Ein 31-jähriger Betriebswirt aus Minden hat zum Prozessauftakt am Frankfurter Landgericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er war der Gründer und Betreiber des Darknet-Marktplatzes „Archetyp Market“, der zum Zeitpunkt seiner Abschaltung im Sommer 2025 als der weltweit größte Handelsplatz für Drogen und Arzneimittel im Darknet galt.
Millionenumsätze und Kryptowährung
Der Angeklagte gründete die Plattform „Archetyp Market“ im November 2020. Über den Marktplatz wurden bis zur Abschaltung im Sommer 2025 illegale Substanzen im Wert von rund 330 Millionen Euro gehandelt. Diese Zahlen verdeutlichen die wirtschaftliche Dimension der Verkäufe.
Der Betreiber selbst verdiente nach eigenen Angaben etwa 20 Millionen Euro an Provisionen. Die Bezahlung erfolgte in der Kryptowährung Monero, die als nicht rückverfolgbar gilt. Die Plattform verzeichnete über 600.000 Kundenkonten aus aller Welt und wickelte mehr als 2,3 Millionen Bestellungen ab.
Zwischen November 2022 und der Abschaltung im Sommer 2025 wurden über „Archetyp Market“ erhebliche Mengen an Drogen gehandelt. Dazu gehören rund 6,9 Tonnen verschiedener Drogen und Substanzen, etwa 3,2 Millionen Pillen, rund 2,2 Millionen Tabs sowie 326 Liter flüssiger Drogen. Das Spektrum umfasste Kokain, Heroin, Crystal Meth, Fentanyl, Crack, Cannabisprodukte, aber auch Arzneimittel und Dopingmittel.
Festnahme und Ermittlungsarbeit
Die spanische Nationalpolizei nahm den 31-Jährigen im Juni 2025 in Barcelona fest. Die Serverinfrastruktur der Plattform befand sich in den Niederlanden und wurde lokalisiert und gesichert. Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft führte das Ermittlungsverfahren.
Beteiligt waren zudem das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei.
Der Angeklagte betonte vor Gericht, selbst keine Drogen verkauft zu haben. Sein Benutzername auf der Plattform, „ASNT“, stand für „Apfelsaft naturtrüb“. Nach seinen Aussagen begann das Projekt zunächst klein und entwickelte sich dann rasch.
Rechtliche Folgen und Präzedenzfälle
Dem 31-Jährigen droht laut Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von fünf bis zu 15 Jahren wegen bandenmäßigen unerlaubten Handels mit Drogen in nicht geringer Menge. Ein Geständnis kann in deutschen Gerichtsverfahren strafmildernd wirken.
Der Fall des „Archetyp Market“ reiht sich in eine Serie großer Ermittlungen gegen Darknet-Marktplätze ein. Im Januar 2021 wurde der Marktplatz „DarkMarket“ geschlossen; dieser hatte fast 500.000 Nutzer und Kryptowährungstransaktionen im Wert von über 140 Millionen Euro verzeichnet. Im Mai 2019 wurden zudem die mutmaßlichen Betreiber des „Wall Street Market“ festgenommen; dieser Marktplatz hatte mehr als 1,15 Millionen Kundenkonten.
Ein Urteil im Fall des „Archetyp Market“-Betreibers wird voraussichtlich im Oktober erwartet. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Geständnis auf das Strafmaß auswirkt und welche weiteren Details zur Struktur und den Beteiligten der Plattform im Laufe des Prozesses bekannt werden. Beobachter erwarten, dass der Fall die Diskussion um die Regulierung und Verfolgung von Kriminalität im Darknet weiter prägen wird.







