Die EU-Kommission genehmigt ein umfassendes deutsches Förderpaket für neue Gaskraftwerke. Geplant sind Investitionen von bis zu 35 Milliarden Euro für den Bau von Anlagen mit einer Gesamtkapazität von 11 Gigawatt. Ab 2031 sollen diese die Stromversorgung in Deutschland sichern.

Die Kraftwerke sind auf einen Betrieb mit Erdgas ausgelegt und lassen sich spätestens 2045 auf klimaneutralen Wasserstoff umstellen.

Die Genehmigung der Brüsseler Behörde erfolgte am Mittwoch, dem 2. September 2026. Die EU-Kommission begründete ihre Zustimmung mit der Notwendigkeit der Maßnahme für die Versorgungssicherheit.

Gleichwohl bewertete sie die Höhe der Förderung als angemessen. Die neuen Kapazitäten sollen vorrangig dann Strom liefern, wenn Wind- und Solaranlagen nicht ausreichend einspeisen, um die Netzstabilität zu gewährleisten.

Strategische Absicherung der Energiewende

Deutschland verfolgt ambitionierte Ziele: den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038 und einen Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 80 Prozent am Strommix bis 2030. In diesem Kontext sind flexible Gaskraftwerke als Brückentechnologie konzipiert. Moderne Gaskraftwerke lassen sich schnell hochfahren, um Schwankungen im Netz auszugleichen, die durch die volatile Einspeisung von Wind- und Solarenergie entstehen.

Sie sollen Dunkelflauten überbrücken und Versorgungslücken ab 2031 vermeiden. Die Förderung dient dazu, Investitionen in diese systemrelevanten Kraftwerke wirtschaftlich abzusichern. Solche Anlagen wären unter reinen Marktbedingungen nur eingeschränkt refinanzierbar.

Die Fördergelder sind an Auflagen gebunden, darunter Technologieoffenheit, Effizienzanforderungen und Vorgaben zur perspektivischen Umrüstung auf Wasserstoff.

Ziel dieser Auflagen ist es, einen langfristigen Lock-in in fossile Strukturen zu verhindern. Zudem bereiten sie die Anlagen auf ein klimaneutrales Energiesystem vor.

Finanzierung und Betreiber

Die finanziellen Mittel von bis zu 35 Milliarden Euro werden über eine neue Umlage durch alle Stromnutzer ab 2031 aufgebracht. Die genaue Höhe der damit verbundenen Strompreiserhöhung ist derzeit noch offen. Die Vergabe der Fördergelder ist als faires, diskriminierungsfreies Verfahren geplant. Kraftwerksbetreiber können sich in Ausschreibungen um die Unterstützung bewerben.

Die EU-Kommission betonte, die Maßnahme sei auch unter Gesichtspunkten des Wettbewerbsprüfungsrechts genehmigt worden. Der Bau der neuen Gaskraftwerke ist für die nächsten fünf Jahre vorgesehen, also bis Ende 2031. Dies gewährleistet, dass die Kapazitäten rechtzeitig in Betrieb gehen können.

Blick in die Zukunft

Die Genehmigung durch die EU-Kommission ist ein maßgeblicher Schritt für die Umsetzung der deutschen Kraftwerksstrategie. In den kommenden Monaten werden die konkrete Ausgestaltung der Förderprogramme, die Details der Ausschreibungen sowie Umfang und regionale Verteilung der Projekte erwartet.

Parallel zur Kapazitätserweiterung im thermischen Bereich schreitet der Ausbau der erneuerbaren Energien voran. Die Internationale Energieagentur (IEA) prognostiziert, dass Fotovoltaik im Jahr 2026 weltweit erstmals mehr Strom erzeugen wird als Windenergie. Zudem ist die Einführung eines Kapazitätsmarktes ab 2032 vorgesehen.

Es bleibt abzuwarten, wie die Marktreaktion auf die gesicherte Finanzierung der Gaskraftwerke ausfällt. Des Weiteren ist interessant, welche Betreiber sich an den kommenden Ausschreibungen beteiligen. Die Debatten über die Rolle von Gas als Übergangstechnologie und über den schnellen Hochlauf von Wasserstoff werden die energiepolitische Agenda weiter begleiten.