Der 285 Seiten starke Referentenentwurf zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes sowie die geplanten Eckpunkte für eine verbindliche Grüngasquote lösen in der Energiewirtschaft erhebliche Unruhe aus. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz plant, Gasinverkehrbringer ab den Jahren 2027 und 2028 schrittweise dazu zu verpflichten, steigende Anteile erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase in ihre Leitungsnetze einzuspeisen. Wirtschafts-, Verbraucher- und Kommunalverbände formieren sich bereits gegen das Vorhaben.

Die Kritiker bezweifeln die physikalische sowie ökonomische Sinnhaftigkeit von Wasserstoff in privaten Heizsystemen. Zugleich warnen Branchenexperten vor gravierenden Fehlanreizen für Haushalte und Energieversorger, die Fehlinvestitionen in Milliardenhöhe nach sich ziehen könnten.

Kostenexplosion für den Wärmemarkt

Das Vorhaben der Bundesregierung, den Gebäudesektor über Beimischungsquoten für grüne Gase zu dekarbonisieren, trifft auf breite Skepsis. Berechnungen der Denkfabrik Agora Energiewende verdeutlichen die finanziellen Dimensionen: Die geplante Quote droht die Gaspreise für private Haushalte bis zum Jahr 2040 um bis zu 25 Prozent zu verteuern. Für den gesamten Gebäudesektor kalkuliert das Institut im Jahr 2040 mit einer zusätzlichen Belastung von rund 3,9 Milliarden Euro.

Treiber dieser Entwicklung sind die im sogenannten Frontier-Economics-Quotenmodell verankerten Strafzahlungen bei Nichterfüllung. Vorgesehen sind Pönalen von 600 Euro pro Tonne CO2, was Mehrkosten von rund 120 Euro pro Megawattstunde entspricht. Verbraucherschützer und der Bauherren-Schutzbund warnen vor den Verteilungswirkungen: Gaslieferanten dürften diese Aufschläge weitgehend an die Endkunden weiterreichen.

Die Hebelwirkung im Markt ist beträchtlich. Von den rund 40 Millionen Wohnungen in Deutschland heizte im Referenzjahr 2019 fast die Hälfte mit fossilem Erdgas. Ein breites Bündnis aus Wirtschafts-, Verbraucher- und Umweltverbänden warnt Immobilieneigentümer vor kostspieligen Fehlentscheidungen.

Wer heute eine neue Gasheizung in der Annahme einbaut, das System kurz- oder mittelfristig wirtschaftlich mit grünem Wasserstoff betreiben zu können, geht nach Ansicht der Verbände unkalkulierbare ökologische und finanzielle Risiken ein.

Energetische Ineffizienz und knappe Mengen

Unabhängige Analysen des Instituts der deutschen Wirtschaft sowie des Wuppertal Instituts stützen diese Bedenken. Beide Forschungsinstitute kommen zu dem Ergebnis, dass die Beimischung von Wasserstoff in bestehende Erdgasnetze energetisch hochgradig ineffizient bleibt. Eine Wasserstoffbeimischung von 20 Prozent reduziert die CO2-Emissionen demnach lediglich um sechs bis sieben Prozent.

Zudem setzen physikalische Gegebenheiten enge Grenzen: Moderne Gas-Brennwertgeräte erreichen ohne aufwendige technische Vollumrüstung ein Beimischungslimit von maximal 30 Prozent Wasserstoff.

Verbraucherschützer und Branchenkenner stufen reine Wasserstoffheizungen deshalb als Scheinlösung ein, die teure Lock-in-Effekte zementiert. Überdies droht ein Verteilungskonflikt mit der Industrie: Wasserstoff, der in privaten Heizkellern verbrannt wird, fehlt der Grundstoffproduktion in der Stahl- und Chemiebranche, wo keine technischen Alternativen zur Dekarbonisierung existieren. Für den Wärmemarkt verweisen Fachleute auf effizientere Alternativen wie Wärmepumpen und kommunale Fernwärmenetze.

Hinzu kommt, dass der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft den politischen Zielen deutlich hinterherhinkt. Der Bundesrechnungshof stellt fest, dass der Markthochlauf trotz staatlicher Fördermittel von über sieben Milliarden Euro stockt. Das Etappenziel von einer Million Tonnen Wasserstoff bis zum Jahr 2024 hat die Bundesrepublik klar verfehlt.

Ob die Zielmarke für heimische Elektrolysekapazitäten von zehn Gigawatt bis 2030 erreichbar ist, gilt am Markt als fraglich. Aktuelle Prognosen gehen davon aus, dass Deutschland rund 70 Prozent seines Bedarfs importieren muss.

Die Bedarfsprognosen verdeutlichen die Kluft zwischen Angebot und Nachfrage. Für das Jahr 2030 rechnet die Bundesregierung mit einem nationalen Wasserstoffbedarf von 95 bis 130 Terawattstunden. Bis zum Jahr 2045 soll diese Spanne auf 360 bis 500 Terawattstunden anwachsen.

Verteilungskampf zwischen Biomethan und Wasserstoff

Vor diesem Hintergrund entbrennt ein harter Verteilungskampf zwischen den Energieträgern. Die heimische Bioenergiebranche verlangt eine rechtliche Gleichbehandlung von Biomethan mit grünem Wasserstoff. Geplante Mehrfachanrechnungen zugunsten von Wasserstoff kritisieren die Produzenten als Wettbewerbsverzerrung.

Zudem verschlechtere der vorliegende Gesetzentwurf die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss und die Einspeisung von Biomethan erheblich.

Gegenwärtig speisen Biogasanlagen hierzulande rund elf Terawattstunden Biomethan pro Jahr in das Erdgasnetz ein. Marktbeobachter kalkulieren, dass dieses Volumen in den Anfangsjahren ausreichen würde, um eine Grüngasquote vollständig ohne zusätzlichen Wasserstoff zu bedienen. Initiatoren des Modells, darunter die SPD-Bundestagsabgeordneten Andreas Rimkus und Bengt Bergt, bewerten ein solches Szenario pragmatisch und sehen darin kein Hindernis für den Markthochlauf.

Umweltverbände und der Bundesverband Erneuerbare Energie blicken indessen skeptisch auf die Ausgestaltung. Nach den Vorgaben des Frontier-Economics-Entwurfs genügen Gase mit einer rechnerischen CO2-Einsparung von rund 70 Prozent zur Quotenerfüllung. Damit garantiert eine nominell erfüllte Quote keineswegs eine echte Treibhausgasneutralität der Versorgung.

Ungelöste Finanzierungsfragen bei den Stadtwerken

Auf der Ebene der Verteilnetze schafft der Entwurf erhebliche regulatorische Hürden. Erste Branchenvertreter bereiten bereits den geordneten Rückzug vor: Laut einer aktuellen Erhebung planen 19 Prozent der deutschen Stadtwerke die Stilllegung von Teilen ihrer Erdgasnetze. Die Gesetzesnovelle verpflichtet die Betreiber jedoch dazu, Letztverbraucher mindestens zehn Jahre im Voraus über eine Kapping-Maßnahme oder eine Netzstilllegung in Kenntnis zu setzen.

Kommunale Spitzenverbände wie der Verband kommunaler Unternehmen und Stadtwerkeverbünde wie die Thüga halten diese Frist für praxisfern und fordern eine Verkürzung auf maximal fünf Jahre.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Finanzierung der Abwicklungs- und Transformationskosten für die Verteilnetze ungeklärt bleibt. Während der Bund für das geplante überregionale Wasserstoff-Kernnetz ein staatlich abgesichertes Amortisationskonto eingerichtet hat, fehlt ein vergleichbares Instrument für die Verteilnetzebene vollständig.

Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des Branchenverbands DVGW, fordert rasche Nachbesserungen: Die Frage der finanziellen Unterstützung durch den Bund sei weiterhin offen, es brauche dringend Klarheit, um Investitionen in die Verteilnetzinfrastruktur anzureizen. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft dringt auf konkrete Instrumente zur Begrenzung bilanzieller Risiken für kommunale Versorger.

Die Konsultationsphase zum Referentenentwurf des Energiewirtschaftsgesetzes läuft bis zum 24. November 2025. Das Gesetzgebungsverfahren markiert die zentrale Weichenstellung dafür, ob Investitionen in Verteilnetze und Wärmeversorgung in den kommenden zwei Dekaden wirtschaftlich tragfähig bleiben.