Die Telematikinfrastruktur (TI) prägt zunehmend den Alltag deutscher Apotheken und des Gesundheitswesens. Als digitale Kommunikationsplattform soll sie den Datenaustausch erleichtern; operative Herausforderungen und die Akzeptanz der Nutzer bleiben jedoch Hürden. Die verpflichtende Einführung des E-Rezepts seit dem 1.

Januar 2024 markiert einen weiteren Schritt in der Digitalisierung der Arzneimittelversorgung.

Ambitionierte Digitalisierung des Gesundheitswesens

Die Telematikinfrastruktur bildet die sichere digitale Kommunikationsplattform und die „Datenautobahn“ für Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Sie vernetzt Akteure wie Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Krankenkassen, Psychotherapeuten und Pflegeeinrichtungen über ein geschlossenes Netzwerk. Ziel ist ein erleichterter Datenaustausch, eine bessere Zusammenarbeit und eine schnellere Verfügbarkeit relevanter medizinischer Informationen.

Die gematik GmbH, die nationale Agentur für digitale Medizin, ist für Entwicklung, Aufbau und Betrieb der TI sowie für verbindliche Standards zuständig. Das Bundesgesundheitsministerium hält seit 2019 eine Mehrheitsbeteiligung von 51 Prozent an der gematik.

Die gesetzlichen Grundlagen für die TI entstanden sukzessive. Sie begannen mit dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Jahr 2004, das die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einführte. Das E-Health-Gesetz 2015 und das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen 2016 folgten.

Diese etablierten zentrale Anwendungen wie den elektronischen Medikationsplan (eMP), den eArztbrief und das Notfalldatenmanagement (NFDM).

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) trat Ende 2019 in Kraft. Es machte die Vorhaltung der TI für Arztpraxen zur Pflicht. Apotheken mussten sich bis zum 30. September 2020 an die TI anschließen.

Schlüsselanwendungen und Nutzungsdaten

Zur TI gehören die elektronische Gesundheitskarte als Berechtigungsnachweis sowie die elektronische Patientenakte (ePA). Letztere ist ein patientengeführter Speicher für Gesundheitsdaten. Auch der elektronische Medikationsplan ist eine Schlüsselkomponente.

Das E-Rezept stellt eine zentrale Anwendung dar: Seit dem 1. Januar 2024 müssen Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassung E-Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente elektronisch ausstellen.

Weitere Komponenten sind die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das Notfalldatenmanagement. Hinzu kommt der sichere Kommunikationsdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) für eArztbriefe und Nachrichten.

Der TI-Atlas 2026 berichtet, dass drei Viertel aller Apotheken und mehr als zwei Drittel der Arztpraxen und Krankenhäuser die TI als stabil bewerten. In drei Vierteln der Einrichtungen gehören TI-Anwendungen bereits zur Routine. Mehr als zwei Drittel der befragten Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Krankenhäuser geben an, dass sich der Austausch von Gesundheitsdaten durch die TI verbessert hat.

Krankenhäuser, die auf das TI-Gateway umsteigen, berichten von Verbesserungen bei Verbindung und Betrieb. Zur Akzeptanz des E-Rezepts zeigen Befunde: Über 90 Prozent der gesetzlich Versicherten halten das E-Rezept für sinnvoll; 87 Prozent sind mit der Nutzung zufrieden. Praxen und Apotheken melden Zeit- und Kostenvorteile.

Der TI-Readiness-Index 2024 dokumentiert eine deutlich gestiegene Einsatzbereitschaft. Apotheken sind zu 85 Prozent voll und 12 Prozent semi-TI-ready, was 97 Prozent insgesamt entspricht. Zahnarztpraxen weisen 81 Prozent volle und 12 Prozent semi-TI-Bereitschaft auf (insgesamt 93 Prozent).

Krankenhäuser sind zu 75 Prozent voll und 20 Prozent semi-TI-ready, somit insgesamt 95 Prozent. Auch bei Arztpraxen und psychotherapeutischen Praxen sind die Anteile an voller beziehungsweise semi-Einsatzbereitschaft deutlich gestiegen.

Herausforderungen und Zukunftsperspektiven

Trotz Fortschritten bestehen weiterhin Herausforderungen. Die Nutzung der TI hängt von der Akzeptanz der Beteiligten ab. Akzeptanz entsteht nach Angaben der Befragten vorrangig durch erkennbaren Nutzen.

Offene Fragen zu Datenschutz und zur Tauglichkeit neuer digitaler Prozesse sorgen weiterhin für Skepsis. Psychotherapeutische Praxen zeigen eine kritischere Haltung gegenüber der Vertrauenswürdigkeit und Datensicherheit der TI. Die Einführung der TI und ihrer Anwendungen war zudem von Verzögerungen begleitet.

Das E-Rezept erfordert nach Einschätzung von Befragten noch Geduld bei Ärzten, Apotheken und Patienten.

Nicht alle Personengruppen profitieren gleichermaßen von der Digitalisierung. Zugangsgerechtigkeit bleibt eine Aufgabe. Auch der Erhalt von Vor-Ort-Apotheken mit individueller Beratung und Notdienst wird in der Diskussion genannt. Eine McKinsey-Studie sieht ein Nutzungspotenzial von rund 42 Milliarden Euro durch die Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Die Weiterentwicklung der TI schreitet voran. Anfang 2025 ist die Einführung einer verpflichtenden ePA für alle gesetzlich Versicherten mit Opt-Out-Option geplant, zunächst in Modellregionen, dann bundesweit. Die ePA-Version 3.1.3 soll Funktionen wie einen einheitlichen Medikationsplan, patientenverständliche Informationen und detaillierte Widerspruchs- und Kontrollrechte bieten.

Bis Ende 2025 sollen TI-Dienste direkt über das Internet erreichbar sein. Ab 2026 ist der Rückbau der alten TI-Infrastruktur vorgesehen. Das Bundesgesundheitsministerium plant für Februar 2026 eine Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie für Gesundheitswesen und Pflege.

Das IGES-Institut führt in Zusammenarbeit mit der gematik die repräsentative TI-Atlas-Befragung durch. Erste Ergebnisse des TI-Atlas 2026 werden im Juli 2026 erwartet. Zu den Themen der Bestandsaufnahme gehören unter anderem die Nutzung von E-Überweisungen und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz.

Analysten werden diese Entwicklungen genau beobachten, um die Auswirkungen auf die Effizienz des Gesundheitswesens und neue Geschäftsmodelle zu bewerten.