Wanja Oberhof, Mitgründer von The Social Chain, wurde am 12. September am Flughafen Newark in New Jersey festgenommen. Die US-Staatsanwaltschaft wirft dem 40-jährigen deutschen Unternehmer elektronischen Betrug vor. Im Fokus steht der Vorwurf, er habe den ehemaligen Siemens-Chef Klaus Kleinfeld um rund 2,5 Millionen US-Dollar betrogen.

Festnahme in den USA und Kaution

Oberhofs Festnahme erfolgte am 12. September. Anschließend wurde er im Metropolitan Detention Center (MDC) in Brooklyn inhaftiert. Die US-Staatsanwaltschaft für den südlichen Bezirk von New York hat Anklage wegen elektronischen Betrugs (Wire Fraud) erhoben. Das Verfahren wird in der Abteilung für komplexe Betrugsfälle und Cyberkriminalität geführt.

In den Vereinigten Staaten beträgt die Höchststrafe für dieses Delikt bis zu 20 Jahre Haft. Als mutmaßliches Opfer wird der ehemalige Siemens-Chef Klaus Kleinfeld genannt. Kleinfeld soll rund 2,5 Millionen US-Dollar in The Healing Company investiert haben, ein Start-up aus dem Gesundheits- und Wellnessbereich. Oberhof war hier Mitgründer und CEO.

Die Anklage wirft Oberhof vor, Teile dieser Investitionen zweckentfremdet zu haben. Laut US-Staatsanwaltschaft sollen unter anderem 25.000 US-Dollar für die Miete eines Penthouses in Manhattan verwendet worden sein. Die monatliche Miete dieses Penthouses soll etwa 20.000 US-Dollar betragen haben.

Zudem sollen 57.000 US-Dollar zur Rückzahlung eines privaten Darlehens genutzt worden sein. Außerdem erfolgte eine Überweisung von 1,8 Millionen US-Dollar an ein von Oberhof kontrolliertes Bankkonto außerhalb der Vereinigten Staaten.

Ein Sprecher Kleinfelds kommentierte die Vorwürfe mit den Worten: „Bei solchen Sachen hört für meinen Klienten der Spaß auf.“

Nach einer Woche in Haft wurde Oberhof am 22. September gegen eine Kaution in Höhe von 2 Millionen US-Dollar freigelassen. Als Bürgen wurden sein Schwiegervater Hans-Georg Oelmann und der Berliner Unternehmer Hanno Laskowski benannt.

Ursprünglich war eine zusätzliche Barsicherheit von 100.000 US-Dollar gefordert. Diese wurde später auf 1 Million US-Dollar erhöht, nachdem die Bürgenpflicht aus den Vereinigten Staaten weggefallen war. Sein Reisepass wurde eingezogen, und sein Aufenthalt im Umland von New York wird per GPS überwacht.

Vorwürfe in Deutschland: Der Fall Poresta Systems

Parallel zu den US-Ermittlungen sieht sich Oberhof in Deutschland mit juristischen Forderungen konfrontiert. Diese betreffen sein Wirken beim Sanitärausstatter Poresta Systems. Oberhof übernahm das Traditionsunternehmen, das 1947 gegründet wurde und einst zum Bayer-Konzern gehörte, Mitte 2023 über seine German Future Ventures (GFV) GmbH.

Nach rund 16 Monaten unter seiner Führung meldete Poresta Systems Insolvenz an.

Die Sachwalterin Petra Heidenfelder von SGP Schneider Geiwitz schrieb in ihrem Bericht, in den vergangenen vier Geschäftsjahren hätten „echte Innovationen“ gefehlt. Dadurch habe das Unternehmen Wettbewerbsfähigkeit und Ansehen bei Kunden verloren. Es habe an zeitlicher Aufmerksamkeit des Geschäftsführers sowie an notwendiger Liquidität und Umsetzungsgeschwindigkeit gefehlt.

Der Insolvenzverwalter Carsten Koch von Westhelle und Partner hat Anfechtungsansprüche aus dem Verkauf der Betriebsimmobilie geltend gemacht und Klage erhoben. Oberhof hatte die Immobilie Ende 2023 an ein Unternehmen aus Hessen verkauft und sie anschließend wieder angemietet. Laut Kochs Sachstandsbericht habe Oberhof mit Geld aus diesem Verkauf „offensichtlich eine private Immobilie in Berlin erworben“ und über einen Teil des Kaufpreises der Betriebsimmobilie den dortigen Kaufpreis finanziert.

Der Insolvenzverwalter macht Forderungen von 3,5 Millionen Euro gegen Oberhof und zu seiner Unternehmensgruppe gehörende Gesellschaften geltend. Poresta Systems hatte laut Bericht Schulden von mehr als 12 Millionen Euro bei rund 300 Gläubigern.

Oberhofs Medienanwalt weist die Anschuldigungen zurück. Er erklärt, der Erwerb der Privatimmobilie sei mit Geldmitteln bewerkstelligt worden, „die nachweislich aus einer anderen Quelle stammen“. Auch die Darstellung, Oberhof habe nicht ausreichend Vermögen zum Ausgleich von Haftungsansprüchen, werde zurückgewiesen.

Oberhofs Bevollmächtigter, Rechtsanwalt Michael Naschke, hat ein Vergleichsangebot angekündigt und signalisiert Interesse an einer einvernehmlichen Streitbeilegung. Insolvenzverwalter Koch sieht dennoch „erhebliche Vollstreckungsrisiken“.

Weiterer Kontext: The Social Chain und The Healing Company

Oberhofs juristische Probleme treten vor dem Hintergrund geschäftlicher Turbulenzen seiner früheren Unternehmungen auf. Er war Mitgründer und ehemaliger Vorstandsvorsitzender von The Social Chain AG. Dieses E‑Commerce- und Social‑Media-Unternehmen meldete im Juli 2023 Insolvenz an.

Die Aktie von The Social Chain hatte vor Oberhofs Abtritt Ende 2022 innerhalb eines Jahres einen Wertverlust von rund 90 Prozent erlitten.

An The Healing Company, dem Start-up, auf das sich die US-Betrugsvorwürfe beziehen, war Oberhof ebenfalls als Mitgründer und CEO beteiligt. Im August 2024 reichte ein Kreditgeber von The Healing Company eine Zivilklage am New York State Supreme Court ein. Es ging um Vorwürfe von Betrug und die Verletzung von Kreditfinanzierungsverpflichtungen.

Ausblick auf die kommenden Wochen

Die juristischen Verfahren gegen Wanja Oberhof in den Vereinigten Staaten und Deutschland stehen noch am Anfang. In den Vereinigten Staaten führt die US‑Staatsanwaltschaft für den südlichen Bezirk von New York das Verfahren wegen elektronischen Betrugs weiter. US‑Behörden betonen, „Investoren haben ein Anrecht darauf zu erfahren, dass ihr Geld für die ihnen zugesagten Zwecke verwendet und nicht für die persönlichen Ausgaben eines Managers“, so Jamie McDonald, US‑Staatsanwalt für den südlichen Bezirk von New York.

In Deutschland sind weitere Entwicklungen im Rahmen der Klage des Poresta-Insolvenzverwalters Carsten Koch zu erwarten. Oberhofs Bevollmächtigter hat einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan angekündigt. Ausgang und Folgen für die Gläubiger von Poresta Systems bleiben abzuwarten.

Die kommenden Monate werden zeigen, wie Gerichte die Vorwürfe bewerten und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.