Hongkong positioniert sich seit Jahrzehnten als wichtiges Tor zu Asien. Die Sonderverwaltungszone bietet ein liberales Wirtschaftssystem, niedrige Steuersätze und eine strategische Lage zwischen dem chinesischen Festland und dem Rest der Welt. Diese Faktoren ziehen internationale Unternehmen an.
Für deutsche Unternehmer, die einen Standort in Hongkong für das Jahr 2026 in Betracht ziehen, ergeben sich jedoch differenzierte Herausforderungen. Diese resultieren insbesondere aus jüngeren politischen Entwicklungen und bestehenden Visa-Regulierungen. Eine pauschale Erschwerung der Visa-Erteilung in Hongkong selbst ist in den Quellen nicht belegt.
Relevanter sind veränderte Rahmenbedingungen und Wechselwirkungen mit deutschen sowie EU-Vorschriften.
Hongkong: Ein Niedrigsteuerparadies mit neuen Vorbehalten
Die Sonderverwaltungszone Hongkong bleibt ein Anziehungspunkt für Kapital und Unternehmen. Ihre Steuerpolitik ist territorial: Nur Einkommen aus hongkongischen Quellen wird dort erfasst. Kapitalerträge bleiben in Hongkong unbesteuert.
Unternehmensgewinne unterliegen Steuersätzen von 8,25 und 16,5 Prozent. Die Gehaltssteuer liegt progressiv zwischen 2 und 17 Prozent, gedeckelt durch eine Standardrate von 15 Prozent. Für Einkommen über 5 Millionen HKD beträgt sie 16 Prozent.
Es gibt keine Steuer auf Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne. Eine Mehrwertsteuer, Erbschaftsteuer (seit 2006 abgeschafft) und Vermögensteuer existieren ebenfalls nicht.
Das 2023 eingeführte FSIE-Regime für passive Auslandseinkünfte betrifft laut den Quellen ausschließlich Konzerngesellschaften. Privatpersonen bleiben hiervon unberührt.
Seit dem Nationalen Sicherheitsgesetz von 2020 und dem Artikel-23-Gesetz von 2024 hat sich der politische Rahmen in Hongkong verändert. Diese Regelungen umfassen weit gefasste Straftatbestände und sehen eine extraterritoriale Anwendung vor. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch deutsche Staatsbürger betroffen sein können, etwa aufgrund früherer Äußerungen im Ausland.
Diese Entwicklungen beeinflussen das internationale Geschäftsumfeld und können die Wahrnehmung der Rechtsstaatlichkeit verändern.
Visa-Hürden und die deutsche Perspektive
Für deutsche Unternehmer, die in Hongkong Fuß fassen wollen, sind die direkten Anforderungen für Visa in Hongkong nach den Quellen weitgehend unverändert. Ein Investoren-Visum erfordert eine Einlage von 30 Millionen Hongkong-Dollar (rund 3,5 Millionen Euro). Alternativen bieten die Aufnahme einer Beschäftigung oder die Teilnahme an einem Talent-Programm.
Ein spezielles Rentnervisum für Hongkong existiert nicht. Die Erlangung der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung (Permanent Residency / Right of Abode) dauert in der Regel sieben Jahre.
Aus deutscher Perspektive treten weitere Komplexitäten auf: Zwischen Hongkong und Deutschland besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen. Das Abkommen mit China greift hier nicht. Deutsche Dividenden unterliegen damit der vollen Kapitalertragsteuer von 26,375 Prozent ohne Erstattung.
Deutsche Renten und Mieteinnahmen bleiben beschränkt steuerpflichtig. Hongkong gilt in Deutschland als klassisches Niedrigsteuergebiet im Sinne der erweiterten beschränkten Steuerpflicht. Personen mit deutschen Wurzeln können bis zu zehn Jahre dem erweiterten deutschen Steuerzugriff unterliegen, auch wenn sie nach Hongkong umziehen.
Für Unternehmer, die einen vollständigen Bruch mit dem deutschen Steuersystem anstreben, ergeben sich hieraus steuerliche Konsequenzen.
Hongkongs Rolle im deutschen Visumsystem
Für das Jahr 2026 bestätigt das Auswärtige Amt, dass die Sonderverwaltungszone Hongkong zu den 62 Nicht‑EU‑Ländern gehört, deren Staatsangehörige visumfrei für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen nach Deutschland einreisen dürfen. Bezahlte Arbeit ist dabei ausgeschlossen. Dies ermöglicht Hongkonger Geschäftspartnern die Teilnahme an Meetings oder Konferenzen.
Für eine Arbeitsaufnahme oder einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland müssen Staatsangehörige aus Hongkong in der Regel eine Genehmigung vor Reiseantritt beantragen. Im Gegensatz dazu können Staatsangehörige bestimmter Länder wie der USA nach visumfreier Einreise in Deutschland Aufenthaltstitel beantragen.
Die Einführung des europäischen ETIAS‑Systems, einer Online‑Genehmigung für visumfreie Reisende, wird laut den Quellen 2027 erwartet. Die ursprünglich für das vierte Quartal 2026 geplante Einführung wurde Mitte 2026 auf 2027 verschoben. Demnach reisen Hongkonger Staatsangehörige 2026 noch ohne ETIAS‑Genehmigung nach Deutschland ein.
Für Aussteller auf deutschen Messen gilt seit Juli 2026 eine neue Regelung: Deutsche Auslandsvertretungen stellen keine Einladungsschreiben mehr für Messevisa aus. Aussteller müssen eine offizielle Zulassung der Messegesellschaft vorlegen, um ein kostenfreies Visum zu erhalten. Andernfalls ist eine Plausibilisierung des Reisezwecks nötig und ein kostenfreies Visum ist nicht möglich.
Messegesellschaften wie die Messe Düsseldorf bieten Matchmaking‑Tools (zum Beispiel „Fair Match“) an.
Hongkong als Drehscheibe und die Zukunft
Hongkong bleibt laut den Quellen ein „Super‑Connector“ zwischen dem chinesischen Festland und der Welt. Es ist zudem ein wichtiges Zentrum für die Entwicklung der Guangdong‑Hongkong‑Macao Greater Bay Area. Die Stadt erlaubt unbeschränkten Handel ohne Zölle, Quotenvorgaben oder Devisenkontrollen und kennt keine Nationalitätsbeschränkungen beim Unternehmenseigentum.
Die internationale Ausrichtung und die strategische Lage mit guten Verkehrsanbindungen tragen zur Bedeutung als Zugang zum asiatischen Markt bei.
Deutsche Unternehmen wie Covestro und ebm‑papst sind in der Region engagiert oder planen Aktivitäten in Asien. Die EU‑Kommission hat für Ende 2026 die Abschlussbewertung zur möglichen Erweiterung des Produktumfangs der EU‑Stahlregelung vorgesehen.
Offene Fragen betreffen weiterhin die extraterritoriale Anwendung des Nationalen Sicherheitsgesetzes und die Auswirkungen des ETIAS‑Systems auf die Reisefreiheit. Für deutsche Unternehmer, die Hongkong als Standort oder Zugang zum asiatischen Markt nutzen wollen, bedeutet dies, die fiskalischen Anreize einerseits und die politischen sowie steuer‑ und visumsrechtlichen Wechselwirkungen andererseits sorgfältig zu bedenken und individuell zu prüfen.







