Der Bundestag hat das Digitale Identitätengesetz (DIdG) verabschiedet. Das Gesetz schafft die nationalen Voraussetzungen für die Einführung der Europäischen Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet) in Deutschland. Unter dem Namen „d-you“ soll die App Nutzern ermöglichen, sich online und offline auszuweisen, digitale Dokumente zu verwalten und selbstbestimmt über Daten zu verfügen.

Die Nutzung der Wallet ist freiwillig. Eine flächendeckende Bereitstellung ist für den 2. Januar 2027 vorgesehen, inklusive eines Soft-Launches erster Funktionen.

Infrastruktur für digitale Souveränität

Die Wallet erfüllt das Sicherheitsniveau „hoch“ für mobile Endgeräte. Sie ermöglicht die Speicherung und Verwendung verschiedener digitaler Dokumente wie Personalausweis, Aufenthaltstitel, Führerschein und Altersnachweise. Zudem umfasst sie die Option für qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel.

Die grenzüberschreitende Nutzbarkeit innerhalb der EU soll den elektronischen Rechts- und Wirtschaftsverkehr vereinfachen, etwa im Banken- und Zahlungswesen.

Nachweise speichert die App lokal. Eine Übertragung erfolgt nur bei aktiver Freigabe. Der Zugriff ist durch PIN oder biometrischen Abgleich gesichert. Für die Entwicklung der digitalen Brieftasche ist die Bundesagentur für Sprunginnovationen (Sprind) beauftragt.

Die Bundesregierung hebt hervor, dass die Wallet erstmals ein elektronisches Identifizierungsmittel mit dem Sicherheitsniveau „hoch“ für mobile Endgeräte bereitstellt. Die Anwendung soll digitale Verwaltungs- und Wirtschaftsleistungen zugänglicher machen. Überdies fördert sie das „Once-Only“-Prinzip, bei dem Daten einmal erfasst und bei Bedarf wiederverwendet werden.

Ab 2027 ist etwa eine automatische Auszahlung des Kindergelds auf dieser Basis geplant.

Für die Wirtschaft entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 1,1 Millionen Euro. Die einmaligen Kosten beziffern sich auf rund 13,5 Millionen Euro. Dem steht eine erwartete jährliche Entlastung der Verwaltung von etwa 121,7 Millionen Euro gegenüber.

Zusätzliche Personal- und Sachkosten entstehen unter anderem beim Bundesverwaltungsamt, beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und bei der Bundesnetzagentur für Aufbau und Betrieb der benötigten Infrastruktur.

Politische Debatte und technische Hürden

Die Gesetzgebung zum DIdG diskutierte der Bundestag kontrovers. Die AfD-Fraktion äußerte grundsätzliche Bedenken und forderte eine nationale Lösung anstelle der EU-weiten Wallet. Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, verlangte aber Änderungen.

Dazu zählen ein Mitspracherecht bei der Entscheidung über die konkrete Form der Bereitstellung sowie eine Bevorzugung von Open-Source-Lösungen und europäischen Anbietern. Die Bundesregierung hält an der ministeriellen Zuständigkeit fest und verweist auf zusätzlichen Bürokratieaufwand bei einer anderen Regelung.

Technisch besteht Zeitdruck. Die EU-Frist für die Bereitstellung einer EUDI-Wallet durch alle Mitgliedstaaten läuft am 24. Dezember 2026 ab.

Technische Verordnungen (Implementing Acts) und die zugrunde liegenden Standards sind noch nicht finalisiert. Dies erschwert die Entwicklung und Implementierung. Das DIdG regelt viele Details über Verordnungen statt direkt im Gesetz, was die Konkretisierung und operative Umsetzung verzögern kann.

Eine anfängliche Nutzung eines Cloud-basierten Schlüsselspeichers (Remote-HSM) ist als Übergangslösung vorgesehen. Langfristig strebt man eine dezentrale Architektur mit Schlüsselspeichern im Endgerät an.

Ausblick und offene Fragen

Die Einführung der EUDI-Wallet stellt einen Schritt in Richtung stärkerer Digitalisierung von Verwaltung und Wirtschaftsleben in Deutschland und Europa dar. Die kommenden Monate werden zeigen, wie schnell die notwendigen technischen Spezifikationen und Verordnungen fertiggestellt werden. Relevant ist auch, ob der Zeitplan für den Soft-Launch Anfang 2027 eingehalten werden kann.

Die Konkretisierung des Funktionsumfangs und der Akzeptanzpflichten für private Unternehmen, die in eine Experimentierklausel verschoben wurden, bleibt ein wichtiger Punkt. Sachverständige, Verbraucherschützer und der Bundesrat äußern Bedenken zu Datensicherheit, Transparenz und zum Umfang der Berücksichtigung von Open-Source-Ansätzen. Der Fokus liegt nun auf der operativen Umsetzung, um die vorgesehenen Vorteile für Bürger und Wirtschaft erreichbar zu machen.