Kündigung wegen Homeoffice: Juristin verliert Job nach unerlaubter Fernarbeit

Eine Juristin hat neun Tage ohne Genehmigung im Homeoffice gearbeitet. Daraufhin erfolgte die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses. Die genauen Umstände des Falls sind der Recherche nicht detailliert zu entnehmen.

Arbeitszeitbetrug und Vertrauensbruch als Kündigungsgrund

Eine Kündigung aufgrund unerlaubter Fernarbeit kann als Arbeitszeitbetrug gewertet werden. Dies liegt vor, wenn während der erfassten Arbeitszeit keine geschuldete Leistung erbracht, sondern beispielsweise für einen anderen Auftraggeber oder die eigene Firma gearbeitet wurde. Ein solcher Nebenjob während der bezahlten Arbeitszeit kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Bei schwerwiegendem Arbeitszeitbetrug ist eine vorherige Abmahnung mitunter entbehrlich, da das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber erheblich belastet ist.

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied am 23. Januar 2025 (Az. 17 Sa 14/24) in einem vergleichbaren Fall. Demnach kann eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs auch bei langjähriger Beschäftigung wirksam sein. Im Kündigungsschutzprozess muss der Arbeitgeber die relevanten Tatsachen darlegen und beweisen.

Verdachtskündigung und Mitarbeiterrechte

Bei einer Verdachtskündigung muss der Verdacht dringlich sein. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, den Sachverhalt sorgfältig aufzuklären und den betroffenen Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung anzuhören. Für Dich als Arbeitnehmer ist es ratsam, im Falle eines Vorwurfs von Arbeitszeitbetrug oder unerlaubter Nebentätigkeit keine vorschnellen schriftlichen Erklärungen abzugeben.

Nach Erhalt einer Kündigung läuft eine dreiwöchige Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage.

Klare Regeln für flexible Arbeitswelten

Arbeitgeber können grundsätzlich die Nutzung der Arbeitszeit und der betrieblichen Mittel regeln, inklusive Vorgaben zu privaten Telefonaten. Ob private Aktivitäten wie Telefonate während der Arbeitszeit einen Kündigungsgrund darstellen, hängt vom Umfang, den betrieblichen Regeln, der bisherigen Duldung und der Notwendigkeit einer Abmahnung ab. Ein betriebliches Verbot privater Telefonate muss vernünftig ausgelegt werden.

Ein dringender familiärer Notfall ist anders zu bewerten als ausführliche private Gespräche. Wurden private Telefonate über Jahre geduldet, kann dies die Angemessenheit einer Kündigung beeinflussen.

Arbeitsrechtliche Experten wie Michael Timpf, Fachanwalt für Arbeitsrecht, betonen die Bedeutung präziser Regelungen. Michael Kinder weist zudem darauf hin, dass die Bewertung von Verstößen stark von den spezifischen Umständen und der gelebten Unternehmenskultur abhängt. Für Unternehmen ist es daher entscheidend, Genehmigungsprozesse für das Homeoffice klar zu kommunizieren.

Gleichzeitig sollten Erwartungen an Produktivität und Erreichbarkeit eindeutig formuliert werden. Die Rechtsprechung zeigt, dass eine unklare Kommunikation seitens des Arbeitgebers Risiken birgt. Unternehmen müssen daher in entsprechende Richtlinien investieren, um Rechtsstreitigkeiten und Reputationsschäden zu vermeiden.