Deutschlands Unternehmen steuern auf eine gravierende Personalverknappung zu. Laut Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft wächst die Fachkräftelücke bis 2029 um 47 Prozent gegenüber dem Jahr 2024 auf rechnerisch 723.000 fehlende Kräfte an. Während der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge das Erwerbspersonenpotenzial alterungsbedingt um bis zu 400.000 Personen pro Jahr schrumpfen lässt, rückt eine Gruppe verstärkt in den Fokus der Wirtschaftspolitik: Mütter, deren Erwerbspotenzial durch fiskalische Fehlanreize und Betreuungsdefizite ungenutzt bleibt.
Hohe Erwerbsquote, schrumpfende Stunden
Auf den ersten Blick verzeichnet der deutsche Arbeitsmarkt ein Rekordniveau. Die Erwerbsquote von Frauen stieg von 55 Prozent Mitte der 1990er-Jahre auf knapp 74 Prozent im Jahr 2023. Bei Müttern mit Kindern unter zwölf Jahren liegt die Quote bei fast 75 Prozent. Bei Müttern mit Kleinkindern unter drei Jahren stieg die Beteiligung seit 2009 von 32,6 Prozent auf 39,7 Prozent.
Hinter diesen Werten verbirgt sich jedoch ein deutsches Arbeitszeit-Paradoxon. Während mehr Frauen erwerbstätig sind, belegt Deutschland beim jährlichen Arbeitsvolumen pro Erwerbstätigem im OECD-Vergleich den letzten Platz. Die durchschnittliche tatsächliche Wochenarbeitszeit abhängig beschäftigter Frauen sank von rund 32 Stunden im Jahr 1991 auf gut 25 Stunden im Jahr 2022.
Ausschlaggebend ist die hohe Teilzeitquote: 47 Prozent der erwerbstätigen Frauen arbeiten in Teilzeit, während der EU-Schnitt bei 28 Prozent liegt. Besonders ausgeprägt zeigt sich dieses Muster bei Eltern. Zwei Drittel der erwerbstätigen Mütter arbeiten in Teilzeit, bei Vätern liegt der Anteil lediglich zwischen 7,1 Prozent und neun Prozent.
Die Statistik belegt zudem eine Pfadabhängigkeit: Der Teilzeitanteil steigt ab dem 25. Lebensjahr und verharrt ab dem 40. Lebensjahr auf einem Niveau von über 60 Prozent.
Selbst wenn der Betreuungsaufwand für heranwachsende Kinder sinkt, bleibt die Teilzeitquote konstant hoch.
Fiskalische Bremsen und das Zuverdienermodell
Wirtschaftsforscher sehen diese Entwicklung nicht primär als Folge individueller Präferenzen, sondern als Resultat fiskalischer Fehlanreize. Das deutsche Steuer- und Abgabensystem, insbesondere das Ehegattensplitting, die Steuerklassenkombination III und V, die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Regelungen zu Minijobs, dämpft den Grenzertrag zusätzlicher Arbeitsstunden für Zweitverdienende erheblich.
In vielen Konstellationen fällt das Nettoeinkommen pro geleisteter Stunde im Modell mit einem vollzeitbeschäftigten Hauptverdiener und einer geringfügig beschäftigten Person höher aus als bei zwei Vollzeitbeschäftigten. „Politiker sagen: Lifestyle-Teilzeit können wir uns nicht mehr leisten, gleichzeitig tut der Staat aber alles, damit geringfügige Beschäftigung für verheiratete Zweitverdiener besonders attraktiv ist. Das ist absurd“, konstatiert Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin.
Die Bundesrepublik habe sich vom Alleinverdiener- hin zu einem Zuverdienermodell entwickelt.
Zusätzlich begrenzen Defizite in der Betreuungsinfrastruktur die Erwerbsoptionen. Bei 29 Prozent der Familien mit Kindern unter drei Jahren besteht eine Lücke von mindestens fünf Stunden pro Woche zwischen gewünschtem und tatsächlich genutztem Betreuungsumfang. Bei Kindern von drei Jahren bis zum Schuleintritt liegt der ungedeckte Bedarf bei knapp 37 Prozent.
Verschärft wird diese Lage durch den Gender Care Gap. Mütter von Kindern unter sechs Jahren wenden wöchentlich 44 Stunden und 33 Minuten für unbezahlte Sorgearbeit auf. Das sind gut 15 Stunden mehr als Väter.
350.000 Vollzeitstellen als stille Reserve
Daten der Prognos AG zeigen, dass unter den bestehenden betrieblichen Rahmenbedingungen 17 Prozent der teilzeitbeschäftigten Mütter ihre Arbeitszeit aufstocken wollen. Verbessern Arbeitgeber Flexibilität, Absicherung und Unternehmenskultur, steigt dieser Anteil auf 45 Prozent. Die durchschnittliche Bereitschaft zur Mehrarbeit in dieser Gruppe beträgt 8,6 Wochenstunden.
Hochgerechnet entspricht dies rund 14 Millionen zusätzlichen Wochenstunden beziehungsweise gut 350.000 Vollzeitäquivalenten.
Modellrechnungen weisen weitere Hebel aus: Würden alle erwerbstätigen Mütter, die aktuell unter 28 Stunden arbeiten, ihre Wochenarbeitszeit um lediglich eine Stunde erhöhen, entspricht das rechnerisch 71.000 Vollzeitkräften. Schöpften alle Mütter mit Kindern unter sechs Jahren ihre Arbeitszeitwünsche voll aus, ergäbe sich eine Reserve von bis zu 840.000 Arbeitskräften. Zudem geben rund 670.000 nicht erwerbstätige Mütter mit Kindern unter drei Jahren an, eine Rückkehr in den Beruf anzustreben.
Die Hebelwirkung unterscheidet sich stark nach Sektoren. In klassischen Mangelberufen wie Verkauf und frühkindlicher Bildung arbeiten überdurchschnittlich viele Frauen. Im MINT-Bereich sind die Anteile dagegen niedrig: Im Bauingenieurwesen liegen sie bei 10 bis 13 Prozent, in der IT bei 17 Prozent.
Fünf Jahre nach Studienabschluss arbeiten 56 Prozent der MINT-Absolventinnen in einem fachnahen Beruf, bei Männern sind es 70 Prozent. Im Pflegesektor liegt der Frauenanteil bei 88 Prozent, die Teilzeitquote bei 49 Prozent. Unflexible Schichtmodelle mit Dienstbeginn um 6:00 Uhr hemmen hier die Ausweitung der Arbeitszeit zusätzlich.
Reformdruck auf Regierung und Unternehmen
Auf Unternehmensebene fordern 62 Prozent der wechselwilligen Mütter ein klares Rückkehrrecht auf ihr früheres Teilzeitpensum, falls familiäre Belastungen dies erfordern. 38 Prozent signalisieren Bereitschaft zur Mehrarbeit, falls Führungskräfte sie aktiv darauf ansprechen. Bislang geschieht dies lediglich bei vier Prozent der Beschäftigten.
Auf Bundesebene sehen Pläne vor, gemeinsam veranlagte Paare verpflichtend in die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor zu überführen, um die Netto-Grenzbelastung für Zweitverdienende bei einer Arbeitszeiterhöhung zu senken. Ökonomen fordern zudem ein Realsplitting mit begrenztem Übertragungsbetrag sowie das weitgehende Auslaufen der Minijobs für Erwerbstätige im Haupterwerbsalter. Modellrechnungen des Ifo-Instituts beziffern den Beschäftigungseffekt einer solchen Splitting-Reform auf rund 49.000 zusätzliche Vollzeitstellen.
Flankierend tritt ab 2026 ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Kraft. Simulationen prognostizieren, dass dies die Erwerbsquote von Grundschulmüttern um zwei bis sechs Prozentpunkte erhöhen und das Arbeitsvolumen um 1 bis 2,6 Stunden pro Woche steigern könnte – umgerechnet 40.000 bis 100.000 Vollzeitäquivalente. Parallel diskutierte Anpassungen beim Elterngeld sehen unter anderem eine stärkere Ausweitung der Partnermonate und komprimierte Bezugszeiträume vor.
Ob diese Maßnahmen zeitnah greifen, entscheidet maßgeblich darüber, wie stark der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge das deutsche Wirtschaftswachstum in den kommenden Jahren bremst.







