Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligt erstmals einen börsengehandelten Publikumsfonds schweizerischen Rechts, der direkt in Bitcoin investiert. Mit dieser Zulassung eines Spot-ETFs öffnet die Regulierungsbehörde den Schweizer Markt für Privatanleger, die bislang vorrangig auf Schuldverschreibungen in Form von Krypto-ETPs zurückgreifen mussten. Für das Produkt gewährt die Aufsicht eine spezifische Ausnahme von den geltenden Vorschriften zur Risikoverteilung.
Sonderregelung für die Leitwährung
Rechtlich stuft die FINMA den neuen Fonds als „übrigen Fonds für alternative Anlagen“ mit besonderem Risiko ein. Eigentlich verlangt das Schweizer Kollektivanlagengesetz (KAG) von Publikumsfonds eine breite Diversifikation, um Anleger vor Klumpenrisiken zu schützen. Im vorliegenden Fall erteilt die Behörde jedoch eine Ausnahme, wodurch der Fonds konzentriert in einen einzigen Vermögenswert investieren darf.
Die Aufsicht begründet diesen Schritt mit der vergleichsweise langen Handelshistorie und dem hohen Handelsvolumen von Bitcoin im Vergleich zu anderen Kryptowährungen. Bereits im September 2021 genehmigte die FINMA mit dem „Crypto Market Index Fund“ von Crypto Finance einen Krypto-Korb. Dieses Vehikel blieb allerdings ausschließlich qualifizierten Investoren vorbehalten.
Das neue Produkt richtet sich nun explizit an Privatanleger. Zum Zeitpunkt des regulatorischen Entscheids notiert Bitcoin bei rund 81.300 US-Dollar beziehungsweise in einer Spanne von 82.713 bis 82.747 US-Dollar.
Fundamentaler Unterschied zu bisherigen ETPs
Bislang dominieren an der Schweizer Börse SIX Exchange-Traded Products (ETPs). Diese Konstrukte, unter anderem lanciert von Anbietern wie 21Shares, umfassen in Europa rund 130 Krypto-Notierungen an Handelsplätzen wie Euronext, Xetra und SIX. Rechtlich gelten sie als besicherte Schuldverschreibungen. Sie unterstehen damit nicht dem KAG, sondern den Vorgaben der jeweiligen Börsenaufsicht.
Als kollektive Kapitalanlage genießt der neue Fonds hingegen den geschützten Status eines Sondervermögens. Im Fall einer Insolvenz des Emittenten fällt das investierte Kapital nicht in die Konkursmasse, sondern bleibt den Anlegern rechtlich erhalten. Bisherige ETP-Strukturen, wie das im August 2025 angekündigte iShares-Produkt mit Verwahrung bei Coinbase Custody, bieten zwar vertragliche Sicherheiten, erreichen das formelle Schutzniveau des Schweizer Fondsgesetzes jedoch nicht.
Gleichwohl verwalten europäische Krypto-ETPs bereits signifikante Summen. Das größte Produkt, der Physical Bitcoin der ETC Group, kommt auf ein Anlagevolumen von über 1,1 Milliarden Euro. Die Dimensionen der US-Spot-ETFs bleiben indes unerreicht: Nach dem Grayscale-Urteil und der Genehmigung durch die SEC im Januar 2024 kumulierten die US-Vehikel in ihren ersten drei Jahren über 57 Milliarden US-Dollar an verwaltetem Vermögen.
Das kumulierte Handelsvolumen dieser Produkte überstieg bereits in den ersten zwei Monaten nach Handelsstart 47,7 Milliarden US-Dollar.
Strenge Vorgaben für Vertrieb und Verwahrung
Die regulatorische Öffnung verbindet die FINMA mit strikten Auflagen für Banken, Broker und Vertriebsstellen. Beim Vertrieb von Krypto-Produkten greifen die Verhaltensregeln des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG). Die Aufsicht schreibt zwingende Angemessenheits- und Eignungsprüfungen vor, bevor Finanzinstitute Privatanlegern den Zugang zu dem Fonds ermöglichen dürfen.
Zudem verlangt die Behörde unmissverständliche Risikohinweise in den Verkaufsprospekten, die ausdrücklich vor hoher Volatilität und dem Risiko eines Totalverlusts warnen. Parallel dazu gelten verschärfte betriebliche Standards. Verwahrstellen und beaufsichtigte Institute müssen die Anforderungen der FINMA-Aufsichtsmitteilung vom 12.
Januar 2026 erfüllen, die konkrete Maßstäbe für IT-Sicherheit, operationelles Risikomanagement und die Verwahrung digitaler Vermögenswerte definiert. Bei einer Verwahrung im Ausland muss vertraglich gesichert sein, dass Kundenbestände im Konkursfall der Lagerstelle abgesondert bleiben.
Markt wartet auf Details und Folgeprodukte
In ihrer offiziellen Mitteilung nennt die FINMA den bewilligten Fonds-Emittenten bisher nicht namentlich. Branchenberichte verweisen auf BIT Asset Management, ehemals Matrixport Asset Management. Weder die Regulierungsbehörde noch das Unternehmen bestätigten diese Angaben bislang.
Entsprechend fehlen vor dem Handelsstart zentrale Eckdaten wie das genaue Listing-Datum an der SIX, das Tickersymbol, die designierte Depotbank sowie die Gesamtkostenquote (TER). Nach Angaben der FINMA liegen der Behörde bereits weitere Zulassungsanträge vor. Marktbeobachter richten den Blick nun darauf, ob die Schweizer Aufsicht künftig auch bei anderen Krypto-Assets wie Ether Ausnahmen vom Diversifikationsgebot gewährt oder diesen Standard vorerst auf Bitcoin beschränkt.







