Die Bundesregierung plant eine Einkommensteuerreform und Anpassungen bei den Sozialversicherungen. Diese sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Ziel ist es, kleine und mittlere Einkommen sowie Familien zu entlasten. Zugleich sollen Wachstum und Beschäftigung gefördert werden.

Das jährliche Entlastungsvolumen der geplanten Maßnahmen beläuft sich auf rund zehn Milliarden Euro.

Die politische Einigung des Koalitionsausschusses erfolgte Anfang Juli 2026. Der Regierungsentwurf wurde am 2. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat steht noch aus. Anpassungen am Entwurf sind daher weiterhin möglich.

Umfassende Entlastungen für Arbeitnehmer und Familien

Zentrale Bestandteile des Reformpakets sind die Anhebung des Grundfreibetrags und des Kindergelds sowie die Verschiebung des Tarifeckwerts für den Spitzensteuersatz. Der Grundfreibetrag steigt von aktuell 12.348 Euro im Jahr 2026 auf 12.564 Euro im Jahr 2027. Bis 2028 erhöht er sich weiter auf 12.900 Euro.

Arbeitnehmer profitieren zudem von einer Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 200 Euro auf 1.430 Euro ab 2027.

Parallel dazu wird der Kinderfreibetrag von gesamt 6.828 Euro auf 7.128 Euro im Jahr 2027 und 7.308 Euro im Jahr 2028 angehoben. Das Kindergeld steigt in zwei Stufen von 259 Euro pro Kind und Monat auf 267 Euro ab 2027 und 272 Euro ab 2028.

Eine weitere Anpassung betrifft den Tarifverlauf der Einkommensteuer. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift künftig später, ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro. Derzeit liegt diese Grenze bei rund 69.879 Euro.

Im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen erfolgt zudem eine Abflachung der zweiten Progressionszone. Dies soll der kalten Progression entgegenwirken.

Die Regierung plant überdies eine Anhebung der maßgeblichen Grundlohnschwelle für steuerfreie Zuschläge bei Sonn- und Feiertagsarbeit. Diese steigt ab 2027 von 50 Euro auf 75 Euro pro Stunde. Für Nachtarbeitszuschläge bleibt die Höchstgrenze unverändert bei 50 Euro pro Stunde.

Tarifvertraglich geregelte Zuschläge sollen künftig im gleichen Umfang wie steuerrechtlich auch sozialversicherungsfrei sein. Für nicht tarifvertraglich geregelte Zuschläge verbleibt die sozialversicherungsrechtliche Begrenzung bei 25 Euro pro Stunde. Eine neue Regelung soll zudem die steuerliche Begünstigung von Abfindungen bei schnellem Jobwechsel verbessern.

Ein schnellerer Wechsel bringt dabei einen größeren Steuervorteil mit sich.

Gegenfinanzierung durch Anpassungen im oberen Einkommenssegment

Zur Gegenfinanzierung der Entlastungen sind auch verschärfende Maßnahmen vorgesehen. Der 45-Prozent-Spitzensteuersatz beginnt künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro. Aktuell liegt dieser Wert bei knapp 278.000 Euro.

Eine neue Stufe mit einem Steuersatz von 47 Prozent wird ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen eingeführt. Für zusammenveranlagte Ehepaare verdoppeln sich die entsprechenden Grenzwerte.

Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen reduziert sich von 20 Prozent auf 15 Prozent der begünstigten Aufwendungen. Der maximale jährliche Abzug sinkt damit von 1.200 Euro auf 900 Euro. Auch die Pauschsteuer für Minijobs wird ab 2027 von zwei Prozent auf fünf Prozent angehoben.

Weitere Maßnahmen zur Gegenfinanzierung umfassen eine Abführung von jeweils 500 Millionen Euro durch die staatliche Förderbank KfW an den Bund in den Jahren 2027 und 2028.

Konkrete Auswirkungen auf private Haushalte

Erste Berechnungen, etwa von Finanzwissenschaftler Frank Hechtner für das Handelsblatt, sowie Schätzungen des Bundesfinanzministeriums zeigen die erwarteten Nettoeffekte. Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern und einem Haushaltseinkommen von etwa 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen kann nach voller Wirkung der Reform ab 2028 mit einer Entlastung von mehr als 600 Euro pro Jahr rechnen. Für ein Paar, etwa eine Pflegekraft und ein Busfahrer mit jeweils 2.800 Euro brutto, ergibt sich eine Entlastung von rund 632 Euro jährlich.

Auch Alleinerziehende profitieren: Eine Pflegekraft mit 2.800 Euro brutto kann mit etwa 468 Euro mehr pro Jahr rechnen.

Für Singles ohne Kinder sind die Entlastungen geringer. Bei einem Bruttoeinkommen von 2.800 Euro monatlich ergibt sich eine Entlastung von 13 Euro netto pro Monat. Bei 8.000 Euro brutto monatlich sind es 24 Euro netto pro Monat.

Einschätzungen und offene Fragen zum Gesetzgebungsverfahren

Die Reform zielt darauf ab, die Mitte der Gesellschaft zu entlasten, stößt jedoch auf unterschiedliche Resonanz. Dr. Katrin Dorn, Partnerin und Steuerberaterin bei mhl.de, kommentiert: „Der Entwurf entlastet Familien und Arbeitnehmer punktuell, finanziert dies aber durch gezielte Mehrbelastungen. Eine grundlegende Reform des Einkommensteuerrechts ist damit nicht verbunden.“

Kritiker bemängeln, dass das Entlastungsvolumen von zehn Milliarden Euro am unteren Ende der ursprünglichen Erwartungen liegt. Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen Änderungen die kalte Progression voraussichtlich nicht vollständig ausgleichen. Allein für das Jahr 2027 wären dem IW zufolge rund acht Milliarden Euro nötig, um die kalte Progression zu kompensieren.

Die Rechtsverschiebung eines Tarifeckwerts auf 70.600 Euro entspricht einer Erhöhung um 1,03 Prozent. Angesichts monatlicher Inflationsraten um zwei Prozent sehen Beobachter darin Raum für eine weiterhin schleichende Mehrbelastung durch kalte Progression. Nutzerkommentare in sozialen Medien bezeichneten die Entlastungen für Singles als „Witz“.

Zudem besteht die Befürchtung, dass steigende Sozialversicherungsbeiträge die steuerlichen Entlastungen teilweise aufzehren könnten.

Der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 durchläuft noch den parlamentarischen Prozess. Bis zur finalen Verkündung im Bundesgesetzblatt sind Änderungen an den konkret bezifferten Summen und Beträgen weiterhin möglich. Das Bundesfinanzministerium hat darauf hingewiesen, dass finale Tarifbeträge erst nach Vorliegen des Existenzminimumberichts endgültig feststehen.

Parallel dazu soll bis Herbst 2026 ein Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt werden. Dieses soll Maßnahmen wie vorausgefüllte digitale Steuererklärungen und beschleunigte Steuerverfahren umfassen. Die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsprozesses und die finalen Auswirkungen auf Wirtschaft und Haushalte bleiben abzuwarten.