Vor dem Landesgericht Innsbruck verantwortet sich Signa-Gründer René Benko in einem weiteren Strafprozess. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft dem 49-Jährigen schweren Betrug sowie betrügerische Krida vor. Konkret beschuldigt die Anklage Benko, die Familien-Privatstiftung seines langjährigen Großinvestors Hans Peter Haselsteiner im November 2023 um fünf Millionen Euro geschädigt zu haben.
Zudem soll er eine Luxus-Doppelbüchse vor dem Insolvenzverwalter verheimlicht haben. Das Verfahren markiert ein weiteres Kapitel in der juristischen Aufarbeitung des Signa-Zusammenbruchs, bei dem Gläubiger Forderungen im zweistelligen Milliardenbereich geltend machen.
Persönliche Zusage in den Tagen vor der Pleite
Den Kern der Anklage bildet eine Notfallfinanzierung für die Konzerntochter SportScheck Anfang November 2023. Die Signa Holding stand zu diesem Zeitpunkt unmittelbar vor dem Kollaps. Ein externes Gutachten datiert die materielle Zahlungsunfähigkeit rückwirkend auf Ende November 2022.
Weil SportScheck dringend Liquidität benötigte und Benko kein eigenes Geld zuschießen wollte, wandte er sich an den früheren Strabag-Chef Haselsteiner.
Über seine Familien-Privatstiftung stellte Haselsteiner daraufhin fünf Millionen Euro bereit. Der Betrag setzte sich aus einer Überweisung von 3,3 Millionen Euro und dem Verzicht auf die Rückforderung von 1,7 Millionen Euro zusammen. Im Gegenzug verlangte Haselsteiner eine persönliche Garantieerklärung Benkos, die eine Rückzahlung bis zum 30. Juni 2024 festschrieb.
Die WKStA stuft diese Zusage als wahrheitswidrig ein. Benko sei infolge seiner Zahlungsunfähigkeit zu keinem Zeitpunkt in der Lage gewesen, die Verbindlichkeit zu bedienen. Haselsteiner betonte vor Gericht, dass er das Geld ohne diese persönliche Zusicherung niemals freigegeben hätte.
Die Verteidigung weist den Vorwurf zurück und beruft sich auf einen Aktienkaufvertrag über Signa-Development-Anteile aus dem Juni 2022. Die Zahlung sei demnach ohnehin fällig gewesen, ein wirtschaftlicher Schaden fehle somit. Die Ankläger halten dagegen, dass die damaligen Forderungen gestundet und an künftige Dividenden gekoppelt waren.
Streit um eine Scheiring-Jagdwaffe
Parallel dazu verhandelt das Gericht den Vorwurf der betrügerischen Krida. Benko soll eine maßgefertigte Doppelbüchse des Herstellers Scheiring vor dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern versteckt haben. Die Waffe verfügt über Goldeinlagen, trägt Benkos Initialen sowie sein Geburtsdatum als Seriennummer.
Die Signa Holding erwarb das Gewehr im Jahr 2019 für 103.080 Euro, Gutachter beziffern den Mindestwert zum Tatzeitpunkt auf rund 80.000 Euro.
Nach Erkenntnissen der WKStA lagerte die Waffe unangemeldet in Benkos privater Residenz in Innsbruck-Igls. Noch im Frühjahr 2024 beantragte Benko einen europäischen Feuerwaffenpass, ehe Ermittler das Gewehr bei Hausdurchsuchungen am 25. Juni 2024 beschlagnahmten.
Seine Anwälte argumentieren, das Stück sei regulär an die Forstgut Stmk. GmbH und Co. KG verkauft worden, man habe lediglich die Rechnungsstellung versäumt.
Die Staatsanwaltschaft verweist indes darauf, dass jegliche Verträge oder Zahlungsbelege für ein solches Geschäft fehlen.
Elektronische Fußfessel statt Justizanstalt
Für den einstigen Immobilienunternehmer steht viel auf dem Spiel. Auf schweren Betrug und betrügerische Krida steht eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren. Da gegen Benko bereits rechtskräftige Urteile vorliegen, droht im Falle eines erneuten Schuldspruchs eine Zusatzstrafe.
Das Landesgericht Innsbruck verhängte im Oktober 2025 wegen Gläubigerschädigung eine unbedingte Haftstrafe gegen Benko, die im September 2026 auf 30 Monate festgesetzt wurde. Nach seiner Festnahme saß Benko ab Januar 2025 in Untersuchungshaft. Seit dem 14.
Oktober 2026 befindet er sich im überwachten Hausarrest mit elektronischer Fußfessel in einer 60-Quadratmeter-Wohnung in Innsbruck. Zu den gerichtlichen Auflagen zählt ein striktes Kontaktverbot zu Personen aus dem Signa-Netzwerk sowie zur Ingbe Privatstiftung.
Signalwirkung für 14 weitere Verfahren
Das Gericht plant das aktuelle Verfahren an zwei Verhandlungstagen abzuwickeln, ein Urteil soll bereits am Donnerstag fallen. Der Ausgang gilt als wegweisend für den gesamten Komplex, in dem die WKStA noch 14 separate Stränge gegen Benko und weitere Beschuldigte verfolgt. Erstmals bewerten die Ankläger persönliche Zusagen des Gründers als strafrechtlich relevante Täuschung.
Folgt das Gericht dieser Linie, stärkt das auch die Position geschädigter Gläubiger in anstehenden Zivilverfahren. Setzt sich die Verteidigung durch, stützt dies das Narrativ, wonach es sich bei den Transaktionen um legitime Sanierungsversuche handelte.







