Die Bundesregierung stockt die Mittel für die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung (EH55-Plus) auf, um den bestehenden Bauüberhang abzubauen. Eine hohe Nachfrage nach zinsverbilligten KfW-Krediten für bereits genehmigte, aber noch nicht realisierte Bauprojekte hatte die Mittel ausgeschöpft. Bis zum 5.
Oktober 2026 waren rund 52.100 Wohneinheiten in die Umsetzung gegangen. Diese Entwicklung fiel teilweise mit gesenkten Zinssätzen zusammen.
Mittelaufstockung angesichts hoher Nachfrage
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat die verfügbaren Mittel für das EH55-Plus-Programm um 250 Millionen Euro erhöht. Ursprünglich war das Programm mit 800 Millionen Euro dotiert. Die Aufstockung erfolgt aufgrund der hohen Nachfrage seit dem Start am 16. Dezember 2025.
Bis zum 5. Oktober 2026 erfasste das Programm rund 52.100 Wohneinheiten mit einem Kredit- und Zuschussvolumen von etwa 4,9 Milliarden Euro. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte KfW-Kredite von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Ziel ist es, den Bauüberhang zu reduzieren. Deutschlandweit sind mehr als 760.000 Wohnungen genehmigt, aber noch nicht gebaut.
Programmziele und Konditionen
Das EH55-Plus-Programm soll die Realisierung baureifer, aber bislang unumgesetzter Vorhaben beschleunigen. Es richtet sich an Neubau und Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Effizienzstandard 55. Das bedeutet, diese Gebäude dürfen nur 55 Prozent der Energie verbrauchen, die ein Standardhaus benötigt.
Eine Voraussetzung ist eine Wärmeerzeugung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien. Öl- oder Gasheizungen sind damit ausgeschlossen. Bei Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen. Der Antrag ist zudem vor Baubeginn einzureichen. Eine rückwirkende Förderung für Kaufverträge, die vor dem 16. Dezember 2025 geschlossen wurden, ist nicht zulässig.
Die Zinssätze wurden im Lauf der Programmlaufzeit angepasst. Zum Programmstart lagen effektive Jahreszinsen bei bis zu 2,84 Prozent für bestimmte Laufzeitkonstellationen. Am 2.
März 2026 wurden für das EH55-Plus ein effektiver Jahreszins von 1 Prozent bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung genannt. Für kommunale Gebietskörperschaften nennen Quellen Zuschüsse in Höhe von 7,5 Prozent, während andere Quellen abweichend 5 Prozent angeben. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 35 Jahre, die Zinsbindungsfrist zehn Jahre.
Branchenreaktionen auf die Aufstockung
Die Mittelaufstockung findet in Teilen der Bau- und Immobilienwirtschaft Zustimmung. Bundesbauministerin Verena Hubertz betont, die Bundesregierung wolle den begonnenen Trend im Wohnungsbau weiter verstärken. Sie verweist auf gestiegene Baugenehmigungen im Jahr 2025, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte.
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, bezeichnete die Aufstockung als „gute Nachricht für den Wohnungsbau“ und ein „wichtiges Signal für mehr Verlässlichkeit“. Olaf Demuth, Präsident der BAUINDUSTRIE, und Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, begrüßten die Nachsteuerung ebenfalls. Iris Schöberl, Präsidentin des ZIA, verwies darauf, dass das hohe Interesse und die starke Inanspruchnahme der ursprünglich vorgesehenen Mittel die Dringlichkeit des Bedarfs belegen.
Kritikpunkte und offene Fragen
Gleichwohl gibt es kritische Stimmen. Das Deutsche Energieberaternetzwerk (DEN) bezeichnete die Förderung als „klimaschädliches Strohfeuer“. Jutta Betz, Vorständin des DEN, kritisierte, es würden damit keine ausreichenden Anreize für klimafreundliches Bauen gesetzt.
Stattdessen flössen Fördermittel ohne zukunftsfähige Ausrichtung an Bauunternehmen. Diese Kritik steht im Gegensatz zu Aussagen von Ministerin Hubertz, die die Förderung als Beitrag zu „klimafreundlicherem“ Wohnraum darstellt.
In offiziellen Mitteilungen wurde nicht explizit genannt, wie hoch das Gesamtfördervolumen nach der Aufstockung genau ist. Auch Angaben zu den Zuschüssen für Kommunen variieren zwischen Quellen. Dies deutet auf unterschiedliche Darstellungen oder Anpassungen der Konditionen hin.
Ausblick auf weitere Entwicklungen
Die EH55-Plus-Förderung läuft längstens bis zum 31. Dezember 2026. Sie kann vorzeitig enden, wenn die Programmmittel ausgeschöpft sind.
Hinweise deuten auf eine Integration oder Abstimmung des Angebots mit dem KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ hin. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die zusätzlichen Mittel den Bauüberhang abbauen. Überdies wird sich zeigen, ob die Kritik an der Nachhaltigkeit des EH55-Standards in künftigen Förderprogrammen berücksichtigt wird.







