Ein ungewöhnlicher Rechtsstreit beschäftigt die deutsche Beratungsbranche: Beschäftigte des Berliner Büros von McKinsey & Company streben die Gründung eines Betriebsrats an. Dieser Schritt stieß intern auf Ablehnung und mündet nun in eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Das Verfahren könnte einen Präzedenzfall schaffen und die Mitbestimmungskultur im Segment der Strategieberatungen in Deutschland nachhaltig beeinflussen.
Kampf um Mitbestimmung: McKinsey vor Gericht
Die Initiatoren der Betriebsratsgründung bei McKinsey Berlin stoßen auf deutlichen Widerstand. Bei einer internen Betriebsversammlung am 17. April 2026 lehnte die Mehrheit der Anwesenden die Einleitung der Wahl eines Wahlvorstands ab: Von 129 Mitarbeitenden stimmten 73 dagegen, 44 dafür, 12 enthielten sich. Die Befürworter suchen daher nun den gerichtlichen Weg.
Sie haben eine Klage vor dem Arbeitsgericht Berlin eingereicht, um die Bestellung eines Wahlvorstands gerichtlich zu erzwingen. Dies wäre ein Novum in der deutschen Strategieberatungsbranche. Die großen Managementberatungen der sogenannten MBB-Gruppe, bestehend aus McKinsey, Boston Consulting Group und Bain, haben bislang kaum Betriebsräte.
Laut Handelsblatt-Recherchen handelt es sich bei den Initiatoren um drei Beschäftigte des Berliner Büros, darunter ein „Digital Expert“ und ein „Director of Product, AI“. Gegen diese Arbeitnehmer laufen bereits Kündigungs- und Entgeltverfahren. Rechtsanwalt Christoph Gussenstätter, der die drei Beschäftigten vertritt, erklärt die Motivation seiner Mandantinnen und Mandanten: „Meine Mandantinnen und Mandanten in Berlin sind davon überzeugt, dass McKinsey in Deutschland einen Betriebsrat braucht, um die Interessen und Rechte der Beschäftigten wirksam zu vertreten und die im deutschen Arbeitsrecht vorgesehenen Schutz- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu nutzen.“
McKinsey wird in dem Verfahren offenbar von der Kanzlei Taylor Wessing vertreten. Eine Unternehmenssprecherin bestätigte die Ablehnung der Wahl und verwies auf einen „offenen Austausch“ und eine „geordnete, sachliche“ Diskussion. Zu laufenden arbeitsrechtlichen Verfahren oder einzelnen Mitarbeitenden äußert sich das Unternehmen grundsätzlich nicht.
Ein Präzedenzfall für die Eliteberatungen
Arbeitsrechtler Maximilian Witzel hält die gerichtliche Einsetzung eines Wahlvorstands für sehr wahrscheinlich, sofern mindestens drei Initiatoren an ihrem Vorhaben festhalten. Das Betriebsverfassungsgesetz erlaubt es drei Arbeitnehmern, die Wahl eines Betriebsrats auch gegen den Willen einer Mehrheit der Belegschaft gerichtlich durchzusetzen. Witzel betont die Relevanz eines Betriebsrats im Consulting angesichts hoher Leistungsanforderungen, flexibler Arbeitszeiten und des technologischen Wandels, etwa durch Künstliche Intelligenz.
Der Fall wird in der Branche aufmerksam verfolgt, weil er die Tür für weitere Mitbestimmungsgremien bei anderen Top-Beratungen öffnen könnte. Bislang gibt es in der Strategieberatung, insbesondere bei den MBB-Firmen, kaum Betriebsräte. Im Gegensatz dazu sind Betriebsräte in den Big-4-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wie Deloitte, EY, KPMG und PwC etabliert.
Auch Accenture verfügt über einen Betriebsrat.
Auswirkungen auf Arbeitszeit und Vergütung
Wird die Klage erfolgreich und ein Betriebsrat bei McKinsey etabliert, hätte dies weitreichende Folgen. Ein Betriebsrat hat umfassende Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung von Arbeitszeiten, Überstundenregelungen und Ruhezeiten. Dies könnte zu einer stärkeren Formalisierung der bestehenden Regelungen führen.
Betriebsräte haben zudem Mitspracherechte bei Vergütungsgrundsätzen, Gehaltsgefügen und Bonusstrukturen. Sie können Regelungsprozesse begleiten sowie Transparenz bei Beförderungen und Entlohnung einfordern.
Vor dem Hintergrund von Personalentwicklungen bei McKinsey könnte ein Betriebsrat auch bei der Beschäftigungssicherung und bei Qualifizierungsmaßnahmen eine wichtige Rolle spielen. Ende 2023 beschäftigte das Unternehmen weltweit 45.100 Menschen. Ende 2025 berichteten Medien von rund 40.000 Beschäftigten, und Medienberichte sprachen zudem von Überlegungen, in nicht kundenbezogenen Bereichen rund zehn Prozent der Stellen abzubauen.
McKinsey verweist zugleich auf Produktivitätsgewinne durch Künstliche Intelligenz.
Verfahrensdauer und offene Fragen
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Verhandlung in der Hauptsache auf den 29. Juli 2027 angesetzt. Einen Antrag der Initiatoren auf eine Beschleunigung der Einsetzung des Wahlvorstands per einstweiliger Verfügung lehnte das Arbeitsgericht ab. Eine Beschwerde dagegen wies das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zurück.
Die Plattform arbeitsunrecht.de kritisiert die lange Verfahrensdauer und die Ablehnung des Eilverfahrens. Dies wird dort als Begünstigung der Unternehmensseite interpretiert. In Foren und Diskussionsplattformen wird über die Motivation der Initiatoren spekuliert.
Dort kursieren auch nicht verifizierte Behauptungen, etwa dass es sich um Mitarbeitende mit schlechtem Performance-Rating handele. Serielle Medienquellen sprechen lediglich von einer „Gruppe von Beschäftigten“. Die Handelsblatt-Recherche konkretisiert die Initiatoren auf drei namentlich nicht genannte Personen und weist darauf hin, dass gegen diese bereits Kündigungs- und Entgeltverfahren laufen.
Der Ausgang des Rechtsstreits wird in der Branche und darüber hinaus breit verfolgt. Beobachter werden genau registrieren, ob das Gericht die Einrichtung eines Wahlvorstands durchsetzt und welche Signalwirkung ein entsprechendes Urteil für die Beratungsbranche und die Mitbestimmung in Deutschland haben wird.







