Die Web3 Foundation kritisiert in einer neuen Studie die Komplexität und den Umfang von Datenschutz- und Nutzungsbedingungen digitaler Dienste. Für eine britische Modellfamilie würde die Lektüre der Datenschutzbestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für einen einzigen gewöhnlichen Tag durchschnittlich 83 Stunden oder 10,4 volle Acht-Stunden-Arbeitstage erfordern. Dies entspricht einem Wortumfang von 1.184.835 Wörtern.

Zum Vergleich: Die gesammelten Werke William Shakespeares umfassen 884.647 Wörter.

Diese Erkenntnisse weisen auf eine erhebliche Diskrepanz zwischen regulatorischen Ansprüchen und der praktischen Umsetzbarkeit für Nutzer hin. Sie zeigen, dass Transparenz und informierte Einwilligung im digitalen Raum eine Illusion bleiben.

Überforderung durch unlesbare Bedingungen

Die Untersuchung „Everyday Surveillance: What One Ordinary Day May Reveal About You“ analysierte sechs Modellhaushalte in Großbritannien und den USA. Dabei identifizierte die Web3 Foundation 1.195 relevante Datenschutz- und Nutzungsbedingungen mit insgesamt mehr als 5,38 Millionen Wörtern von 143 Unternehmen und Institutionen. Gavin Wood, Gründer der Web3 Foundation, kommentiert: „Für die modellierte britische Familie bedeutet ein gewöhnlicher Tag mehr als zehn Arbeitstage Lesezeit.

Nichts davon ist versteckt. Vielmehr wird es öffentlich, vollständig und in einem Umfang offengelegt, der als Verschleierung dient.“

Der erhebliche Leseaufwand für einen einzigen Tag wirft grundlegende Fragen zur Transparenz und zur informierten Einwilligung im digitalen Raum auf. Die Studie verdeutlicht damit eine systematische Überforderung der Nutzer.

Allgegenwärtige Datennutzung für Marketing und KI

Die Studie dokumentiert eine weitreichende Verarbeitung von Daten durch digitale Dienste. 83 Prozent der untersuchten Dokumente erlauben die Nutzung persönlicher Daten für Marketing oder Werbung. 80 Prozent gestatten die Kombination persönlicher Daten mit anderen Informationen, und 71 Prozent sehen die Weitergabe von Daten an kommerzielle Partner vor. Mindestens 24 Prozent der Dokumente geben zudem an, dass Nutzerdaten zur Schulung oder Verbesserung von Künstlicher Intelligenz (KI) beziehungsweise Machine-Learning-Systemen verwendet werden können.

Bill Laboon, Vice President of Technical Operations bei der Web3 Foundation, hinterfragt angesichts dieser Befunde die Struktur digitaler Dienste. Er schlägt vor, Menschen zu ermöglichen, notwendige Nachweise zu erbringen, ohne routinemäßig die zugrundeliegenden Informationen preiszugeben. Diese Überlegung steht im Einklang mit dem Selbstverständnis der Web3 Foundation, die sich für ein faires Internet einsetzt, in dem digitale Identität und Daten dem Einzelnen gehören sollen.

Das Konzept der Datensparsamkeit soll dabei im Vordergrund stehen.

Regulierung trifft auf Umsetzungslücken

Die Web3 Foundation hat ihren Sitz in Zug, Schweiz, und wurde 2017 gegründet. Sie unterstützt Technologien im Bereich dezentraler Web-Softwareprotokolle, darunter Polkadot. Ihre Kritik am Umfang und der Unübersichtlichkeit von AGB fällt in eine Phase verstärkter Regulierung.

Regelwerke wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der Digital Services Act (DSA) oder die Markets in Crypto-Assets (MiCA) zielen darauf ab, Daten und Verbraucher zu schützen.

Trotz dieser Vorgaben konstatiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Pressemitteilung 100 Tage nach Inkrafttreten des DSA, dass große Online-Plattformen weiterhin manipulative Designtricks, sogenannte Dark Patterns, einsetzen. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, äußert: „Verbraucher sind an vielen Stellen weiterhin den unfairen Praktiken großer Online-Plattformen ausgesetzt. Die Anbieter haben die Vorgaben aus Brüssel bislang nur unzureichend umgesetzt.“

Solche Befunde legen nahe, dass Regulierung allein nicht automatisch zu einer verlässlichen Umsetzung führt. Die Lücken zwischen gesetzlicher Vorgabe und tatsächlicher Praxis bleiben bestehen.

Web3-Ansatz im Kontrast zur Realität

Die Web3 Foundation selbst aktualisierte ihre Datenschutzerklärung zuletzt am 9. April 2026. Dort ist aufgeführt, dass beim Besuch der Website Daten wie IP-Adresse, Gerätetyp und Browser erfasst werden.

Zudem weist die Foundation auf die Nutzung des Polkadot AI Support Chatbots von kapa.ai hin, der ebenfalls Daten verarbeiten kann. Dies illustriert, dass selbst Akteure, die sich für ein datensouveränes Web einsetzen, mit den aktuellen Praktiken der Datenerhebung im bestehenden Internet umgehen müssen.

Die Studie der Web3 Foundation dient als Indikator dafür, wie weit die aktuellen Praktiken digitaler Dienste von einem wirklich informierten und selbstbestimmten Umgang mit persönlichen Daten entfernt sind. Die Kritik der Foundation an der mangelnden Transparenz bei AGB dürfte die Diskussion über die Durchsetzung bestehender Regeln und über alternative, datenschutzfreundlichere Architekturen im digitalen Raum weiter befeuern. Die weitere Entwicklung wird zeigen, inwieweit regulatorische Maßnahmen und technologische Innovationen das Versprechen eines fairen und datensouveränen Internets tatsächlich einlösen können.