Das Bundesfinanzministerium treibt die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge voran. Die finale Fassung des Altersvorsorgereformgesetzes löst in der Finanzbranche und unter Ökonomen kontroverse Debatten aus. Das Gesetzespaket tritt am 1.
Januar 2027 in Kraft und ersetzt die seit 2002 bestehende Riester-Rente. Kern der Reform ist die Zulassung chancenorientierter Depots ohne zwingende Beitragsgarantien.
Vertreter großer Asset Manager wie Christian Machts von Franklin Templeton, Michael Mohr von der DWS und Hans Joachim Reinke von Union Investment begrüßen die Neuausrichtung. Verbraucherschützer, Ökonomen und Mitglieder des Sachverständigenrats kritisieren hingegen bürokratische Hürden, die Gebührenstruktur und das Fehlen automatisierter Teilhabemodelle.
Chancenorientierter Rahmen mit regulatorischen Vorgaben
Der Gesetzgeber lockert das bisherige Dogma der Beitragsgarantie. Das Gesetz unterscheidet künftig zwischen chancenorientierten Altersvorsorgedepots mit einer Aktienquote von bis zu 100 Prozent und Garantieprodukten mit wahlweise 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt. Zugleich modernisiert die Reform die Auszahlungsphase.
Sparer können künftig neben lebenslangen Renten auch reine Auszahlungspläne wählen. Das Einstiegsalter für Neuverträge steigt von 62 auf 65 Jahre.
Für das standardisierte Basisprodukt gelten feste Risikoparameter. Der Bundestag korrigierte den ursprünglichen Regierungsentwurf, der einen Kostendeckel von 1,5 Prozent vorsah, und begrenzte die Effektivkosten für das Standarddepot auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr.
In der Ansparphase greift eine steuerliche Stundung: Dividenden und realisierte Kursgewinne bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei. Ab 2027 beträgt der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug bei Eigenbeiträgen 1.800 Euro pro Jahr. Insgesamt lassen sich bis zu 6.840 Euro jährlich steuerlich begünstigt einzahlen.
Hinsichtlich der Grundzulage liegen unterschiedliche Berechnungsmodelle vor. Eine Bundestagsübersicht weist eine Staffelung von 30 Prozent auf die ersten 1.200 Euro Eigenbeitrag aus, was maximal 360 Euro entspricht, ergänzt um 20 Prozent auf darüber hinausgehende Beträge. Weitere Dokumente beschreiben ein Modell mit 50 Prozent Förderung auf die ersten 360 Euro und 25 Prozent auf Beträge bis 1.800 Euro, was einer jährlichen Höchstzulage von 540 Euro entspricht.
Die Kinderzulage beträgt unverändert bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr.
Protektionismusvorwürfe und regulatorische Hürden
Neben den Anlageoptionen rücken die praktische Umsetzung und administrative Lasten in den Fokus. Die IT- und Verwaltungsaufwendungen beim Bundeszentralamt für Steuern sowie der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen belaufen sich für den Zeitraum von 2025 bis 2029 auf 27,1 Millionen Euro. Für die Produktzertifizierung entstehen der Finanzwirtschaft in den Jahren 2026 und 2027 zusätzliche Kosten von rund 8 Millionen Euro.
Kritik entzündet sich zudem am Konsultationsprozess. Neobroker, Digitalverbände wie der Bitkom und Fintech-Unternehmen blieben bei den Verbändeanhörungen weitgehend außen vor. Branchenbeobachter werten dies als strukturellen Vorteil für etablierte Anbieter.
Zudem spiegelt das Regelwerk zentrale Interessen der Versicherungswirtschaft wider, insbesondere bei Transaktions- und Beratungsregeln. Zwar erlaubt das Gesetz nach fünf Jahren einen kostenfreien Anbieterwechsel, beschränkt die Zahl geförderter Verträge jedoch auf maximal zwei Konten pro Person. Marktbeobachter warnen, dass diese Deckelung und komplexe Nachweispflichten den Markteintritt digitaler Plattformen erschweren.
Ein staatlich verwalteter Standardfonds schaffte es nicht in das Gesetz. Während Wirtschaftswissenschaftler ein passives öffentliches Vehikel nach schwedischem Vorbild favorisierten, setzten sich die Banken- und Branchenverbände durch. Der Staat beschränkt sich damit auf die Definition der rechtlichen Rahmenbedingungen und verzichtet auf eine eigene Rolle als Anbieter.
Renditeverluste durch Gebühren und fehlende Automatisierung
Ein zentraler Streitpunkt bleibt das Verhältnis zwischen staatlicher Förderung und laufenden Produktkosten. Modellrechnungen des Verbraucherportals Finanztip verdeutlichen die Kostenwirkung: Bei einer monatlichen Sparrate von 150 Euro über 40 Jahre und einer angenommenen Durchschnittsrendite von 6 Prozent erzielt ein gefördertes Standarddepot mit 1,0 Prozent Kosten ein Endvermögen von rund 217.000 Euro. Ein ungeförderter ETF-Sparplan mit 0,2 Prozent Gesamtkostenquote erreicht im selben Zeitraum rund 224.700 Euro.
Läge der Kostendeckel bei 0,5 Prozent, stiege das Endvermögen des Fördermodells auf rund 244.600 Euro. Eine Kostendifferenz von nur 0,5 Prozentpunkten pro Jahr verringert das Endkapital über vier Jahrzehnte somit um rund 28.000 Euro. Erschwerend kommt hinzu, dass der Kostendeckel ausschließlich für das Standarddepot gilt, während freie Vorsorgedepots teurer ausfallen dürfen.
Zusätzlich bemängeln Verhaltensökonomen das Fehlen eines automatischen Beitrittsverfahrens. Wirtschaftsweise wie Ulrike Malmendier verweisen darauf, dass Reformen ohne Standardanschluss mit Abmeldeoption vorrangig finanzferne Haushalte verfehlen. Ohne automatisierte Mechanismen drohen bestehende Vorsorgelücken in breiten Bevölkerungsschichten bestehen zu bleiben.
Fiskalische Belastungen und Ausblick bis 2031
Die Neuregelung belastet die öffentlichen Haushalte spürbar. Die Summe aus Steuermindereinnahmen und Zulagen wächst von 120 Millionen Euro im Jahr 2026 auf jährlich 465 Millionen Euro ab 2030. Davon entfallen im Jahr 2030 knapp 197 Millionen Euro auf den Bund, 198 Millionen Euro auf die Länder und rund 70 Millionen Euro auf die Kommunen.
Bis zum Starttermin am 1. Januar 2027 müssen Fondsgesellschaften, Depotbanken und Broker technische Schnittstellen zur Zulagenstelle aufbauen und die Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Die tatsächliche Marktdurchdringung wird maßgeblich davon abhängen, ob Anbieter kostengünstige Produkte bereitstellen oder Vertriebsprovisionen die Renditevorteile aufzehren.
Für das Jahr 2031 sieht das Gesetz eine umfassende wissenschaftliche Evaluierung vor. Erst dieser Prüfbericht wird zeigen, ob das Altersvorsorgedepot die private Vorsorge breitenwirksam transformiert oder primär als steuerliches Optimierungsinstrument für einkommensstarke Haushalte fungiert.







