Die Online-Partnervermittlung LemonSwan sieht sich mit mehreren rechtlichen Schritten konfrontiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft eine mögliche Sammelklage gegen die LemonSwan GmbH. Hintergrund sind zahlreiche Beschwerden von Nutzern über die Berechnung eines sogenannten „Starterpakets“ in Höhe von 139,95 Euro.

Diese Gebühr wird zusätzlich zu einer Premium-Mitgliedschaft erhoben und nach Angaben der Betroffenen oft erst nach Vertragsabschluss wahrgenommen. Laut Verbraucherzentralen fordert LemonSwan die Zahlung dieser Gebühr in einigen Fällen auch nach einem Widerruf des Vertrags. Nutzer, die nicht zahlen, erhalten teilweise Post vom Inkassounternehmen Pair Finance.

Prüfung einer Sammelklage wegen undurchsichtiger Gebühren

Im Zentrum der Beschwerden steht das Starterpaket. Nutzer berichten, die Gebühr von 139,95 Euro erst nach Abschluss einer Premium-Mitgliedschaft bemerkt zu haben. LemonSwan begründet die Forderung damit, dass die Leistungen des Starterpakets bereits erbracht wurden. Dazu gehören ein Willkommensgespräch, ein Persönlichkeits-E-Book und ein Profil-Highlight.

Der vzbv prüft vor diesem Hintergrund eine Verbandsklage nach Paragraf 60 VSBG. Ziel ist, zu Unrecht gezahlte Beträge für die betroffenen Verbraucher zurückzufordern. Katarzyna Guzenda, Referentin im Team Sammelklagen des vzbv, betont die Bedeutung der Nutzererfahrungen für die Entscheidung über eine mögliche Klage.

Die Umfrage des vzbv zur Sammlung von Betroffenenberichten ist beendet und wird derzeit ausgewertet.

Verdoppelung der Beschwerden und kritisierte Praktiken

Die Verbraucherzentralen registrierten zwischen Januar 2024 und Juli 2026 insgesamt mehr als 750 Beschwerden zu LemonSwan. Das Beschwerdeaufkommen in den ersten sieben Monaten des Jahres 2026 hat sich nach Angaben der Verbraucherzentralen gegenüber dem Vorjahreszeitraum verdoppelt. LemonSwan hat ihren Sitz in Hamburg. Als gesetzliche Vertreter sind Britta Künstler und Paul Uhlig benannt.

Kritik richtet sich insbesondere gegen die Praxis, Gebühren für das Starterpaket auch nach einem Widerruf des Vertrages einzufordern. Parallel dazu wird das Einschalten eines Inkassounternehmens bei Nichtzahlung beanstandet. Verbraucherschützer stufen diese Praxis als problematisch ein.

Mehrere Klagen bereits anhängig

Neben der vom vzbv geprüften Sammelklage laufen weitere Verfahren gegen LemonSwan. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz reichte im März 2023 eine Unterlassungsklage wegen eines Verstoßes gegen die Pflicht zum Kündigungsbutton ein. In einer bundesweiten Abmahnaktion im Herbst 2022 war LemonSwan laut Verbraucherzentrale der einzige von 13 abgemahnten Anbietern, der keine Unterlassungserklärung abgab.

Das Verfahren der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wurde am 16. Januar 2024 beendet. Ein detailliertes Ergebnis für LemonSwan ist in den vorliegenden Quellen nicht genannt.

Im laufenden Jahr 2026 hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zwei Unterlassungsklagen gegen LemonSwan eingereicht. Diese Klagen betreffen den Umgang mit dem Starterpaket, das Widerrufsrecht und irreführende Werbung. Eine der Klagen, die sich auf Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)-Klauseln bezieht, ist seit Mai 2024 beim Hanseatischen Oberlandesgericht anhängig.

Für dieses Verfahren wurden in den Quellen Termine im Mai und Juni 2025 genannt.

Ausblick auf weitere Entwicklungen

Der vzbv prüft eine Verbandsklage mit dem Ziel, zu Unrecht gezahlte Starterpaket-Gebühren zurückzuholen. Parallel dazu laufen mehrere Unterlassungsverfahren der Verbraucherzentralen gegen LemonSwan, darunter die Klagen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Hierfür sind in den Quellen Termine im Mai 2025 genannt.

Wie sich die Verfahren letztlich auswirken und welche Präzedenzfälle sie schaffen, bleibt abzuwarten.