Die Apothekerkammer Nordrhein hat im Rahmen eines jahrelangen Rechtsstreits Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Online-Versandapotheke DocMorris in den Niederlanden erwirkt. Eine Pfändung von 110.000 Euro wurde durchgesetzt, weil DocMorris nach Ansicht der Kammer rechtskräftige deutsche Urteile zu Werbepraktiken missachtet haben soll. DocMorris kündigt an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, und bezeichnet den Rechtsstreit als isoliert und ohne strategische Relevanz für das Unternehmen.

Eskalation im Dauerstreit: Pfändung bei DocMorris

Die Auseinandersetzung zwischen der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) und der Online-Versandapotheke DocMorris erreicht eine neue Eskalationsstufe. Die AKNR hat in den Niederlanden erfolgreich eine Vollstreckung gegen DocMorris durchgesetzt, um nicht gezahlte Ordnungsgelder in Höhe von 110.000 Euro einzutreiben. Hintergrund sind nach Ansicht der Kammer wiederholte Verstöße von DocMorris gegen rechtskräftige deutsche Gerichtsurteile.

Diese betreffen bestimmte Werbepraktiken und die Darstellung von Preisen für verschreibungspflichtige Medikamente.

Die Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen in den Niederlanden, dem Sitz von DocMorris. Zuvor war die Apothekerkammer in Deutschland mit Anträgen auf Ordnungsgelder nicht erfolgreich gewesen. Die AKNR argumentiert, dass gerichtliche Entscheidungen nicht ins Leere laufen dürften, nur weil ein Unternehmen seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat.

DocMorris bezeichnet die Maßnahmen als „lediglich die Durchsetzung administrativer Ordnungsgelder“ und spricht von einem hohen fünfstelligen bis geringen sechsstelligen Euro-Betrag.

Ursprung der Auseinandersetzung und juristischer Verlauf

Der spezifische Rechtsstreit, der nun zur Pfändung führte, datiert DocMorris auf das Jahr 2020. Die Wurzeln des Konflikts reichen jedoch weiter zurück. Bereits vor Jahren verlor DocMorris Gerichtsverfahren in Deutschland, die die Art und Weise der Werbung samt Rabatten betrafen.

Eine zentrale Rolle spielte dabei die Darstellung von Preisen verschreibungspflichtiger Medikamente auf der Website. Diese wurde als irreführend kritisiert, etwa durch durchgestrichene UVP beziehungsweise AVP und die prominente Darstellung des gesetzlichen Zuzahlungsbetrags. Trotz dieser gerichtlichen Niederlagen setzte DocMorris die beanstandeten Praktiken aus Sicht der Kläger fort.

Die Apothekerkammer Nordrhein, die seit 2012 mindestens ein Dutzend Gerichtsverfahren gegen DocMorris geführt hat, sah sich daher gezwungen, die Vollstreckung im europäischen Ausland zu betreiben. Dies unterstreicht die Dauer und Intensität der juristischen Konfrontation zwischen den stationären Apothekenvertretern und dem Online-Versandhändler.

Wirtschaftliche Einordnung und Marktreaktion

DocMorris, dessen Geschäftstätigkeit weitgehend auf Deutschland ausgerichtet ist, betont, dass die aktuelle Pfändung keine Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit oder die finanzielle Stabilität des Konzerns hat. Auch strategische Relevanz spricht das Unternehmen dem isolierten Rechtsstreit ab. Die Aktie von DocMorris reagierte am Tag der Veröffentlichung zunächst mit einem Kursrückgang von rund vier Prozent.

Sie erholte sich jedoch bis zum frühen Nachmittag nahezu vollständig.

Am 5. Oktober 2026 notierte der Kurs bei 12,85 Schweizer Franken, was einem Plus von 2,96 Prozent entsprach. DocMorris erklärt, die Maßnahme habe keine Auswirkungen auf die operative Tätigkeit oder die finanzielle Stabilität des Unternehmens.

Die wiederkehrenden juristischen Auseinandersetzungen weisen auf strukturelle Spannungen im deutschen Apothekenmarkt hin. DocMorris wurde 2012 von der Schweizer Firma Zur Rose übernommen und später in den Namen DocMorris umbenannt. Als Medikamente verkaufende Kapitalgesellschaft darf DocMorris nach geltender Rechtslage seinen Sitz nicht in Deutschland haben.

Der Medikamentenvertrieb ist hierzulande Apothekern vorbehalten. Diese rechtliche Konstruktion ermöglicht es DocMorris, die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarktes zu nutzen und führt zugleich zu Konflikten mit nationalen Regulierungen und Interessenvertretern.

Blick auf den weiteren Verlauf

DocMorris hat angekündigt, Berufung gegen die niederländische Gerichtsentscheidung einzulegen, um die Rechtslage abschließend klären zu lassen. Damit dürfte der Streit um die Ordnungsgelder in die nächste Instanz gehen.

Parallel dazu gibt es weitere juristische Baustellen im Dauerkonflikt. DocMorris fordert von der Apothekerkammer Nordrhein Schadensersatz in Höhe von 14 bis über 18,5 Millionen Euro. Diese Forderungen beziehen sich auf einstweilige Verfügungen aus den Jahren 2013 bis 2015, die nach Einschätzung von Teilen der Rechtsprechung im Lichte von EuGH-Entscheidungen als unzulässig bewertet wurden.

Der Bundesgerichtshof hob Ende 2025 ein entsprechendes Oberlandesgerichts-Urteil, das DocMorris Schadensersatz zugesprochen hatte, auf. Er verwies in zwei von fünf Fällen zur erneuten Verhandlung an das OLG zurück. Ein BGH-Urteil vom 20.

Februar 2025 stärkte zudem das Geschäftsmodell von DocMorris hinsichtlich einer Nutzungsgebühr. Andere Fragen zu Transaktionsgebühren wurden zur weiteren Prüfung an die Instanzen zurückverwiesen. Diese Entscheidungen machen deutlich, dass der Ausgang des Dauerkonflikts von mehreren parallel laufenden Verfahren abhängt.

Beobachter erwarten, dass die juristischen Auseinandersetzungen zwischen stationären Apotheken und Online-Versandhändlern angesichts der strukturellen Marktspannungen weiter anhalten werden.