Deutschlands und Frankreichs Regierungen nähern sich einer Vereinbarung zur Zukunft des Verbrennungsmotors in der Europäischen Union an. Ein Kompromiss zeichnet sich ab, der die ursprünglichen Pläne für ein faktisches Zulassungsverbot von Neuwagen mit Verbrennungsmotor ab dem Jahr 2035 aufweichen könnte. Im Gegenzug ist Deutschland offenbar bereit, bei den „Made in EU“-Vorgaben für Industriepolitik und Förderungen Zugeständnisse zu machen.

Diese Einigung beeinflusst die Strategie europäischer Automobilhersteller. Sie hat zudem Folgen für die europäische Klimapolitik sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie. Die Verhandlungen der vergangenen Monate könnten in einem Vorschlag münden, der im Rat der EU-Staaten eine Mehrheit finden könnte.

Aufweichung der CO₂-Ziele für 2035

Die ursprüngliche EU-Gesetzeslage sah vor, dass Neuwagen in der Europäischen Union ab 2035 keine klimaschädlichen Kohlendioxid-Emissionen mehr ausstoßen dürfen. Dies entsprach einer de facto 100-prozentigen CO₂-Reduktion gegenüber 2021 und einem faktischen Verbot des Verbrennungsmotors für Neuzulassungen.

Unter dem Druck Deutschlands unterbreitete die EU-Kommission im Dezember 2025 einen Vorschlag. Dieser sah eine CO₂-Minderung von 90 Prozent gegenüber 2021 vor. Die verbleibenden zehn Prozent Emissionen sollten demnach durch CO₂-neutrale Kraftstoffe wie E-Fuels oder Biokraftstoffe sowie grünen Stahl kompensiert werden.

Damit könnten Plug-in-Hybride, Range-Extender-Elektrofahrzeuge, Mildhybride und reine Verbrenner über 2035 hinaus neu zugelassen werden.

Das aktuelle deutsch-französische Kompromisspapier, über dessen genauen Inhalt Stillschweigen besteht, geht offenbar noch weiter. Es sieht vor, dass Hersteller ihre durchschnittlichen Emissionen ab 2035 um 90 Prozent reduzieren müssen, ohne die verbleibenden zehn Prozent kompensieren zu müssen. Einige Quellen berichten zudem von einer möglichen Absenkung des Minderungsziels auf 80 Prozent.

Dies würde eine weitere Lockerung um zehn Prozentpunkte gegenüber dem Kommissionsvorschlag bedeuten.

Diese Änderungen würden Herstellern größeren Spielraum geben, Verbrennungsmotoren auch nach 2035 weiter zu verkaufen. Beobachter schätzen, dass der Anteil der Neuzulassungen mit Verbrennungsmotor durch den Kommissionsvorschlag bereits 27 bis 29 Prozent betragen könnte. Durch eine weitere Lockerung würde dieser Anteil steigen.

Zusätzlich zu den Zielen für 2035 wird an den Zwischenzielen für 2030 gearbeitet. Das Ziel einer 55-prozentigen CO₂-Minderung gegenüber 2021 soll flexibilisiert werden. Die Möglichkeit zur Einhaltung der Grenzwerte könnte von drei auf fünf Jahre ausgeweitet werden.

Somit würde der Durchschnitt von 2028 bis 2032 gelten. Der Kommissionsvorschlag sah bereits einen Dreijahres-Durchschnitt von 2030 bis 2032 vor.

„Made in EU“ als Gegengeschäft

Als Gegenleistung für die Lockerungen beim Verbrenner-Aus zeigt sich Deutschland offenbar bereit, strengere „Made in EU“-Regeln zu unterstützen. Frankreich drängt auf verbindliche Vorgaben, die europäische Produkte und Produktionsstandorte gegenüber internationaler Konkurrenz absichern sollen. Deutschland hatte sich zuvor für einen weicheren Ansatz eingesetzt, der Lieferanten aus einer breiteren Palette von Handelspartnern wie der Türkei, Vietnam oder Marokko einbeziehen sollte („Made with EU“).

Die neuen Regeln könnten vorsehen, dass staatliche Förderungen, etwa Kaufprämien für Elektroautos, grundsätzlich auf Fahrzeuge beschränkt werden, die in den 27 EU-Mitgliedstaaten hergestellt wurden. Eine mögliche Ausnahme für Großbritannien wird ebenfalls diskutiert. Unternehmen in als strategisch geltenden Sektoren wie der Automobilindustrie, Stahl, Zement, Aluminium und Netto-Null-Technologien sollen demnach verpflichtet werden, bei der Verwendung öffentlicher Gelder auf in der EU oder in bestimmten Partnerländern hergestellte Komponenten zurückzugreifen.

Politische Reaktionen und Kritik

Die Verhandlungen zwischen den beiden EU-Schwergewichten werden von verschiedenen Seiten beobachtet. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) setzt sich für eine Lockerung des Verbrenner-Aus ein. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) befürwortet den deutsch-französischen Vorstoß und verbindet ihn mit Forderungen nach Zusagen für Standortinvestitionen und Beschäftigte.

Jan-Christoph Oetjen, verkehrspolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament, sieht in der Flexibilität und Technologieoffenheit ein Signal zur Unterstützung der Automobilbranche.

Aus dem Europäischen Parlament und von Umwelt- und Branchenorganisationen kommen kritische Stimmen. Susanne Goetz, Mobilitätsreferentin von T&E Deutschland, warnte vor einem „historischen Fehler“, der den Niedergang der europäischen Automobilindustrie besiegeln könnte. Michael Bloss, Europaabgeordneter und Chefverhandler der Grünen-Fraktion, nannte den Deal einen „Bremsklotz für den boomenden Hochlauf der E-Autos“.

Er betonte, dass die Zukunft der Autoindustrie im Bau guter und günstiger Elektrofahrzeuge liege. Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, fordert eine Paketlösung, die Investitionen in Elektromobilität nicht entwertet. Sie warnt vor einer Verwässerung der Flottengrenzwerte.

Nächste Schritte im Gesetzgebungsprozess

Eine abschließende politische Verständigung zwischen Deutschland und Frankreich besteht bisher nicht. Eine endgültige Änderung des geltenden EU-Rechts steht aus. Die Vorschläge werden derzeit im Europaparlament und im Rat der EU-Mitgliedstaaten beraten.

Ohne Zustimmung beider Institutionen treten sie nicht in Kraft. Im Europaparlament ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Im EU-Rat bedarf es einer qualifizierten Mehrheit, also mindestens 15 Länder, die zusammen 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.

Die Abstimmung im Verkehrsausschuss des Europaparlaments, ursprünglich für Anfang Oktober geplant, wurde verschoben. Eine Abstimmung im Plenum ist für November vorgesehen. Die Autoindustrie, die seit Längerem eine Gesetzesreform fordert, um Bußgelder zu vermeiden und den Übergang zur E-Mobilität flexibler zu gestalten, beobachtet den weiteren Verlauf aufmerksam.

Marktbeobachter rechnen damit, dass der finale Entwurf noch in Details angepasst werden könnte. Die Grundzüge des deutsch-französischen Kompromisses könnten jedoch bestehen bleiben.