Der Leverkusener DAX-Konzern Bayer verbucht im US-Rechtsstreit um den Unkrautvernichter Roundup einen weiteren juristischen Erfolg. Eine Geschworenenjury im Bundesstaat Missouri weist eine Schadenersatzklage wegen angeblicher Konstruktionsfehler und vorsätzlicher Täuschung einstimmig ab. Das Urteil schwächt alternative juristische Klagewege, die Klägerkanzleien nach dem Grundsatzurteil des US Supreme Court eingeschlagen haben.

An den Finanzmärkten sorgt der Richterspruch für Erleichterung. Die Bayer-Aktie legt im vorbörslichen Handel auf der Plattform Tradegate um rund vier Prozent zu. Marktteilnehmer werten die Entscheidung als Signal, dass die rechtliche Abwehrstrategie des Managements auch jenseits der Bundesebene greift.

Geschworene stoppen Ausweichstrategie der Kläger

Der Prozess in St. Louis besitzt für den Agrar- und Pharmakonzern hohe strategische Relevanz. Nachdem der US Supreme Court Klagen wegen fehlender Warnhinweise weitgehend die Grundlage entzogen hat, verlegte sich die Klägerseite in Missouri auf eine alternative Argumentation.

Die Klägeranwälte warfen dem Konzern vor, das Herbizid mit dem Wirkstoff Glyphosat fehlerhaft konstruiert und die damit verbundenen Risiken vorsätzlich verschleiert zu haben.

Die Geschworenen folgen dieser Argumentation nicht und entscheiden einstimmig zugunsten von Bayer. Für das Unternehmen markiert dies den zweiten juristischen Erfolg in Missouri nach dem Fall Allan Shelton im Jahr 2022. Das Urteil erschwert es US-Kanzleien, das Supreme-Court-Urteil über den Hebel des Produkthaftungsrechts einzelner Bundesstaaten zu umgehen.

Grundsatzurteil des Supreme Court als Wendepunkt

Der Erfolg baut direkt auf dem Meilenstein auf, den Bayer Ende Juni vor dem obersten US-Gericht erzielte. Der US Supreme Court entschied damals mit einer Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen, dass bundesrechtliche Zulassungsvorgaben der US-Umweltschutzbehörde EPA Vorrang vor dem Produkthaftungsrecht einzelner US-Bundesstaaten haben. Dieser Grundsatz der Federal Preemption entzieht Klagen, die primär auf fehlenden Krebswarnhinweisen basieren, weitgehend die rechtliche Basis.

Ausgangspunkt für das Verfahren vor dem obersten Gericht war der Fall von John Durnell. Ein Geschworenengericht in St. Louis hatte dem Kläger im Oktober 2023 ursprünglich 1,25 Millionen US-Dollar zugesprochen. Bayer focht die Entscheidung an und zog mit Unterstützung des Solicitor General vor den Supreme Court.

Die damalige Entscheidung löste an den Börsen eine deutliche Rallye aus. Die Bayer-Aktie legte am Tag des Urteils zeitweise um 15 bis 17 Prozent zu und notierte im Juli zwischen 47,26 und 49,88 Euro. Vorstandschef Bill Anderson betonte daraufhin, dass Unternehmen nicht auf Basis einzelstaatlichen Rechts verurteilt werden können, wenn sie die Kennzeichnungsvorgaben des US-Bundesrechts einhalten.

Die milliardenschwere Hypothek der Monsanto-Übernahme

Die juristischen Auseinandersetzungen belasten den Konzern seit der rund 63 Milliarden US-Dollar schweren Übernahme des US-Konzerns Monsanto im Jahr 2018. Der damalige Vorstandsvorsitzende Werner Baumann fädelte die Transaktion ein, deren Risiken den Konzern bis heute begleiten. Der Ursprung des Konflikts reicht in das Jahr 2015 zurück, als die Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ einstufte.

Die europäische EFSA und die US-Behörde EPA sahen hingegen keine unmittelbare Gefahr.

Seit der Übernahme sieht sich Bayer mit rund 197.000 angemeldeten Ansprüchen konfrontiert. Etwa 132.000 dieser Fälle wickelte das Unternehmen bereits durch Vergleiche oder infolge fehlender Kriterien ab. Die bisherigen Zahlungen summieren sich nach Unternehmensangaben auf einen zweistelligen Milliarden-Dollar-Betrag.

Zur Absicherung bildete das Management für künftige Rechtsrisiken über einen Zeithorizont von 15 Jahren Rückstellungen von 4,5 Milliarden US-Dollar. Im vergangenen Geschäftsjahr wies Bayer infolge der Belastungen einen Konzernverlust von 3,6 Milliarden Euro aus.

Vorstandschef Bill Anderson, der die Führung im Juni 2023 übernahm, will die US-Rechtsrisiken bis Ende 2026 deutlich eindämmen. Parallel dazu stärkt das Management die Bilanz. Im Juli sicherte sich Bayer für seine Pharmasparte eine Eigenkapitalbeteiligung des Finanzinvestors Apollo Global Management über 3,0 Milliarden Euro.

Zudem platzierte der Konzern eine US-Dollar-Anleihe über 5,0 Milliarden US-Dollar in fünf Tranchen mit Laufzeiten zwischen fünf und 30 Jahren zur Refinanzierung von Verbindlichkeiten. Operativ meldete Bayer für das erste Quartal einen Umsatz von 13,41 Milliarden Euro, was einem Minus von 2,42 Prozent entspricht, während das Ergebnis je Aktie auf 2,81 Euro nach 1,32 Euro im Vorjahreszeitraum kletterte.

Sammelvergleich als finale Hürde

Trotz des jüngsten Jury-Erfolgs bleibt die formelle Genehmigung eines strukturierten US-Sammelvergleichs das zentrale Element zur endgültigen Risikobereinigung. Der ausgehandelte Rahmen sieht Zahlungen von bis zu 7,25 Milliarden US-Dollar über eine Laufzeit von bis zu 21 Jahren vor. Diese sollen in jährlich degressiven und gedeckelten Raten fließen, um verbliebene sowie künftige Ansprüche abzugelten.

Der Gerichtsstand verbleibt dafür in Missouri. Bundesrichter Henry Edward Autrey lehnte einen Antrag ab, das Verfahren nach Kalifornien zu verlegen. Ein Gericht in Missouri erteilte dem Vergleichsentwurf bereits die vorläufige Genehmigung.

Der Markt richtet den Blick nun auf das bevorstehende Fairness Hearing vor dem Gericht in Missouri. Bestätigt der Richter den 7,25-Milliarden-Dollar-Vergleich rechtskräftig, erhält Bayer planbare finanzielle Parameter für den Abschluss des Glyphosat-Komplexes. Bis zu diesem Beschluss bleibt der Bewertungsabschlag der Bayer-Aktie eng an den Fortgang des US-Verfahrens gekoppelt.