Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) fordert ein gesetzliches Mindestalter von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien. Sie schließt einen nationalen Alleingang nicht aus, falls auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden. Primäres Ziel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Schäden und Risiken durch gefährdende Inhalte in sozialen Medien.

Die Ministerin legte ihre Position im Newsletter „Technologie und KI“ des Politico dar. Bei Gesprächen mit der EU-Kommission in Brüssel setzte sie sich für eine zügige, gemeinsame europäische Lösung ein. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte großen Onlineplattformen vorgeworfen, Kinder aus Profitinteressen an ihre Produkte zu binden.

Sie will im September 2026 ankündigen, wie Empfehlungen eines europäischen Expertengremiums in EU-Recht umgesetzt werden sollen.

Dieses Expertengremium hatte Mitte Juli 2026 empfohlen, soziale Medien für Kinder unter 13 Jahren zu verbieten. Parallel dazu stellte im Juni 2026 eine deutsche Expertenkommission Erkenntnisse zum Jugendschutz im Netz vor. Diese Erkenntnisse stimmen mit den Empfehlungen des europäischen Gremiums überein.

Modell eines „gesetzlichen Erlaubnisvorbehalts“

Prien lehnt pauschale Verbote für alle digitalen Angebote für Kinder unter 13 Jahren ab. Unter 13-Jährige sollten risikoarme und nachweislich kindgerechte Angebote weiterhin nutzen können. Als Lösungsmodell schlägt die Ministerin einen „gesetzlichen Erlaubnisvorbehalt“ vor.

Demnach wäre der Zugang zu Plattformen grundsätzlich nicht erlaubt, sofern Anbieter nicht nachweisen können, dass ihre Angebote für eine bestimmte Altersgruppe geeignet sind. Als Voraussetzung nennt Prien eine technisch belastbare Altersüberprüfung, die datensparsam, sicher und im Einklang mit europäischen Datenschutzstandards funktionieren muss. Als mögliche technische Unterstützung wird die EU-weite digitale Brieftasche EUDI-Wallet genannt.

Diese soll Anfang 2027 in Deutschland verfügbar sein und den Nachweis des Mindestalters ermöglichen, ohne persönliche Daten preiszugeben. Auch CSU-Vorsitzender Markus Söder hat sich für strikte Social-Media-Beschränkungen für unter 13-Jährige ausgesprochen.

Internationale Vorreiter und Meta-Vergleich

Deutschland stünde mit einer solchen Regelung nicht allein da. Australien führte am 10. Dezember 2025 ein generelles Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein. Begründet wurde dies mit dem Schutz vor Cybermobbing und verstörenden Inhalten. Bei Verstößen drohen Tech-Konzernen dort hohe Strafen, die zuletzt auf 99 Millionen australische Dollar erhöht wurden.

Neuseeland kündigte am 24. August 2026 einen Gesetzentwurf an, der den Zugang für unter 16-Jährige beschränken soll. Plattformen, die als „risikoreich“ eingestuft werden, sollen Maßnahmen zur Altersüberprüfung ergreifen.

Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Umsatzes. Premierminister Christopher Luxon erklärte, ein Drittel der 13- bis 17-Jährigen in Neuseeland verbringe täglich mindestens fünf Stunden in sozialen Medien.

Das Vereinigte Königreich, Griechenland und Spanien haben ebenfalls weitreichende Maßnahmen oder Ankündigungen zu Social-Media-Beschränkungen für Kinder und Jugendliche getroffen.

In den USA stimmte Meta, Betreiberin von Facebook und Instagram, einem Vergleich zu. Zuvor hatten 29 Bundesstaaten das Unternehmen wegen des Suchtpotenzials für Minderjährige verklagt. Der Vergleich sieht Schutzmechanismen für Minderjährige vor.

Dazu zählen eine maximale Grundnutzungsdauer von zwei Stunden pro Tag für Facebook und Instagram, das Abschalten extremer Beauty-Filter, die Sperrung des Scrollens während des Unterrichts und nachts, das Entfernen von „Likes“ unter Beiträgen von Teenagern sowie die Option, zu einer einfacheren Timeline zurückzukehren. Meta fordert, dass andere Plattformen ähnliche Standards einführen. 30 Prozent der Ausgleichszahlungen sind an die Umsetzung vergleichbarer Maßnahmen durch Wettbewerber geknüpft. Der Vergleich nennt zudem maximale Fehlerquoten für die Altersverifizierung: höchstens zehn Prozent bei 16- bis 17-Jährigen und drei Prozent bei 13- bis 15-Jährigen.

Analysten blicken auf die Umsetzbarkeit

Die Diskussion um ein nationales Mindestalter und die technische Altersverifikation bleibt komplex. Der Deutsche Ethikrat lehnt ein pauschales Verbot sozialer Medien ab. Er empfiehlt stattdessen ein differenziertes Schutzkonzept sowie die Aktualisierung des Jugendschutzrechts. Die Altersverifikation gilt als technisch knifflig und wirft Datenschutzfragen auf.

Für Tech-Konzerne, die den europäischen Markt bedienen, stellen unterschiedliche nationale Ansätze eine regulatorische Herausforderung dar. Die Forderung nach technisch belastbaren und datensparsamen Altersüberprüfungen erfordert erhebliche Investitionen in Infrastruktur und Compliance. Beobachter werden verfolgen, inwieweit die EU-Kommission ihre Ankündigungen im September 2026 konkretisiert und ob Prien einen nationalen Alleingang vorantreibt, falls eine europaweite Lösung ausbleibt.