Ab 2029 könnten Betreiber privater Fotovoltaik-Anlagen in Deutschland mit höheren Kosten für die Nutzung des Stromnetzes rechnen. Die Bundesnetzagentur plant eine grundlegende Reform der Netzentgelte. Diese sieht einen höheren Grundpreis für sogenannte Prosumer vor: Haushalte, die Strom erzeugen, verbrauchen und Überschüsse in das Netz einspeisen.

Die Behörde begründet die Neuregelung mit einer veränderten Kostenverteilung für die Netzinfrastruktur. Erste Schätzungen gehen von zusätzlichen Belastungen von unter 100 Euro pro Jahr aus.

Reform der Netzentgelte: Warum Prosumer stärker zur Kasse gebeten werden könnten

Die geplante Reform trägt den Namen „AgNes“ (Anreize für den Netzausbau und die Netzentlastung). Die Bundesnetzagentur begründet sie mit der Notwendigkeit einer gerechteren Finanzierung der Stromnetze. Nach Auffassung der Behörde tragen Betreiber von Solaranlagen, die einen Großteil ihres selbst erzeugten Stroms direkt verbrauchen, bislang unterproportional zu den Netzkosten bei.

Gleichzeitig sind sie auf das Netz angewiesen, etwa wenn die eigene Anlage aufgrund mangelnder Sonneneinstrahlung oder leerer Batteriespeicher nicht ausreichend Strom liefert.

Die Bundesnetzagentur argumentiert weiter, diese Ungleichbehandlung sei nicht mit EU-Recht vereinbar und stelle eine Benachteiligung anderer Stromkunden dar. Die zunehmende Einspeisung erneuerbarer Energien fordert die Netze heraus und führt zu Engpässen. Deren Beseitigung kann kostenintensiv sein.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, fasst die Zielsetzung der Reform zusammen: Kosten dort veranschlagen, wo sie entstehen, knappe Kapazitäten bepreisen, Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen.

Für private Dachanlagen bis 30 Kilowatt-Peak (kWp) sieht der Entwurf einen Aufschlag von 70 bis 90 Prozent des bisherigen Grundpreises vor. Balkonkraftwerke, also Steckersolaranlagen, sollen ausdrücklich ausgenommen bleiben. Die Bundesnetzagentur betont, die Erhebung eines Grundpreisaufschlags stelle keine diskriminierende Behandlung von Prosumern dar.

Vielmehr diene sie dazu, eine Diskriminierung anderer Stromkunden zu vermeiden.

Finanzielle Auswirkungen und betroffene Anlagen

Die prognostizierten jährlichen Mehrkosten für private Solaranlagenbetreiber liegen voraussichtlich unter 100 Euro. Ein früheres Hintergrundpapier der Bundesnetzagentur nannte eine maximale Belastung von 100 Euro pro Jahr. Hochgerechnet auf die rund 3.355.547 potenziell betroffenen Haushalte mit Dachanlagen bis 30 kWp, die Überschuss einspeisen, ergibt eine Pauschale von etwa 100 Euro pro Jahr insgesamt rund 336 Millionen Euro pro Jahr.

Aktuell machen die Netzentgelte etwa 30 Prozent der Stromrechnung eines Durchschnittshaushalts aus. Sie belaufen sich auf ein jährliches Kostenvolumen von rund 37 Milliarden Euro.

Auch gewerbliche Erzeuger wie große Solar- und Windparks sollen einen Beitrag zur Netzfinanzierung leisten. Für Neuanlagen ist ein Einspeiseentgelt von vier bis sieben Euro je Kilowatt Leistung pro Jahr vorgesehen. Diese Maßnahme könnte langfristig bis zu zwei Milliarden Euro jährlich zu den Netzkosten beitragen.

Eine Auswertung von dezentralo (Marktstammdatenregister, Stand April 2026) zeigt, dass kleine Anlagen bis 30 kWp 95,1 Prozent der Anlagenanzahl ausmachen. Sie stellen jedoch nur 37,7 Prozent der gesamten Solarleistung in Deutschland. Große Anlagen über 30 kWp kommen auf 4,9 Prozent der Anlagenanzahl, liefern aber 62,3 Prozent der Solarleistung.

Freiflächen-Solarparks machen 0,4 Prozent der Anlagen aus und stellen rund ein Drittel der gesamten Solarleistung.

Überschneidungen und offene Fragen zur EEG-Novelle 2027

Parallel zur geplanten Netzentgelt-Reform ab 2029 läuft die Diskussion um die EEG-Novelle 2027. Diese betrifft Einspeiseregelungen für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen.

Nach dem Entwurf soll die feste Übergangszahlung für Teileinspeisung bei Neuanlagen schrittweise auslaufen. Die Übergangszahlung gilt 2027 für Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW und 2029 unter 7 kW und ist zeitlich befristet, auf höchstens 36 Kalendermonate. Für Anlagen unter 25 kW ist ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde für maximal 48 Monate vorgesehen.

Für den Zeitraum 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 gelten bei PV-Anlagen bis 10 kW Einspeisevergütungen von 7,70 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,22 Cent pro Kilowattstunde bei Volleinspeisung. Die Einspeisevergütung wird halbjährlich um ein Prozent gesenkt. Bestandsanlagen behalten ihre zugesagte Vergütung für die gesetzliche Förderdauer.

Es ist eine Unterscheidung festzustellen: Die „Solar-Gebühr ab 2029“ bezieht sich auf den erhöhten Grundpreis im Rahmen der Netzentgelt-Reform. Die Reduzierung der festen Vergütung betrifft die EEG-Novelle und greift für Neuanlagen bereits ab 2027.

Ausblick: Nächste Schritte und Marktimplikationen

Die Bundesnetzagentur arbeitet an einem Finalentwurf, der bis Sommer 2026 erwartet wird. Eine endgültige Festlegung wird für Ende 2026 angestrebt. Die AgNes-Reform soll zum 1. Januar 2029 in Kraft treten. Ab dem 1. April 2028 müssen Stromanbieter die Prosumer-Abgabe auf den Energierechnungen ausweisen.

Die Behörde prüft neben einer Pauschale auch ein mengenabhängiges, dynamisches Modell für Einspeisegebühren. Welches Modell zur Anwendung kommt, ist offen.

Die konkrete Ausgestaltung der Regelungen ist bisher nicht final und kann sich im parlamentarischen Verfahren ändern. Die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Fotovoltaik-Anlagen sowie auf Eigenverbrauch, Batteriespeicher und Direktvermarktung sind noch ungewiss und Gegenstand der laufenden Debatten. Diese Entscheidungen können weitreichende Folgen für private Investitionen in erneuerbare Energien haben.

Analysten beobachten insbesondere die Reaktion von Haushalten und Unternehmen auf die angekündigten Änderungen.