René Benko, der 49-jährige Gründer des insolventen Signa-Imperiums, steht vor dem Landesgericht Innsbruck. Das Gericht verhandelt den Vorwurf der Gläubigerschädigung im Zusammenhang mit einer Mietkostenvorauszahlung von 360.000 Euro. Der Oberste Gerichtshof (OGH) verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück. Ein Urteil könnte noch am Dienstag ergehen.
Benko bestreitet die Vorwürfe. Seit Januar 2025 befindet er sich in Untersuchungshaft.
Kern des Verfahrens: Mietvorauszahlung und Gläubigerinteressen
Im Zentrum der Verhandlung steht eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro. Benko soll diese kurz vor der Insolvenz der Signa-Gruppe für einen Wohnsitz geleistet haben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft ihm vor, dadurch Gläubiger geschädigt zu haben.
Der OGH hob einen Freispruch in diesem Teilaspekt auf. Einen anderen Schuldspruch gegen Benko – betreffend eine Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter – bestätigte das Höchstgericht.
Damit beläuft sich der Gesamtbetrag des derzeit verhandelten verfahrensgegenständlichen Schadens auf 660.000 Euro.
Benko erklärte, er sei zum fraglichen Zeitpunkt überzeugt gewesen, dass die Sanierung seiner Signa-Gruppe gelingen werde. Die Anmietung des weiteren Wohnsitzes sei auf Wunsch seiner Ehefrau erfolgt, um den Kindern ein normales Leben und einen normalen Schulalltag ohne Personal zu ermöglichen. Benkos Anwalt Norbert Wess plädiert auf Freispruch in der Mietvorauszahlungs-Causa.
Er bezeichnete die Vorauszahlung als „weder böse noch tückisch“.
Die OGH-Senatspräsidentin Christa Hetlinger betonte, es komme auf die Interessen der Gläubiger an und nicht darauf, ob der Angeklagte ein gutes Geschäft mache.
Signa-Krise: Ein komplexes Geflecht aus Schulden
Die aktuelle Verhandlung ist Teil einer Reihe gerichtlicher Auseinandersetzungen, die aus dem Zusammenbruch des Signa-Imperiums resultieren. Benko baute die Signa-Gruppe in einer Phase niedriger Zinsen und steigender Immobilienpreise auf. Das Geschäftsmodell basierte auf der Akquisition, Aufwertung und Neunutzung prominenter Gebäude und Entwicklungsflächen und war stark fremdfinanziert.
Die Unternehmensgruppe zeichnete sich durch eine komplexe Struktur mit zahlreichen Gesellschaften und Beteiligungen aus. Dies erschwerte die Aufarbeitung der Insolvenz erheblich.
Die Schieflage bei Signa zeigte sich ab Mitte 2022. Ein Darlehen über 200 Millionen Euro, das im Sommer 2022 mit einer Laufzeit von drei Wochen und Gebühren von fünf Millionen Euro abgeschlossen wurde, deutete auf akuten Finanzbedarf hin. Dies entsprach einem Jahreszins von über 70 Prozent.
Interne Zeugenaussagen, darunter die von Ex-Finanzvorstand Manuel P., belegen die angespannte Finanzlage. Im Dezember 2022 kündigte Vorstand Timo H. eine Corona-Prämie von 3.000 Euro pro Mitarbeiter an. Einige Manager äußerten sich darüber überrascht, da die finanzielle Lage bereits angespannt gewesen sei.
Parallel dazu konnte eine Dividende von 250 Millionen Euro für das Geschäftsjahr 2021 aufgrund fehlender Liquidität nicht ausgezahlt werden.
Im ersten Halbjahr 2023 verkaufte Signa Immobilien oder Beteiligungen, um Quartalszinsen zu bezahlen. Die Absage einer Finanzierung über 400 Millionen Euro durch einen koreanischen Pensionsfonds im August 2023 markierte einen weiteren Wendepunkt. Rechnungen blieben unbezahlt, Kreditkarten wurden gesperrt und Kündigungswellen drohten, bis im November 2023 der Insolvenzantrag für die Signa Holding am Handelsgericht Wien gestellt wurde.
Strafrahmen und weitere Ermittlungen
Dem Delikt der betrügerischen Krida, das Benko vorgeworfen wird, liegt ein Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe zugrunde.
Benko wurde im Oktober 2025 in einem ersten Prozess wegen Gläubigerschädigung zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. In einem Teilaspekt war er freigesprochen worden; dieser Teilfreispruch wurde später vom OGH aufgehoben. Ein weiterer Schuldspruch vom 10. Dezember 2025 führte zu einer nicht rechtskräftigen Verurteilung zu 15 Monaten bedingter Haft.
Norbert Wess bezeichnete das ursprüngliche Strafmaß von zwei Jahren unbedingt als „überzogen und eindeutig zu hoch angesetzt“.
Die WKStA ermittelt in 17 unterschiedlichen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Signa-Pleite. Die „Soko Signa“ hat nach Angaben der Ermittler bislang 220 Vernehmungen ausgewertet und einen 142 Seiten umfassenden Zwischenbericht erstellt.
Parallel dazu laufen seit Januar 2024 Auktionen, um Vermögenswerte der insolventen Holding zu verwerten. Bislang gab es nach Angaben der Organisatoren 23 Auktionen mit mehr als 6.000 Exponaten, darunter die Weinsammlung der Gruppe.
Ausblick auf das Urteil und weitere Entwicklungen
Für den heutigen Prozesstag sind sieben Zeugen geladen. Richter Norbert Hofer vom Schöffengericht am Landesgericht Innsbruck könnte danach ein Urteil verkünden. Ein Ersatztermin ist für den 23. September 2026 angesetzt, falls die Entscheidung heute nicht fällt.
Weitere Ermittlungen gegen Benko und andere Signa-Manager laufen weiterhin. Für Gläubiger und Insolvenzverwalter ist das Verfahren relevant. Es geht um die Abgrenzung zwischen privater Vermögensdisposition und möglicher Gläubigerbenachteiligung.
Beobachter erwarten, dass die Signa-Causa die Gerichte und Insolvenzverwalter noch lange beschäftigen wird, da die Aufklärung der komplexen Strukturen und Verantwortlichkeiten fortdauert.







