Die Bundesregierung plant eine umfassende Steuerreform, die stufenweise in Kraft treten soll. Ab dem 1. Januar 2027 beginnt die Umsetzung, ihre volle Wirkung entfaltet die Reform ab 2028.

Sie soll ein Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr bewirken. Während kleinere und mittlere Einkommen sowie Familien von höheren Freibeträgen profitieren, müssen Spitzenverdiener mit einer Mehrbelastung rechnen.

Neugestaltung des Steuerrechts

Das Einkommensteuerreformgesetz 2027 zielt auf eine Entlastung im unteren und mittleren Einkommensbereich ab. Hierfür erhöht die Regierung den Grundfreibetrag. Dieser steigt von aktuell 12.348 Euro auf 12.564 Euro für 2027 und 12.900 Euro für 2028.

Diese Anpassungen stehen unter dem Vorbehalt des 16. Existenzminimumberichts im Herbst 2026. Parallel dazu steigt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro auf 1.430 Euro.

Auch Familien profitieren von den Anpassungen. Das Kindergeld steigt von 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028. Die Kinderfreibeträge sollen 2027 auf 10.056 Euro und 2028 auf 10.236 Euro angehoben werden. Überdies erhöht sich der Höchstbetrag für steuerfreie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge von 50 Euro auf 75 Euro pro Stunde.

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklärte, es könne keine Einkommensteuerreform geben, bei der nicht auch die Spitzenverdiener in diesem Land mehr bezahlen müssen. Das Vorhaben sieht entsprechende Anpassungen für Spitzenverdiener vor, um die Entlastungen gegen zu finanzieren.

Mehrbelastung für Top-Verdiener und Unternehmen

Die Gegenfinanzierung der Entlastungen erfolgt durch Maßnahmen, die insbesondere höhere Einkommen und bestimmte unternehmerische Bereiche betreffen. Der Spitzensteuersatz von 45 Prozent soll bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen. Bislang lag diese Grenze bei 277.826 Euro.

Zudem ist eine zweite Stufe mit 47 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro vorgesehen. Für Ehepaare im Splittingverfahren gelten die Grenzen ab 500.000 Euro beziehungsweise 560.000 Euro.

Arbeitgeber sind ebenfalls von Änderungen betroffen. Der Pauschalsteuersatz für Minijobs soll von zwei Prozent auf fünf Prozent des Arbeitsentgelts steigen. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach Paragraf 35a Einkommensteuergesetz wird ab 2027 von 20 Prozent auf 15 Prozent der begünstigten Kosten reduziert. Der Höchstbetrag sinkt zudem von 1.200 Euro auf 900 Euro pro Jahr.

Neue Regeln für Krypto-Vermögen und Sozialabgaben

Gewinne aus dem Handel mit Kryptowerten sollen ab dem 1. Januar 2027 wie Aktiengewinne mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent belegt werden. Die bisherige Steuerfreiheit nach einer einjährigen Haltedauer gilt dann nicht mehr für Anschaffungen nach dem 31.

Dezember 2026. Altbestände bleiben davon unberührt. Das Bundesfinanzministerium erwartet hieraus Mehreinnahmen von rund 160 Millionen Euro im Jahr 2028 und bis zu 350 Millionen Euro jährlich ab 2031.

Ein automatischer Steuerabzug durch Anbieter ist ab dem 1. Januar 2028 anvisiert. Der Entwurf befindet sich noch in der regierungsinternen Abstimmung und stößt auf Vorbehalte in der Branche und seitens der CDU/CSU-Fraktion.

Parallel steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen. Die Grenze bei der Krankenversicherung soll um 300 Euro pro Monat von 69.750 Euro auf 76.050 Euro Bruttoeinkommen im Jahr erhöht werden. Für die Pflegeversicherung ist eine Anhebung auf die Versicherungspflichtgrenze von voraussichtlich 84.800 Euro geplant.

Bei Rente und Arbeitslosenversicherung wird ein Anstieg von 101.400 Euro auf 106.200 Euro erwartet. Laut Rentenversicherung soll der Beitragssatz bis 2028 auf 19,9 Prozent steigen. Der Rundfunkbeitrag soll von 18,36 Euro auf 18,64 Euro pro Monat steigen, die Zustimmung der Länder steht hier noch aus.

Politische Reaktionen und offene Fragen

Der Regierungsentwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 wurde am 2. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossen und am 4. September 2026 dem Bundesrat zugeleitet. Die Frist für die Stellungnahme des Bundesrates läuft bis zum 16. Oktober 2026. Eine endgültige Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat steht noch aus. Änderungen im weiteren Verfahren gelten als wahrscheinlich.

Finanzwissenschaftler Frank Hechtner von der FAU Erlangen-Nürnberg weist darauf hin, dass steigende Sozialabgaben die steuerlichen Entlastungen übersteigen können. Dies kann bei höheren Einkommen zu einer Netto-Mehrbelastung führen. Das DIW mit Stefan Bach schätzt, dass die diskutierten Reformpläne eher Gutverdiener entlasten könnten.

Der Bund der Steuerzahler mit Reiner Holznagel kritisiert hohe Sozialabgaben und fordert eine stärkere Abflachung des sogenannten Mittelstandsbauchs. Der Sozialverband VdK mit Verena Bentele verlangt eine Erhöhung des Grundfreibetrags auf 15.000 Euro.

Die Diskussion über eine mögliche Mehrwertsteuererhöhung als Gegenfinanzierungsmaßnahme wird geführt. Umfragen zeigen bisher kaum öffentliche Unterstützung für eine solche Maßnahme. Eine genannte Umfrage weist eine Zustimmung von etwa zwei Prozent aus. Wie sich diese Diskussionen auf den endgültigen Gesetzesentwurf auswirken, bleibt abzuwarten.