Die Berliner Verkehrsbetriebe ziehen die Notbremse: Nach massiven Protesten beendet die BVG eine Werbekampagne der rechtspopulistischen Plattform Nius mit sofortiger Wirkung. Auslöser war ein trans-feindlicher Spruch, den Nius-Gründer Julian Reichelt auf Social Media verbreitete. Das öffentliche Unternehmen stuft das Motiv als offensichtlich rechtswidrig ein und zieht damit klare Grenzen.
Provokation überschreitet die Grenze zur Rechtswidrigkeit
Am Freitag, 5. Juni 2026, forderte die BVG ihren externen Werbevermarkter auf, die Zusammenarbeit mit Nius umgehend zu beenden. Der Grund: Ein von Julian Reichelt veröffentlichtes Werbemotiv, das wie das Innere einer U-Bahn wirkte und ein Plakat mit dem Spruch „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern“ zeigte. Die gezielte Anspielung auf Trans-Menschen wurde von der BVG als Überschreitung der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit bewertet.
Die BVG stellte klar, dass das umstrittene Motiv weder Gegenstand der gebuchten Kampagne war noch von BVG oder Vermarkter freigegeben wurde. Dennoch entstand in der Öffentlichkeit der Eindruck, das Motiv werde auf BVG-Flächen gezeigt. Für das öffentliche Unternehmen ein unhaltbarer Zustand, der schnelles Handeln erforderte.
Ebenso hatte „Nius“ mit dem Slogan „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird.“ geworben. Dieser Werbeauftritt eines queerfeindlichen Mediums zum Beginn des Pride-Monats war vom Berliner Queerbeauftragten Alfonso Pantisano scharf kritisiert worden. Der SPD-Politiker forderte die Verkehrsbetriebe auf, die Kampagne zu beenden, oder sonst nicht wie geplant am CSD teilzunehmen.
Öffentliche Unternehmen zwischen Meinungsfreiheit und Grundrechten
Die BVG verwies in ihrer Stellungnahme darauf, als öffentliches Unternehmen an Grundrechte gebunden zu sein – darunter sowohl die Meinungsfreiheit als auch der Gleichbehandlungsgrundsatz. Diese besondere Verantwortung bedeutet: Werbemotive dürfen nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Das Unternehmen zieht klare Grenzen dort, wo Rechte Dritter verletzt werden oder der Eindruck entstehen könnte, rechtswidrige Inhalte würden von der BVG verbreitet oder gebilligt. Die Entscheidung zeigt, dass öffentliche Verkehrsbetriebe nicht nur Werbeflächen vermieten, sondern auch Verantwortung für die transportierten Botschaften tragen.
Massive Proteste beschleunigen die Entscheidung
Eine Online-Petition gegen die Werbekampagne hatte bis Freitagnachmittag mehr als 133.000 Unterzeichner erreicht. Die Geschwindigkeit, mit der sich der Protest formierte, zeigt die Sensibilität des Themas. Nius, das Portal des ehemaligen BILD-Chefredakteurs Julian Reichelt, wird in Medienberichten als rechtspopulistisch eingeordnet und steht seit seiner Gründung in der Kritik.
Die BVG hatte zunächst erklärt, Werbeflächen über einen externen Vermarkter zu vermieten und Werbung nicht allein wegen des Absenders ablehnen zu können. Bei möglichen Rechtsverstößen könne aber ein Motiv zurückgewiesen werden. Genau diese Grenze sah die BVG mit dem trans-feindlichen Spruch überschritten.
Für Unternehmen, die mit öffentlichen Institutionen zusammenarbeiten oder selbst Werbeflächen vermarkten, bietet der Fall wichtige Erkenntnisse: Die rechtliche Prüfung von Werbemotiven gewinnt an Bedeutung, besonders wenn gesellschaftlich polarisierende Absender involviert sind. Die Verantwortung endet nicht bei der Vertragsunterzeichnung, sondern erstreckt sich auf die gesamte Kampagnenlaufzeit.
Wenn Werbung zur Grundsatzfrage wird
Der Vorfall wirft grundlegende Fragen auf: Wo verläuft die Grenze zwischen legitimer Meinungsäußerung und rechtswidriger Diskriminierung in der Werbung? Welche Verantwortung tragen öffentliche Unternehmen bei der Auswahl ihrer Werbepartner? Die BVG hat mit ihrer schnellen Reaktion ein klares Signal gesendet: Auch in kommerziellen Partnerschaften gelten die Grundrechte – und die Würde von Minderheiten ist nicht verhandelbar.
Für euch als Unternehmer bedeutet das: Die sorgfältige Prüfung von Werbepartnern und -inhalten wird zunehmend zur Pflichtaufgabe. Reputationsrisiken entstehen heute nicht nur durch eigene Fehltritte, sondern auch durch die Wahl der Partner. Die BVG zeigt, dass schnelles Handeln bei erkannten Verstößen Schaden begrenzen kann – Zögern hingegen verschärft die Krise.
bvg.de – BVG beendet Werbekampagne von Medienportal
tagesschau.de – BVG beendet Werbekampagne von Nius
queer.de – BVG beendet Nius-Werbekampagne
taz.de – Nius-Werbung in der BVG: Weil wir Reichelt lieben
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