Die Markenstrategie von Elon Musks X Corp. steht vor neuen Herausforderungen. Ein US-Bundesgericht in Delaware deutete in einem Rechtsstreit an, dass X möglicherweise seine Rechte an dem Begriff „Tweet“ und dem blauen Vogel-Logo aufgegeben hat. Dies erschwert für X den Versuch, sich vollständig von der Marke Twitter zu lösen und zugleich frühere Markenwerte zu kontrollieren.

Gleichwohl untersagte das Gericht einem Startup namens Operation Bluebird vorläufig die Nutzung der Wortmarke „Twitter“. Die Begründung: Die Verwechslungsgefahr für Verbraucher wird als hoch eingestuft.

Markenstreit um ein digitales Erbe

Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Umbenennung von Twitter in X im Jahr 2023. Dabei geht es um die Frage, welche Markenrechte das Unternehmen weiterhin beanspruchen kann. Kläger ist X Corp.

Beklagtes Startup ist Operation Bluebird, das die Plattform Twitter.now betreibt. US-Bezirksrichter Colm Connolly gab in einer mündlichen Anhörung eine vorläufige Einschätzung ab, die weitreichende Folgen für die Markenhoheit von X haben könnte.

Während das Gericht Operation Bluebird die Nutzung der Wortmarke „Twitter“ vorläufig untersagte, stellte Connolly die Ansprüche von X auf den Begriff „Tweet“ und das Vogel-Logo zur Debatte.

Musks Aussagen als Beweis gegen X

Richter Connolly stützte seine Einschätzung auf öffentliche Äußerungen von Elon Musk aus dem Jahr 2023. Darin kündigte Musk einen Abschied von der Marke Twitter und „allen Vögeln“ an. Auch das symbolische Entfernen des Logos fließt in die Bewertung ein.

Das Gericht wertete diese Äußerungen als Hinweis darauf, dass X keine Absicht hege, diese Zeichen wieder aktiv zu nutzen. Zwölf undatierte Webseiten mit alten Logos und Begriffen wurden vom Gericht als Überbleibsel früherer Nutzung und nicht als Beleg für aktive Markenpflege eingeordnet.

X-Justiziar Naser Baseer argumentierte vor Gericht, der Zusatz „Welcome to X (formerly known as Twitter)“ in der App-Store-Beschreibung diene dazu, Nutzer zur App zu leiten. Dies zeige eine fortgesetzte Nutzung der Marke. Der Richter sah darin eher den Versuch, vom verbliebenen Ruf der Marke Twitter zu profitieren. Umfragedaten bestätigen indes, dass „Twitter“ weiterhin als bekannte Marke gilt.

Operation Bluebird setzt auf alte Identität

Operation Bluebird wurde von Stephen Coates mitgegründet. Coates war früher General Counsel für Marken und Domains bei Twitter. Das Startup brachte die Plattform Twitter.now heraus, die sich in Design und Bedienung an das frühere Twitter anlehnt.

Twitter.now bietet einen einmaligen Founder-Status für 20 US-Dollar. Ein Fighter-Status ist ab 40 US-Dollar vorgesehen, um das Startup im Markenrechtsstreit zu unterstützen.

Eigenen Angaben zufolge gingen vor dem Start über 172.000 Anfragen für Handles ein. Die Plattform zähle im Early Access einige Hundert Nutzer. Operation Bluebirds Produktangebot beinhaltet ein KI-gestütztes Faktencheck-Tool namens Vera.

Vera prüft Aussagen in Beiträgen, liefert Kontext und Quellen. Es vergibt zudem einen Vertrauenswert (Trust-Score), den Nutzer einstellen können, um etwa Inhalte mit geringem Vertrauen auszublenden. Das Tool basiert nach Angaben des Startups auf Googles Gemini-Modell.

Was die Entscheidung für X bedeutet

Die vorläufige Gerichtsentscheidung stellt X Corp. vor eine strategische Herausforderung. Das Gericht erlaubt X, die Wortmarke „Twitter“ gegen Nachahmer zu verteidigen. Zugleich deutete Richter Connolly an, X habe seine Ansprüche auf „Tweet“ und das Vogel-Logo möglicherweise aufgegeben.

Der Washingtoner Markenanwalt Josh Gerben bezeichnete die Argumentation von Operation Bluebird gegenüber der Berichterstattung als „durchführbar“. Er warnte jedoch vor einem „harten Kampf mit X“.

Eine endgültige schriftliche Entscheidung des Gerichts zu den Markenrechten für „Tweet“ und das Vogel-Logo steht noch aus. Im Hauptsacheverfahren muss abschließend geklärt werden, welche der ursprünglichen Twitter-Marken X behalten kann. Das Verfahren dürfte auch im Kontext der Strategie von X relevant sein, bei der gleichzeitig Bezahldienste wie „X Money“ und „XChat“ priorisiert werden.

Die weitere Entwicklung des Falls wird zeigen, wie sich Xs Strategie zur Markenwahrung und Neuausrichtung in einem sich wandelnden digitalen Markt ausprägt.