Interne Papiere des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) legen eine neue Grüngasquote für den Wärmesektor vor. Die finanzielle Last trifft vorrangig private Haushalte. Industrie und Gewerbe sind von dieser Quotenverpflichtung ausgenommen.
Brennstoffhändler müssen ab 2028 ihrem Gas und Heizöl für private Öl- und Gasheizungen einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe beimischen. Diese Maßnahme, Teil der Einigung zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), ersetzt die ursprüngliche 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien in neuen Heizungen.
Einseitige Kostenverteilung für private Haushalte
Die Grüngasquote startet 2028 mit einem Prozent für Gas und Heizöl, das direkt in privaten Haushalten zum Heizen zum Einsatz kommt. Ab Anfang 2029 müssen neue Gas- und Ölheizungen mindestens zehn Prozent „grüne“ Brennstoffe nutzen. Dieser Anteil steigt stufenweise: auf 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
Verbrauchsmengen von Industrie, Gewerbe, dem Verkehrssektor sowie der Strom- und Fernwärmeerzeugung sind von der Quote ausgenommen. Damit konzentriert sich die Mehrbelastung auf private Endverbraucher. Du als Verbraucher trägst diese zusätzlichen Kosten somit allein.
Mehrere Studien und Prognosen rechnen mit zusätzlichen Kosten für Haushalte. Eine Kurzstudie von Prognos im Auftrag der European Climate Foundation und der Caritas vom 27. Februar 2026 geht von durchschnittlichen Mehrkosten von 14,4 Euro pro Monat aus, sobald eine zehnprozentige Grüngasquote 2029 in Kraft tritt.
Dies entspricht etwa 173 Euro pro Jahr. Einkommensschwächere Haushalte könnten demnach bis zu 100 Euro zusätzliche jährliche Kosten tragen.
Das Wuppertal Institut und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) schätzen, dass die Gaspreise durch eine Grüngasquote bis 2040 um bis zu 25 Prozent steigen könnten. Andere Quellen nennen Schätzungen von bis zu 38 Prozent bis 2030. N-TV berichtet unter Berufung auf Wirtschaftsinstitute und die Bundesregierung von möglichen Mehrkosten von bis zu 700 Euro pro Jahr.
Kritik von Umweltschützern und Ökonomen
Umweltverbände und Experten warnen vor den Folgen der Grüngasquote. Constantin Zerger von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bezeichnet die Quote als „Kostenfalle für Haushalte“. Er sieht darin ein Instrument, das den Weiterbetrieb von Gasheizungen fördert. Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR), nennt die Quote einen „klimapolitischen Irrweg und teure Scheinlösung“.
Das Öko-Institut weist auf die Unterschiede in den erwarteten CO2-Minderungen hin. Die 65-Prozent-Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz (GEG) würde laut Berechnungen zwischen 2024 und 2030 rund 30 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Davon entfallen zehn Millionen Tonnen auf das Jahr 2030.
Für die Grüngasquote im GMG sind für 2030 nur etwa zwei Millionen Tonnen Einsparung angegeben. Daraus ergibt sich eine Lücke von rund acht Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030. Dr. Sibylle Braungardt vom Öko-Institut warnt zudem vor Verteilungsrisiken: Steigende Kosten für knappe „grüne Gase“ träfen vor allem Haushalte, die aus finanziellen oder strukturellen Gründen im Gassystem verbleiben.
Verfügbarkeitsengpässe bei Biogas und Wasserstoff
Die Verfügbarkeit von Biomethan und Wasserstoff ist begrenzt. Deutschland produziert rund 87 Terawattstunden (TWh) Biogas pro Jahr, wovon etwa zehn TWh zu Biomethan aufbereitet werden. Die Importe von Biomethan liegen bei rund 3,5 TWh.
Bei einem deutschen Gasbedarf von rund 845 TWh deckt die Biomethan-Produktion damit lediglich etwas über ein Prozent dieses Bedarfs. Ein großer Teil des verfügbaren Biomethans kommt bereits in Blockheizkraftwerken, als Biokraftstoff oder in der Industrie zum Einsatz.
Beim Wasserstoff liegt der Ausbau hinter den Zielen zurück. Die Regierung hat bis 2030 zehn Gigawatt (GW) Elektrolyseur-Leistung angepeilt. Derzeit sind rund 0,181 GW installiert, weitere etwa 1,3 GW befinden sich in Planung oder Bau.
Die technische Beimischung von Wasserstoff ins Erdgasnetz ist auf maximal 20 Prozent begrenzt. Diese Beimischung würde die Emissionen im Wärmesektor nach Angaben der Quellen etwa sieben Prozent senken. Eine begrenzte Verfügbarkeit knapper „grüner“
Gase dürfte zu höheren Preisen für diese Ressourcen führen.
Ungeklärte Fragen und zukünftige Herausforderungen
Das Eckpunktepapier des BMWK macht keine konkreten Angaben zu den Kosten der Grüngasquote. Auch die genaue Abgrenzung, welche Brennstoffe als „klimafreundlich“ gelten, ist umstritten. Das GMG nennt Biomethan, synthetisches Methan, Bioöl, Wasserstoff und Folgeprodukte aus Wasserstoff. Kritiker bemängeln, dass auch erdgasbasierter Wasserstoff in bestimmten Fällen als „grün“ zählen könnte.
Eine Evaluierung der Grüngasquote ist für 2030 vorgesehen. Kritiker sehen in der Reform eine Abkehr von verbindlicheren Klimazielen im Wärmesektor. Die Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung wurden für Gemeinden unter 15.000 Einwohnern vereinfacht.
Dort ist die Wärmeplanung nicht mehr bindend für die Heizungswahl. Förderprogramme für Wärmepumpen und energetische Sanierungen sollen bis 2029 gelten. Danach besteht laut den vorliegenden Informationen Ungewissheit.
Neue Gas- und Ölheizungen werden demnach nicht gefördert.
Die Grünen betonen, dass das GMG wegen geringerer Emissionsreduktionen verfassungs- oder europarechtswidrig sein könnte. Deutschland drohen dadurch Rechtsrisiken. Die Auswirkungen der Grüngasquote auf private Haushalte und die Klimaziele bleiben damit Gegenstand intensiver Debatten.
Beobachter erwarten, dass die Diskussionen um die Finanzierung und Wirksamkeit der Maßnahme in den kommenden Monaten weiter zunehmen.







