Die Finanzämter rücken die Steuererklärung für das Jahr 2025 verstärkt in den Fokus. Unternehmen und Privatpersonen müssen mit präziseren Nachweispflichten und intensiveren Prüfungen rechnen. Betroffen sind insbesondere Bereiche wie Unterhaltszahlungen, Spenden und das häusliche Arbeitszimmer.
Diese Entwicklung steht im Kontext der Digitalisierung der Verwaltung und der Bemühungen der Finanzverwaltung, Missbrauch effektiver zu begegnen.
Die seit neun Jahren geltende Belegvorhaltepflicht ersetzt die frühere Belegvorlagepflicht. Das bedeutet, Belege sind grundsätzlich nur noch aufzubewahren und nicht mehr standardmäßig einzureichen. Die Finanzverwaltung NRW empfiehlt dennoch, Belege bei sogenannten „besonderen“ Sachverhalten beizulegen.
„Besondere“ Sachverhalte zeichnen sich dadurch aus, dass sie vom üblichen Rahmen abweichen, erstmalig auftreten oder sich stark zum Vorjahr unterscheiden. Erfolgt die Abgabe der Steuererklärung 2025 ohne Steuerberater, endet die Frist am 31.
Juli 2026. Mit Steuerberater verlängert sich diese bis zum 1. März 2027.
Eine verspätete Abgabe zieht Verspätungszuschläge von mindestens 25 Euro pro Monat nach sich. Die Mindestsumme beträgt 200 Euro.
Verschärfte Nachweispflichten bei Unterhalt und Abfindungen
Seit dem Steuerjahr 2025 gelten neue Nachweispflichten. Unterhaltszahlungen sind nur noch absetzbar, wenn sie auf ein Bankkonto überwiesen wurden. Barzahlungen werden nicht mehr anerkannt. Jana Bauer, Geschäftsführerin des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL), nennt als typische Fälle die finanzielle Unterstützung von Kindern im Studium, für die kein Kindergeld mehr gezahlt wird.
Finanzämter sehen in solchen Fällen ein hohes Missbrauchsrisiko. Entsprechend sind Nachweise über die Bedürftigkeit der unterstützten Person erforderlich. Bei Unterstützung im Ausland müssen Unterhaltserklärungen in verschiedenen Sprachen ausgefüllt und von örtlichen Behörden bestätigt werden.
Ferner muss der Steuervorteil bei Abfindungen oder Entschädigungen für mehrjährige Tätigkeiten (Fünftelregelung) seit 2025 aktiv über die Steuererklärung beantragt werden. Arbeitgeber berücksichtigen diesen Vorteil nicht mehr direkt bei der Lohnsteuer.
Spenden, Arbeitszimmer und Reisekosten im Fokus
Weitere Prüfungsschwerpunkte sind bedeutende Spenden, das häusliche Arbeitszimmer sowie die doppelte Haushaltsführung und beruflich bedingte Reisen. Die Oberfinanzdirektion NRW erläutert, die Einstufung einer Spende als „bedeutsam“ hänge vom Einzelfall ab, insbesondere vom absoluten Betrag und dem Verhältnis zum zu versteuernden Einkommen. Bei Beträgen über 300 Euro ist eine Spendenbescheinigung erforderlich; bei niedrigeren Summen genügt eine Buchungsbestätigung.
Spenden sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abziehbar.
Das häusliche Arbeitszimmer bleibt ein häufiger Prüfpunkt. Kosten können uneingeschränkt abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit bildet und keine privaten Gegenstände darin untergebracht sind. Viele Finanzämter verlangen hierfür eigene Vordrucke, wie Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler berichtet.
Die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr, kann auch ohne separates Arbeitszimmer geltend gemacht werden.
Bei erstmaliger doppelter Haushaltsführung sind Mietvertrag, Ummeldung und Rechnungen für die Einrichtung der Zweitwohnung als Nachweise sinnvoll. Unterkunftskosten sind dabei bis zu 1.000 Euro monatlich absetzbar. Bei beruflich bedingten Reisen können Finanzämter Bestätigungen des Arbeitgebers über Auswärtstätigkeiten und die Nichtübernahme von Kosten anfordern.
Digitalisierung und Krypto-Transaktionen
Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet voran. Ab Juli 2026 soll in MeinELSTER+ eine „One-Click-Funktion“ verfügbar sein, die Künstliche Intelligenz (KI) zur Datenvorbereitung nutzt. Diese Funktion richtet sich zunächst an rund 11,5 Millionen Bürger, vorrangig ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner ohne Nebeneinkünfte.
Die KI bereitet Daten vor, erfasst Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen jedoch nicht eigenständig. Eine Prüfung der vorbereiteten Angaben bleibt somit erforderlich.
Ab 2027 werden Steuerbescheide für ELSTER-Konto-Nutzer grundsätzlich elektronisch bereitgestellt, ohne dass eine explizite Einwilligung nötig ist. Zugleich melden Kryptoanbieter seit Jahresbeginn 2026 Nutzerdaten an Finanzbehörden, basierend auf der EU-Richtlinie DAC8. Gewinne aus Kryptowährungen sind steuerpflichtig, wenn sie 1.000 Euro pro Jahr überschreiten oder die Haltedauer unter einem Jahr liegt.
Einnahmen aus Staking unterliegen der Steuerpflicht ab einer Grenze von 256 Euro pro Jahr. Verstöße gegen die korrekte Handhabung von Kryptodaten können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
Ausblick: Änderungen bei Freibeträgen, Pflegekosten und Kassenpflicht
Für 2025 gilt ein Grundfreibetrag von 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Verheiratete. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 Euro und wird ohne Nachweis berücksichtigt. Für das Steuerjahr 2025 treten zudem neue Nachweispflichten für Pflegekosten in Kraft: Rechnung und Nachweis der unbaren Zahlung sind zwingend erforderlich, um Steuerermäßigungen nach Paragraf 35a Einkommensteuergesetz geltend zu machen. 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr, können geltend gemacht werden; Pflegegeld wird dabei nicht gegengerechnet.
Ab 2027 wird der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen auf 0,3 Prozent pro Monat festgelegt. Parallel dazu plant das Bundesfinanzministerium ab 2028 eine erweiterte Kassenpflicht für Betriebe mit Gewinneinkünften und einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro. Parlamentarischer Staatssekretär Michael Schrodi (SPD) kündigte in diesem Zusammenhang neue Gesetze zur Bekämpfung von Steuerbetrug an.
Er verwies darauf, dass Hinweise wie „Cash Only“-Schilder in Gaststätten Steuerbetrug zumindest andeuten können. Ab 2028 soll die papierhafte Belegausgabepflicht vollständig entfallen und durch eine elektronische Belegbereitstellungspflicht ersetzt werden. Diese Maßnahmen unterstreichen die fortlaufende Digitalisierung und das Ziel größerer Transparenz im Steuerwesen.







