Mumbai – Ein ehemaliger Mitgründer eines Web3-Projekts fordert in Indien eine Entschädigung von 400 Millionen indischen Rupien von seinem früheren Geschäftspartner. Der Rechtsstreit dreht sich um ein nie gestartetes Projekt im Bereich Non-Fungible Tokens (NFTs) und Gaming. Der Kläger investierte ursprünglich 600.000 indische Rupien in das Vorhaben.
Der High Court befasst sich derzeit mit der Ernennung eines Schlichters in der Angelegenheit. Der Fall wirft Fragen zur Verbindlichkeit von Pitch-Deck-Prognosen sowie zur Unterscheidung zwischen Investment und Darlehen auf.
Die beiden Partner wurden zuvor durch einen gemeinsamen Kontakt in den Web3-Sektor eingeführt. Sie unterzeichneten eine Vereinbarung, die sie als 50-50-Mitgründer auswies. Das geplante Vorhaben, welches NFTs und ein Spielkonzept umfassen sollte, war zum Zeitpunkt der Vereinbarungsunterzeichnung bereits nahezu fertiggestellt.
Von der Investition zur Eskalation
Vier Monate nach Projektbeginn fragte der klagende Partner nach seinem Return on Investment (ROI). Acht Monate nach dem Start forderte derselbe Partner die Rückzahlung seiner 600.000 indischen Rupien inklusive Zinsen. Drei Wochen nach dieser Zinsforderung reichte der klagende Partner eine Forderung über 400 Millionen indische Rupien wegen „Umsatzeinbußen“ ein.
Grundlage dieser Forderung ist eine optimistische Umsatzprognose aus dem ursprünglichen Pitch Deck. Diese Prognose wurde jedoch als ein „if everything goes perfectly“-Szenario beschrieben und nicht als garantierte Rendite.
Juristische Fallstricke und offene Fragen
Der beklagte Partner, dessen Name wie der des Klägers nicht öffentlich genannt wird, argumentiert über seinen Anwalt, dass die ursprünglichen 600.000 indischen Rupien eine Investition und kein Darlehen waren. In früheren Schriftsätzen bezeichnete die Rechtsvertretung des Klägers die 600.000 indischen Rupien ebenfalls als „Investition“. Somit steht die Frage im Raum, ob es sich vertraglich um Eigenkapital oder um eine rückzahlbare Verbindlichkeit handelte.
Dies stellt einen zentralen Streitpunkt dar, da bei Investments üblicherweise Verlustmöglichkeiten bestehen, während ein Darlehen Rückzahlungsverpflichtungen mit sich bringt.
Die 50-50-Vereinbarung enthielt eine Schiedsklausel. Detaillierte vertragliche Regelungen zur Rückerstattung, zu garantierten Renditen oder zum Ausstieg liegen jedoch nicht vor. Da das Projekt nie gestartet wurde, erschwert dies zudem die Quantifizierung möglicher „Umsatzeinbußen“, insbesondere wenn diese allein auf Prognosen beruhen.
Ausblick: Präzedenzfall für Web3-Startups
Der Rechtsstreit befand sich im September 2026 in der Phase der Schlichterernennung vor dem High Court. Dieses Verfahren könnte klären, inwieweit Umsatzprognosen aus Pitch Decks bei Schadensersatzforderungen rechtlich herangezogen werden können. Es liefert zudem Hinweise darauf, welche vertraglichen Formulierungen für Partnerschaften im Web3-Bereich relevant sind.
Dies betrifft insbesondere die Abgrenzung zwischen Investment und Darlehen sowie die Verteilung von Risiken. Analysten beobachten die Entwicklung aufmerksam, da der Ausgang einen Präzedenzfall für zukünftige Web3-Startup-Partnerschaften und deren rechtliche Absicherung schaffen könnte.







