Die bundesweite Gewerbesteuer erfährt ab dem 1. Januar 2027 eine Anpassung: Der Mindesthebesatz für Kommunen steigt von 200 auf 280 Prozent. Diese Gesetzesänderung zielt darauf ab, den Wettbewerb zwischen Gemeinden fairer zu gestalten und sogenannte Gewerbesteueroasen einzudämmen.
Die Reform hat bereits die parlamentarischen Hürden von Bundestag und Bundesrat passiert. Sie dürfte insbesondere Unternehmen in bisherigen Niedrigsteuerkommunen finanziell stärker belasten.
Reform gegen Steueroasen
Der Bundestag verabschiedete die Reform am 24. April 2026, der Bundesrat stimmte am 12. Juni 2026 zu.
Das Gesetz, offiziell als „Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht“ bekannt, wird in Kürze im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Bundesregierung rechnet durch die Anhebung des Mindesthebesatzes mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 200 Millionen Euro für die Kommunen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) betont, die Neuregelung solle verhindern, dass Firmen ihren Sitz lediglich auf dem Papier in steuergünstige Gemeinden verlegen.
Er spricht von einer Frage der Steuergerechtigkeit.
Bislang lag der Mindesthebesatz seit seiner Einführung im Jahr 2003 bei 200 Prozent. Für Unternehmen bedeutet dies konkret: Die effektive Gewerbesteuerlast steigt bei Anwendung des Mindesthebesatzes von 7,0 Prozent auf 9,8 Prozent des Gewerbeertrags. Dies ergibt sich aus der Steuermesszahl von 3,5 Prozent, multipliziert mit dem jeweiligen Hebesatz (3,5 Prozent mal 2,00 ergibt 7,0 Prozent; 3,5 Prozent mal 2,80 ergibt 9,8 Prozent).
Eine Kapitalgesellschaft mit einem Gewinn von einer Million Euro, die bisher in einer Kommune mit 200 Prozent Hebesatz ansässig war, zahlt statt rund 70.000 Euro künftig rund 98.000 Euro Gewerbesteuer. Dies stellt ein Plus von 28.000 Euro jährlich dar.
Betroffene Kommunen und Unternehmen
Die Anpassung betrifft vorrangig Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder UGs, die in Gemeinden mit einem bisherigen Hebesatz unter 280 Prozent angesiedelt sind. Zum Stichtag Ende 2024 lagen 43 Kommunen unter der neuen Schwelle von 280 Prozent. Beispiele für solche bisherigen Niedrigsteuerkommunen sind Grünwald (Bayern, 240 Prozent), Schönefeld (Brandenburg, 240 Prozent), Zossen (Brandenburg, 270 Prozent), Langenwolschendorf (Thüringen, 200 Prozent) und Monheim am Rhein (Nordrhein-Westfalen, 250 Prozent).
Diese Gemeinden müssen ihre Hebesätze ab 2027 entsprechend anheben.
Personengesellschaften und Einzelunternehmen sind von dieser Erhöhung weniger stark betroffen. Sie können die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380 Prozent auf die Einkommensteuer anrechnen, wie es Paragraf 35 des Einkommensteuergesetzes vorsieht. Der bundesweite Durchschnittshebesatz liegt laut unterschiedlichen Erhebungen bei rund 364 Prozent aktuell beziehungsweise 438 Prozent für das Jahr 2025.
Dies verdeutlicht, dass die meisten Gemeinden bereits über dem neuen Mindesthebesatz liegen.
Kritische Stimmen und wirtschaftliche Einordnung
Wirtschaftsverbände beobachten die Entwicklung aufmerksam. So mahnt die IHK für München und Oberbayern Augenmaß bei den Hebesätzen an. Andrea Felsner-Peifer, Vorsitzende des IHK-Regionalausschusses Landkreis München, betont: „Augenmaß bei den Gewerbesteuern bleibt das A und O einer soliden Finanz- und Wirtschaftspolitik in den Gemeinden.“
Sie warnt davor, „Haushaltslöcher auf dem Rücken der heimischen Unternehmen“ zu stopfen. Steigende Hebesätze erhöhen die Kosten für Unternehmen und könnten Investitionen erschweren. Die DIHK verweist auf die komplexe Landschaft unterschiedlicher Hebesätze und sieht in der Anhebung eine notwendige Harmonisierung.
Aus anderen Lagern kommt Kritik an der Höhe der Anhebung. Karolin Otte, Bundestagsabgeordnete der Grünen, sowie Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit halten die Anhebung auf 280 Prozent für zu gering, um alle „Steueroasen“ trockenzulegen. Trautvetter beurteilt die Erhöhung grundsätzlich als richtigen Schritt, kann jedoch die Wahl des Grenzwertes von 280 Prozent nicht nachvollziehen.
Der Deutsche Städtetag hatte bereits im Jahr 2022 einen Mindesthebesatz von 320 Prozent gefordert.
Ausblick: Anpassungsbedarf für Unternehmen
Unternehmen, die ihren Hauptsitz oder Betriebsstätten in einer Kommune mit einem Hebesatz unter 280 Prozent haben, sollten die lokalen Hebesätze prüfen. Bis Ende 2026 sollten diese Unternehmen ihre Vorauszahlungen anpassen und Szenarienrechnungen durchführen. Dies ermöglicht es ihnen, die veränderten Steuerlasten ab dem 1. Januar 2027 zu antizipieren.
Die Diskussion um die Höhe des Mindesthebesatzes und dessen langfristige Auswirkungen auf den kommunalen Wettbewerb sowie die Unternehmensstandorte dürfte auch nach der Gesetzesverkündung weiter anhalten. Experten erwarten, dass diese Maßnahme den Steuerwettbewerb zwar mindern, aber nicht vollständig eliminieren wird, da weiterhin Unterschiede zwischen den durchschnittlichen und den neuen Mindesthebesätzen bestehen bleiben.







