Ab 2027 öffnet sich für Eigenheimkäufer ein neuer Förderweg: Das Altersvorsorgedepot macht die staatliche Unterstützung beim Immobilienerwerb deutlich attraktiver. Mit bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr und der Möglichkeit, das angesparte Kapital vollständig für den Kauf, Bau oder die Entschuldung der eigenen vier Wände einzusetzen, entsteht ein Finanzierungsbaustein, der neben KfW-Darlehen und klassischen Krediten echten Mehrwert bietet.
Wie die Reform die Spielregeln für Immobilienkäufer verändert
Der Bundestag hat am 27. März 2026 die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Ab dem 1. Januar 2027 treten die neuen Regeln in Kraft. Das Bundesfinanzministerium bestätigt: Die Eigenheimförderung bleibt nicht nur erhalten, sie wird in das neue System integriert und erhält eine klarere Struktur. Wer selbstgenutztes Wohneigentum anschafft, bauen oder entschulden will, kann künftig bis zu 100 Prozent des geförderten Altersvorsorgevermögens als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag nutzen.
Die bisherige Wohn-Riester-Logik wird nicht abgeschafft, sondern modernisiert. Das bedeutet: Entnahme für Anschaffungskosten, Tilgungsförderung für laufende Darlehen und Unterstützung bei energetischer Sanierung sowie altersgerechtem Umbau bleiben förderfähig. Für Familien und Berufsstarter, die längerfristig planen, entsteht damit ein zusätzlicher Hebel in der Immobilienfinanzierung.
Die neue Förderlogik macht den Unterschied
Die starre Grundzulage von 175 Euro gehört der Vergangenheit an. An ihre Stelle tritt eine beitragsproportionale Förderung, die sich nach eurer tatsächlichen Sparleistung richtet: Für jeden eingezahlten Euro erhaltet ihr 50 Cent vom Staat, bis ihr 360 Euro erreicht habt. Danach gibt es weitere 25 Cent pro Euro bis zu einer maximalen Grundzulage von 540 Euro pro Jahr. Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro jährlich, die Höchstgrenze förderfähiger Einzahlungen bei 1.800 Euro. Wer vor dem 25. Geburtstag startet, bekommt einmalig 200 Euro als Bonus. Diese Struktur belohnt kontinuierliches Sparen und macht die Förderung transparent kalkulierbar.
Selbstgenutzte Immobilie als Kernbedingung
Das Bundesfinanzministerium stellt klar: Förderfähig ist die Nutzung des angesparten Kapitals ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum. Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft, baut oder ein bestehendes Darlehen tilgt, kann das Altersvorsorgedepot dafür einsetzen. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt die Reform als neuen, staatlich geförderten Ansatz mit mehr Flexibilität. Für euch als Immobilienkäufer bedeutet das: Ihr könnt das Depot gezielt als Baustein eurer Eigenkapitalstrategie planen.
Die Förderung umfasst nicht nur den reinen Kaufpreis. Auch Herstellungskosten beim Neubau, Entschuldung bestehender Immobilienkredite sowie Investitionen in energetische Sanierung und altersgerechten Umbau können unterstützt werden. Finanztip weist allerdings darauf hin, dass die Immobiliennutzung künftig nicht mehr in jedem Vertrag automatisch enthalten sein muss. Anbieter können diese Option einbauen, müssen es aber nicht zwingend. Prüft daher vor Vertragsabschluss genau, ob euer gewähltes Produkt die Eigenheimförderung tatsächlich vorsieht.
Erstmals auch für Selbstständige und Freiberufler
Eine zentrale Neuerung der Reform: Erstmals werden auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende direkt förderberechtigt. Bisher blieb dieser Personenkreis von der Riester-Förderung weitgehend ausgeschlossen. Ab 2027 öffnet sich das System und macht die staatliche Unterstützung beim Immobilienerwerb für einen deutlich größeren Kreis zugänglich. Wer als Unternehmer oder Freiberufler den Traum vom Eigenheim verwirklichen will, kann künftig die gleichen Fördervorteile nutzen wie Angestellte.
Das Altersvorsorgedepot soll in Aktien, Fonds und ETFs investieren und damit renditestärker werden als die bisherige Riester-Rente. Die Bundesregierung will die private Altersvorsorge einfacher, flexibler und kostengünstiger machen. Für Immobilienkäufer bedeutet das: Euer angespartes Kapital kann durch Kapitalmarkterträge schneller wachsen, bevor ihr es für die Anschaffung oder Entschuldung eures Eigenheims einsetzt.
Was mit bestehenden Verträgen passiert
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und genießen Bestandsschutz. Bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Ihr habt aber die Möglichkeit, euren Altvertrag auf ein Altersvorsorgedepot zu übertragen. Dann gelten die neuen Konditionen mit der höheren Grundzulage und der flexibleren Förderlogik. Wer bereits einen Altersvorsorge-Bausparvertrag oder einen entsprechenden Bausparkombikredit besitzt, kann ab 2027 gegenüber der Bausparkasse erklären, künftig die neuen Förderregeln nutzen zu wollen.
Die Übergangsregelung gibt euch Zeit für eine fundierte Entscheidung. Neue Altersvorsorgeprodukte werden erst ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein. Bis dahin könnt ihr prüfen, ob ein Wechsel in das neue System für eure persönliche Situation sinnvoll ist. Besonders interessant wird diese Frage für alle, die in den kommenden Jahren konkret den Immobilienkauf planen.
Praktische Anwendung für Käufer und Bauherren
Für Eigennutzer entsteht ein zusätzlicher Förderweg, der neben KfW-Darlehen, Landesförderungen und klassischen Finanzierungsbausteinen steht. Das neue System kann sowohl beim Kauf als auch beim Bau und bei der Entschuldung helfen. Stellt euch vor, ihr plant den Kauf einer Eigentumswohnung: Über mehrere Jahre zahlt ihr kontinuierlich in euer Altersvorsorgedepot ein, kassiert die staatliche Förderung und lasst euer Kapital am Kapitalmarkt wachsen. Zum Zeitpunkt des Kaufs entnehmt ihr das Guthaben und setzt es als Eigenkapital ein oder tilgt damit einen Teil eures Darlehens.
Die Reform könnte besonders für Familien mit längerer Vorlaufzeit beim Immobilienerwerb interessant sein. Wer heute mit dem Sparen beginnt und in fünf bis zehn Jahren kaufen will, baut systematisch gefördertes Eigenkapital auf. Die beitragsproportionale Förderung belohnt dabei höhere Sparraten stärker als das alte System. Verbraucherschützer bestätigen, dass das Guthaben grundsätzlich für die eigene Immobilie nutzbar bleibt, weisen aber darauf hin, dass die konkrete Ausgestaltung produktabhängig sein kann.
Neue Chancen für junge Käufer und Berufseinsteiger
Der einmalige Bonus von 200 Euro für alle, die vor dem 25. Geburtstag starten, setzt einen klaren Anreiz für frühen Vermögensaufbau. Wer als Berufseinsteiger bereits mit kleinen Beträgen beginnt, profitiert nicht nur von diesem Bonus, sondern auch von der langen Ansparphase bis zum geplanten Immobilienkauf. Die Kombination aus staatlicher Förderung, Kapitalmarkterträgen und langem Anlagehorizont kann einen spürbaren Unterschied beim verfügbaren Eigenkapital machen.
Das Altersvorsorgedepot wird damit zu einem strategischen Baustein in der Finanzplanung junger Menschen. Wer heute 24 Jahre alt ist, kann bis zum 35. Lebensjahr über elf Jahre hinweg gefördert sparen und dann mit einem soliden Eigenkapitalpolster in die Immobilienfinanzierung gehen. Die Reform macht aus der schwer verständlichen Riester-Konstruktion ein klareres Instrument, das sich gezielt für den Vermögensaufbau nutzen lässt.
Warum die Reform mehr ist als nur ein Update
Die Bundesregierung hat mit dieser Reform einen Systemwechsel vollzogen: weg von starren Garantien und komplizierten Produkten, hin zu kapitalmarktnaher Vorsorge mit klarer Förderlogik. Für euch als Immobilienkäufer bedeutet das einen echten Vorteil. Die Eigenheimförderung wird von einem schwer verständlichen Sonderfall zu einem transparenten Baustein der Immobilienfinanzierung. Die Kombination aus höherer Grundzulage, flexiblerer Entnahme und breiterer Förderberechtigung schafft neue Möglichkeiten für alle, die den Schritt ins Eigenheim planen.
Bleibt allerdings aufmerksam bei der Produktwahl: Nicht jedes Altersvorsorgedepot wird automatisch die Immobiliennutzung vorsehen. Prüft vor Vertragsabschluss, ob euer gewähltes Produkt diese Option explizit enthält. Vergleicht Kosten, Anlagestrategie und Konditionen verschiedener Anbieter. Die Reform öffnet den Markt, aber die Qualität der einzelnen Produkte wird unterschiedlich sein. Wer heute beginnt und 2027 oder später kaufen will, hat Zeit für eine fundierte Entscheidung und kann die neuen Regeln von Anfang an optimal nutzen.
bundestag.de – Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen
deutsche-rentenversicherung.de – Bundesrat stimmt Reform der privaten Altersvorsorge zu
bundesfinanzministerium.de – FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
finanztip.de – Altersvorsorgedepot: Was Du wissen musst
t-online.de – Eigenheim-Rente ab 2027: Riester-Reform bringt Änderungen für Hauskäufer
wohnbauatlas.de – Neue Eigenheimrente 2027: So hilft das Altersvorsorgedepot beim Immobilienkauf
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