Am Montag, den 21. September 2026, beginnt vor dem Landgericht Berlin der Prozess gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und seinen früheren parlamentarischen Staatssekretär Gerhard Schulz. Es ist das erste Mal, dass sich ein ehemaliger Bundesminister in Deutschland wegen einer mutmaßlichen Falschaussage vor einem Bundestags-Untersuchungsausschuss strafrechtlich verantworten muss.

Im Fokus steht die gescheiterte Pkw-Maut. Diese verursachte dem Bund einen finanziellen Schaden von über 300 Millionen Euro und zieht nun mögliche strafrechtliche Konsequenzen für Scheuer und Schulz nach sich.

Prozessauftakt zur Pkw-Maut-Affäre

Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft Andreas Scheuer und Gerhard Schulz vor, im Oktober 2020 vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut eine falsche Aussage gemacht zu haben. Konkret geht es um die Erinnerung an ein Angebot der vorgesehenen Betreiberfirmen. Diese wollten die Vertragsunterzeichnung bis nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verschieben.

Manager der vorgesehenen Betreiberfirmen CTS Eventim und Kapsch TrafficCom berichteten im Untersuchungsausschuss übereinstimmend, Scheuer habe ein solches Angebot Ende November 2018 bei einem Frühstück im Ministerium abgelehnt.

Scheuer erklärte damals, sich an ein solches Angebot nicht erinnern zu können. Die Staatsanwaltschaft wertet das nicht als bloße Erinnerungslücke, sondern als „bewusste Falschaussage“. Sie stützt sich dabei auf nach ihren Angaben „schlüssige und übereinstimmende“

Aussagen der Betreiberfirmenmanager und weiterer Zeugen. Scheuers Anwalt Daniel Krause hält an der Darstellung seines Mandanten fest. Er sagte, dieser werde sich „nachdrücklich“ gegen den Vorwurf verteidigen.

Scheuer ist laut Krause zuversichtlich, dass seine Unschuld bestätigt wird. Eine Verurteilung könnte den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wegen falscher uneidlicher Aussage (Pragarf 153 StGB) einbringen.

Der teure Kollateralschaden der Maut

Die vorgesehenen Betreiberverträge zur Pkw-Maut hatten ein Gesamtvolumen von rund zwei Milliarden Euro und waren für eine Laufzeit von zwölf Jahren geplant. Trotz der noch ausstehenden Entscheidung des EuGH schloss das Bundesverkehrsministerium die Verträge Ende 2018.

Im Juni 2019 erklärte der EuGH die Pkw-Maut für rechtswidrig. Das Bundesverkehrsministerium kündigte die Verträge am selben Tag. Daraus resultierten Schadensersatzforderungen der Betreiberfirmen. Der Bund zahlte zunächst 243 Millionen Euro an CTS Eventim und Kapsch TrafficCom. Nach einem weiteren Schiedsverfahren kamen rund 27 Millionen Euro hinzu.

Der finanzielle Schaden für den Steuerzahler durch das gescheiterte Projekt beläuft sich in der Summe auf über 300 Millionen Euro. Der Vorgang war bereits Gegenstand des Untersuchungsausschusses des Bundestags. Nun ist er Gegenstand des Strafverfahrens.

Scheuers Mandatsniederlegung und neue Rolle

Andreas Scheuer, zum Zeitpunkt des Prozessbeginns 51 Jahre alt, legte im April 2024 sein Bundestagsmandat nieder. Seitdem ist er als Lobbyist und Berater tätig. Seine Verteidigung im anstehenden Prozess übernimmt Daniel Krause.

Unklar bleibt, ob das Bundesverkehrsministerium (BMV) die Anwaltskosten Scheuers übernimmt. Medienberichten zufolge soll das Ministerium grundsätzlich dazu bereit sein; ein früherer Antrag wurde im Mai 2022 unter dem damaligen FDP-Minister Volker Wissing abgelehnt. Das BMV verweist „zum Schutz personenbezogener Daten“ auf keine Auskunft.

Die 38. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin, eine Wirtschaftsstrafkammer, verhandelt den Fall im Schwurgerichtssaal 500 des Moabiter Kriminalgerichts. Als einer der Belastungszeugen wird Eventim-Chef Klaus-Peter Schulenberg genannt.

Der Prozess ist vorläufig vom 21. September 2026 bis zum 25. November 2026 terminiert.

Ausblick: Juristische Konsequenzen und Marktreaktion

Der Prozess wird aufmerksam verfolgt, unter anderem, weil es das erste Verfahren dieser Art ist. Die zentrale Frage ist, ob Scheuer und Schulz bewusst eine Falschaussage tätigten oder ob es sich um eine Erinnerungslücke handelte. Dies entscheidet über die strafrechtliche Bewertung. Eine Verurteilung hätte für die Angeklagten persönliche Konsequenzen.

Die weiteren Verhandlungstage werden zeigen, ob die Beweislage der Staatsanwaltschaft die Annahme einer bewussten Täuschung stützt oder ob die Verteidigung Zweifel an einer absichtlichen Falschaussage darlegen kann. Marktbeobachter sehen in dem Verfahren ein Signal für die mögliche strafrechtliche Aufarbeitung politischer Entscheidungen mit erheblichen finanziellen Folgen.