Das britische High Court hat die Aussichten der Behörden verbessert, einen Großteil eines mutmaßlich kriminellen Bitcoin-Bestands im Wert von 3,8 Milliarden Pfund zu behalten. Das Gericht entschied, dass chinesisches Recht maßgeblich sein soll für die Ansprüche tausender chinesischer Betrugsopfer. Dieser Streit betrifft 61.000 Bitcoin, welche die Metropolitan Police in London beschlagnahmt hat.
Das Urteil regelt, welches Landesrecht für Eigentumsansprüche gilt. Die Frage, ob oder wie die Wallets freigegeben werden, bleibt davon unberührt.
Rechtsstreit um Milliardenwerte
Der Bitcoin-Bestand ist Kern eines Zivilverfahrens gegen die chinesische Staatsangehörige Zhimin Qian, auch bekannt als Yadi Zhang. Recherchen zufolge soll Qian zwischen 2014 und 2017 einen weitreichenden Betrug gegen tausende Opfer in China orchestriert haben. Nach ihrer Flucht nach Großbritannien wurde Qian im Southwark Crown Court verurteilt, nachdem sie sich schuldig bekannt hatte.
Im Rahmen der Ermittlungen beschlagnahmte die Metropolitan Police die 61.000 Bitcoin. Tausende chinesische Betrugsopfer und die britischen Behörden streiten nun um das Eigentum an diesen digitalen Vermögenswerten. Mr Justice Mark Turner vom High Court entschied, dass sich die Kläger nicht auf englisches Recht berufen können. Stattdessen sei chinesisches Recht anzuwenden.
Er begründete dies damit, dass der relevante Schaden in China entstanden sei. Die Antragsteller verloren ihr Geld in China, und die angeblich betrügerischen Darstellungen sowie die dadurch induzierten vertraglichen Beziehungen fanden in China statt.
Bitcoin als beschlagnahmtes Eigentum
Nach britischem Recht sind die beschlagnahmten Bitcoin als kriminelles Eigentum klassifiziert. Sie sind weiterhin Gegenstand laufender Gerichtsverfahren. Das High Court-Urteil ist aus Sicht der beteiligten Parteien bedeutsam, weil chinesisches Recht den Besitz von Kryptowährungen anders behandelt als englisches Recht. Dies kann die Erfolgsaussichten für Rückforderungsansprüche beeinflussen.
Das Urteil legt ausschließlich fest, welches Landesrecht zur Anwendung kommt. Es ordnet weder die Übertragung der Bitcoin noch das Entsperren von Wallets an. Es ist die erste gerichtliche Auseinandersetzung über diesen Punkt im Verfahren.
Der Marktwert der 61.000 Bitcoin schwankt mit dem Kursverlauf. Laut der berichtgebenden Financial Times lag der Kurs zum Zeitpunkt des Urteils bei rund 62.384 Pfund pro Bitcoin. Im März 2024 erreichte Bitcoin einen Spitzenstand von über 72.000 US-Dollar.
Gesetzliche Lücken und juristische Evolution
Der Fall zeigt die praktischen und rechtlichen Fragen, vor denen Gerichte bei digitalen Vermögenswerten stehen. Frühere Entscheidungen und Empfehlungen, etwa die Anerkennung von Bitcoin als Eigentum in früheren Fällen und Empfehlungen des Lawtech Delivery Panel, machten einstweilige Verfügungen gegen Krypto-Assets möglich. Zugleich bleibt die Anwendbarkeit traditioneller Klagegründe umstritten.
Der „tort of conversion“, welcher physischen Besitz voraussetzt, wurde vom Gericht in einem Urteil vom 10. März 2026 für immaterielle Vermögenswerte wie Bitcoin als nicht anwendbar befunden. Das Gericht sah dagegen andere Klagegründe als verfügbar an, etwa eigentumsrechtliche Restitution und ungerechtfertigte Bereicherung.
Laurence Winston von Crowell & Moring in London kommentierte den Fall dahingehend, dass er ein Beispiel dafür sei, wie Richter das Common Law an moderne Probleme anpassen könnten. Dies könne den Nutzern von Bitcoin in Bezug auf die Durchsetzbarkeit bestimmter Rechtsbehelfe größere Sicherheit geben.
Nächste Schritte und offene Fragen
Der nächste prozessuale Schritt ist eine substanzielle Anhörung zu den Eigentumsansprüchen nach chinesischem Recht. Die Frage, ob und wie die Behörden die 61.000 Bitcoin letztlich behalten oder an Anspruchsberechtigte herausgeben, bleibt offen. Dies wird in den Gerichtsverfahren weiter geklärt.
Die britische Regierung hat mit dem Property (Digital Assets etc.) Act 2025 einen legislativen Rahmen für digitale Vermögenswerte geschaffen. Das Gesetz trat im Dezember 2025 in Kraft. Der Fall wirft weiterhin Fragen zur Anpassung der Rechtsprechung an digitale Vermögenswerte auf und wird von Marktbeobachtern genau verfolgt.







