Der verurteilte Windkraft-Betrüger Hendrik Holt ist in Dubai festgenommen worden. Holt hatte sich Ende August aus dem offenen Vollzug in Berlin abgesetzt. Die Festnahme erfolgte am Dienstag, wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigt. Holt wurde wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie Geldwäsche verurteilt. Seit seiner Flucht stand er auf internationaler Fahndung.
Die deutschen Behörden stellen nun ein Auslieferungsersuchen an die Vereinigten Arabischen Emirate. Ob und wann Holt überstellt wird, lässt sich derzeit kaum prognostizieren. Gesicherte Erfahrungswerte für solche Fälle liegen nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht vor.
Flucht und Täuschungsmanöver
Hendrik Holt, ein 36 Jahre alter Unternehmer aus Haselünne im Landkreis Emsland, wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Quellen nennen unterschiedliche Strafmaße: sieben Jahre und sechs Monate beziehungsweise fast neun Jahre. Zu den Verurteilungen zählen gewerbs- und bandenmäßiger Betrug, Untreue und Geldwäsche.
Weitere Vorwürfe betreffen laut Berichten die Bestechung ausländischer Diplomaten zur Erlangung eines Diplomatenpasses.
Ende August kehrte Holt von einem genehmigten Freigang im offenen Vollzug in Berlin nicht in die Justizvollzugsanstalt zurück. Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz zog bei seiner Festnahme den Personalausweis ein. Sie machte Angaben dazu, dass der Verbleib seines Reisepasses nicht bekannt gewesen sei.
Grundsätzlich werden Freigängern Pässe normalerweise entzogen. Nach Angaben der Ermittler war Holt im Besitz seines Reisepasses, doch bestehen widersprüchliche Angaben dazu in den Quellen.
Berichten zufolge führte die Flucht mutmaßlich über Polen und die Türkei nach Dubai. Um Ermittler irrezuführen, postete Holt ein Bild auf Instagram mit dem Kommentar: „Liebesgrüße aus Moskau, der Kaviar sei fantastisch.“ Ermittler bezeichnen Hinweise auf einen Aufenthalt in Moskau als Finte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren sie bereits auf der Spur, die nach Dubai führte.
Nils Leimbrock, der Osnabrücker Oberstaatsanwalt, der bereits 2020 Holts erste Festnahme leitete, nannte die neuerliche Festnahme das „Ergebnis intensiver und professioneller Zusammenarbeit“. Es wird geprüft, ob Holt während der Flucht weitere Straftaten begangen hat. Derzeit gebe es dafür keine Anhaltspunkte, so die Staatsanwaltschaft.
Komplexität des Auslieferungsverfahrens
Das Auslieferungsverfahren aus den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt als juristisch komplex. Deutschland hat kürzlich ein Rechtshilfeabkommen mit den VAE geschlossen. Dieses Abkommen regelt nach den vorliegenden Angaben jedoch keine Auslieferungen. Deshalb handle es sich im Falle Holts um ein sogenanntes vertragsloses Auslieferungsersuchen, das auf diplomatischem Weg gestellt werden müsse.
Die Entscheidung über eine Überstellung treffe eine Einzelfallprüfung durch die Behörden der VAE. Die Dauer des Verfahrens ist unklar und lässt sich nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht verlässlich prognostizieren. „Das kann nicht prognostiziert werden“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück.
Sollte Holt überstellt werden, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit einer Unterbringung im geschlossenen Vollzug zu rechnen.
Holts verbleibende Freiheitsstrafe endet nach Angaben der Behörden regulär im Herbst 2028. Ein beschleunigtes Auslieferungsverfahren wäre daher von Relevanz für den weiteren Strafvollzug. Die Marktreaktion auf solche Fälle ist meist begrenzt, doch können sie die Aufmerksamkeit auf die internationale Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Wirtschaftsstraftätern lenken.
Die kommenden Wochen werden zeigen, welche Schritte die VAE-Behörden einleiten werden und welche juristischen Argumente im Rahmen des Auslieferungsersuchens zur Anwendung kommen.







