundzulage liegt somit bei 540 Euro jährlich, sofern 1.800 Euro Eigenbeitrag geleistet werden.
Zusätzlich sind Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr möglich. Ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro ist für junge Sparer unter 25 Jahren vorgesehen. Ein weiterer Vorteil des AVD ist die steuerfreie Ansparphase: Weder auf Kursgewinne noch auf Umschichtungen zwischen Fonds fallen Abgeltungssteuer oder Vorabpauschale an.
Dies erlaubt steuerfreie Reinvestitionen während der Ansparphase.
Über die maximal geförderten 1.800 Euro hinaus sind weitere Einzahlungen möglich. Private Einzahlungen in einen begünstigten Vertrag sind auf 6.840 Euro pro Kalenderjahr gedeckelt. Die Zulagen gelten jedoch nur für die ersten 1.800 Euro.
Robert Bahnsen, Aktuar und CERA, zeigt in Modellrechnungen einen Vorsprung des AVD gegenüber einem freien ETF-Depot. Für einen 45‑Jährigen mit 85.000 Euro Bruttojahreseinkommen und zwei Kindern, der während des Erwerbs einen Grenzsteuersatz von 41 Prozent und im Ruhestand 28 Prozent hat, ergibt sich demnach ein Vorsprung von 26,6 Prozent. Bahnsen führt diesen Effekt maßgeblich auf die größere Steuersatzdifferenz zwischen Anspar- und Auszahlphase sowie auf die Kinderzulagen zurück.
Zur Begrenzung der Kosten sieht der Gesetzgeber für das staatliche Standardprodukt einen Kostendeckel von einem Prozent Effektivkosten pro Jahr vor. Anbieter dürfen keine Abschluss- oder Vertriebskosten verlangen. Finanzdienstleister wie Scalable Capital haben Konditionen angekündigt, bei denen Kunden für Käufe, Verkäufe, Sparpläne, Depot und Konto keine Gebühren zahlen sollen.
Besteuerung und Auszahlungsoptionen im Ruhestand
Die Besteuerung der Erträge erfolgt nachgelagert im Ruhestand mit dem dann gültigen persönlichen Einkommensteuersatz. Dies ist ein zentrales Merkmal des AVD und verstärkt den Vorteil für Personen mit hohem Grenzsteuersatz während der Ansparphase. Die Annahme, dass der Steuersatz im Ruhestand generell niedriger ist, relativieren Experten.
Michael Huber vom VZ Vermögenszentrum weist darauf hin, dass Gutverdiener auch im Rentenalter hohe Steuersätze von 40 Prozent und mehr zahlen können.
Für die Auszahlungsphase sind verschiedene Optionen vorgesehen. Eine Einmalzahlung von maximal 30 Prozent des geförderten Kapitals ist möglich. Der Rest muss in einen Auszahlungsplan oder in eine lebenslange Rente überführt werden.
Für den ungeförderten Teil des Kapitals, der über die 1.800 Euro hinaus eingezahlt wurde, soll bei einer Einmalzahlung das Halbeinkünfteverfahren gelten. Nur die Hälfte der Erträge wird dann zum persönlichen Steuersatz besteuert. Alternativ kann das Kapital über einen Auszahlungsplan, etwa bis zum Alter von 85 Jahren, ausgezahlt werden.
Nicht sofort benötigte Beträge können dabei weiterhin am Kapitalmarkt investiert bleiben.
Übergang von Riester und offene Fragen
Bestehende Riester-Verträge können ab 2027 in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden. Die bisherigen Zulagen bleiben erhalten. Anbieter wie finanzen.net ZERO haben angekündigt, Übertragungen von Riester-Guthaben zu ermöglichen. Verbraucherschützer raten zur sorgfältigen Prüfung des alten Vertrags und möglicher Kosten eines Wechsels.
Trotz der erwarteten Vorteile für Gutverdiener und der neuen Flexibilität bleiben Fragen offen. Die genauen Produkteigenschaften und Kostenstrukturen der Anbieter jenseits des Standardprodukts sind noch nicht vollständig bekannt. Ob sich das sogenannte „Übersparen“ – Einzahlungen jenseits der Förderhöchstgrenze von 1.800 Euro – lohnt, hängt von den späteren Konditionen ab.
Es gibt unterschiedliche Einschätzungen zum Kostendeckel von einem Prozent. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bewertet ihn als attraktiv. Die Stiftung Warentest nennt die Obergrenze „immer noch zu hoch“.
Robert Bahnsen warnt zudem, dass der Kostennachteil des AVD-Mantels über lange Laufzeiten einen Teil des Fördervorteils aufzehren kann. Bahnsen betont, dass nicht primär das Alter, sondern die Differenz der Steuersätze zwischen Erwerbsleben und Ruhestand sowie Kinderzulagen über die Vorteilhaftigkeit des AVD entscheiden. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Angebote die Finanzbranche bis zum Start 2027 vorlegt und wie sich die Wettbewerbsdynamik entwickelt.







