Während Bundeskanzler Friedrich Merz rund 200 internationale Konzernchefs zum Investitionsgipfel nach Berlin lädt, entbrennt in der Bundesregierung eine Grundsatzdebatte über die Besteuerung von Künstlicher Intelligenz. Vorstöße aus dem Digital- und dem Finanzministerium für eine Sonderabgabe auf KI-Umsätze stoßen auf deutliche Kritik aus Wirtschaft und Forschung. Der Ökonom Lars Feld warnt in einem Gastbeitrag im Handelsblatt: „Wer Maschinen besteuert, vertreibt Investoren.“

Politischer Zielkonflikt bremst die Standortoffensive

Auslöser der Kontroverse sind Äußerungen von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger. Der CDU-Politiker bringt eine Abgabe auf in Deutschland erzielte Erlöse mit KI-Diensten ins Gespräch. Die Einnahmen sollen Umschulungen für den Arbeitsmarkt finanzieren und wegfallende Steuereinnahmen durch den Wandel der Erwerbsarbeit ausgleichen.

Wildberger bezieht sich dabei auf Überlegungen von Microsoft-Gründer Bill Gates zur Besteuerung automatisierter Arbeit.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil greift den Vorstoß auf. Die Debatte zielt vorrangig auf eine zusätzliche Belastung der Erlöse marktführender KI-Anbieter wie OpenAI ab. Parallel dazu befasst sich die SPD-Bundestagsfraktion im Rahmen von Klausur-Leitlinien mit Steuern auf Produktivitätsgewinne durch KI und Robotik.

Die Bundesregierung fördert Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz mit Milliardenbeträgen, diskutiert zeitgleich jedoch über neue Belastungen. Diese Konstellation erzeugt spürbare Reibungen zwischen Förderpolitik und fiskalischen Interessen. Nach scharfer Kritik aus Wissenschaft und Verbänden rudert Digitalminister Wildberger inzwischen zurück: Eine Steuer sei nicht unmittelbar geplant, vorrangig gelte es, unternehmerisches Wachstum zu fördern.

Die politische Verunsicherung im Markt bleibt dennoch greifbar.

Ökonomen rügen Systemwidrigkeit und Abwälzungsrisiken

In der Wirtschaftswissenschaft stößt das Vorhaben auf breite Ablehnung. Kritiker bemängeln insbesondere den Ansatz, den Umsatz statt den tatsächlichen Gewinn als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Dominika Langenmayr, Professorin für Finanzwissenschaft an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, verweist auf Erfahrungen mit früheren Digitalsteuern.

Solche Abgaben wälzen die Anbieter in der Praxis meist direkt auf gewerbliche Kunden und Endverbraucher ab.

Auch Jens Südekum, wirtschaftspolitischer Berater von Finanzminister Klingbeil, hält den Umsatz als Steuerbasis für ordnungspolitisch verfehlt, da das deutsche Steuersystem traditionell an Reinerträge anknüpft. Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts, lehnt sektorspezifische Sonderabgaben ebenfalls ab. Sollten Produktivitätsgewinne tatsächlich zu höheren Unternehmensgewinnen führen, greife die reguläre Körperschaftsteuer ohne technologiespezifische Sonderwege.

Aus der FDP kommt geschlossener Widerstand gegen die Pläne. Generalsekretär Martin Hagen bezeichnet die Vorstöße als Wachstumsbremse für den Standort und fordert stattdessen eine gesetzliche Deckelung der steuerlichen Gesamtbelastung für Unternehmen bei maximal 20 Prozent.

Arbeitsmarktdaten widersprechen der Krisendiagnose

Hinter den fiskalischen Überlegungen steht die These, KI vernichte massenhaft Arbeitsplätze und gefährde damit das Fundament der Sozialkassen. Arbeitsmarktforscher teilen dieses Schreckensszenario nicht. Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betont, dass die Technologie keineswegs zu einem Einbruch der Beschäftigung führe, sondern einen tiefgreifenden strukturellen Wandel anstoße.

Angesichts der Alterung der Erwerbsbevölkerung helfe Automatisierung vielmehr dabei, bestehende Fachkräftelücken zu schließen.

In dieselbe Richtung argumentiert die Digitalwirtschaft. Rasmus Rothe, Vorstandsvorsitzender des KI Bundesverbands, betont, eine Sonderabgabe löse die strukturellen Defizite der Sozialkassen nicht, sondern verteuere ausgerechnet jene Werkzeuge, die für dringend benötigte Produktivitätszuwächse sorgen.

Nach Erhebungen von IW Consult entstehen in Deutschland bereits heute über 120 Milliarden Euro Jahresumsatz durch KI-gestützte Produkte und Dienstleistungen. Rund zwei Drittel der neuen Stellen im KI-Segment entstehen dabei in traditionellen Anwenderbranchen außerhalb der Softwareentwicklung, vorrangig im Mittelstand und im industriellen Kern. Zusätzliche Abgaben auf KI-Dienste würden somit primär die breite Masse der Anwender belasten.

Drohende Handelskonflikte und unklare Abgrenzung

Überdies birgt eine nationale Sondersteuer erhebliche handelspolitische Risiken. Die technologisch führenden Modelle stammen fast ausnahmslos von US-Konzernen wie Microsoft, Google, Meta und OpenAI. Washington reagierte bereits in der Vergangenheit auf europäische Digitalsteuern mit Androhungen von Vergeltungszöllen.

Gleichzeitig erweist sich die praktische Umsetzung als kaum lösbar. Bislang existiert keine praxistaugliche Definition, wie KI-Erlöse steuerlich präzise von herkömmlichen Cloud-Diensten, Standardsoftware oder Industrieprodukten mit integrierter Steuerungssoftware getrennt werden können. Bei vernetzten Maschinen oder modernen Fahrzeugen lässt sich der reine Software- und KI-Wertschöpfungsanteil kaum isoliert beziffern.

Die Diskussion trifft die Branche in einer Phase erhöhter Volatilität bei globalen Technologietiteln. Halbleiterwerte wie SK Hynix mit Kursverlusten von elf Prozent oder Samsung mit neun Prozent Minus spiegeln die Nervosität der Anleger wider, die auch europäische Ausrüster wie ASML, Infineon, Süss MicroTec und Aixtron erfasst. Konkrete Gesetzentwürfe für eine KI-Abgabe liegen in Berlin bisher nicht vor.

Für Bundeskanzler Merz wird der Investitionsgipfel vor diesem Hintergrund zur Bewährungsprobe: Er muss den 200 anwesenden Konzernchefs belegen, dass Deutschland verlässliche Rahmenbedingungen garantiert, statt neue regulatorische Barrieren aufzubauen.